Baugewerbe
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Das Baugewerbe (auch Bauwirtschaft) ist ein Industriezweig, der die Errichtung von Bauwerken durch Ausführungsleistungen zum Ziel hat. Bauunternehmen verschiedener Gewerke sind die Träger des Baugewerbe, die auf dem ökonomischen Ort des Baumarktes mittels Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Die Begriffe Baugewerbe und Bauwirtschaft beinhalten den Markt als auch den Produktionsprozess, drücken dasselbe aus und sind gleichgestellt.
Über lange Zeit wurde die Branche unterteilt in das Bauhauptgewerbe (überwiegende Ausführung von Arbeiten im Bereich Rohbau), Baunebengewerbe (Tätigkeiten im Bereich Ausbau) und Bauhilfsgewerbe (Voraussetzungen schaffende Tätigkeiten). Dies führte dazu, dass genannte 3 Bezeichnungen in der Öffentlichkeit auch heute noch immer Verwendung finden. Im Zuge einer Neugliederung auf europäischer Ebene sind dies jedoch mittlerweile 5 Abteilungen. Das Baugewerbe wird nun unterteilt in vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, sonstige Baugewerbe und die Vermietung von Baumaschinen.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die meisten Unternehmungen im Baugewerbe auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert haben, ist eine detailliertere Gliederung angebracht und sinnvoll. Diese erfolgt üblicherweise in Tiefbau, Grundbau, Garten- und Landschaftsbau, Hochbau, Wasserbau, Tunnel- und Brückenbau sowie den Straßenbau. Darüber hinausgehend kann eine weitergehende Unterteilung z. B. in Holzbau, Stahlbau, Massivbau oder Trockenbau erfolgen. Eine Existenzgründung ist, was konkrete Tätigkeiten betrifft, z. B. als Bauschlosser, Fliesenleger (auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger), Gas- und Wasserinstallateur, Gerüstbauer, Haustechniker, Maler und Lackierer sowie Schreiner, Stukkateur, Tischler oder Zimmerer möglich.
Ein Unternehmer im Baugewerbe ist je nach Umfang der zu erbringenden Leistungen entweder ein Fachunternehmer, Generalunternehmer oder ein sog. Totalunternehmer. Letztgenannter erbringt im Gegensatz zum Generalunternehmer zusätzlich zur Bauausführung auch Planungsleistungen, wobei im Unterschied zur Beauftragung eines Fachunternehmers hier vor allem für den Bauherr der Vorteil besteht, dass er die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss.