Abbruchgewerbe

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Unter dem Abbruchgewerbe versteht man das Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten verschiedenster Art. Nach der Existenzgründung eines solchen Unternehmens, ist es meist darauf spezialisiert, Tiefbauten und Hochbauten so weit abzutragen, dass der Baugrund nun für andere Zwecke verwendet werden kann. Für die Arbeit im Abbruchgewerbe werden meist sehr große Geräte wie die Abrissbirne benötigt.

Diese Abbruchgeräte sind natürlich sehr kostenintensiv. Das sollte unbedingt bedacht werden und auch im Businessplan , genauer in der Rentabilitätsvorschau eingebracht werden. Für einen Abbruch gibt es viele verschiedene Verfahren, wie z. B. das Abgreifen, Sprengen, Einschlagen, Bohren, Stemmen oder Spalten. Ein Abbruch kann über einen langen Zeitraum andauern und mit viel Lärm und Staub verbunden sein.

Wie der Name Abbruchgewerbe schon sagt, muss es vom Gründer beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Wie bei fast allen Unternehmensgründungen, können auch hier Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Auch weitere Unterlagen, wie fachkundige Stellungnahme, Lebenslauf sowie Nachweise für fachliche Qualifikationen im Abbruchgewerbe sind notwendig für die Gründung.