Verderbliche Waren und saisonale Produkte, die im Lockdown unverkäuflich geworden sind, kannst du durch Sonderabschreibungen wertberichtigen. Alles muss raus? Erhalte Ersatzleistungen für Wertverluste in der Überbrückungshilfe III, nutze Teilwertabschreibungen oder profitiere von einem Verzicht der Umsatzbesteuerung auf Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen.