AVGS: Dein kostenfreies Vorgründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS fördert Beratungsleistungen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Du profitierst von einem zu 100 Prozent kostenfreien Vorgründercoaching. Wir erläutern Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung.

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Deine Existenzgründung mittels AVGS-Gründercoaching

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Wer hat einen Anspruch?

Du möchtest dich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, dann solltest du dir das AVGS Gründercoaching nicht entgehen lassen. Folgende Personengruppen können einen solchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von ihrer Agentur für Arbeit erhalten:

  1. Arbeitssuchende, die ALG I beziehen nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit,
  2. Arbeitssuchende, die ALG II beziehen,
  3. Arbeitssuchende, wie z.B. Erwerbsaufstocker und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit,
  4. Arbeitssuchende mit Ein-Euro-Job,
  5. Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, z.B. Hochschulabsolventen
  6. ALG I und ALG II-Empfänger, die eine Existenzgründung planen

Ausnahmen gelten für noch angestellte Arbeitnehmer, die entweder bereits gekündigt wurden oder sich in unabsehbarer Kurzarbeit befinden. Du solltest das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vor Ort suchen, um deine individuelle Situation zu schildern, um gemeinsam die beste Fördervariante zu finden.

Was fördert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen entlang von drei Säulen:

  1. MAT = Maßnahmen bei einem Träger: Professionelle Coaching-Einheiten für angehende Gründer, zur allgemeinen Jobsuche, Strategien- und Methodenerwerb, Umschulungen, Bewerbungstrainings etc.
  2. MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung: Maßnahmen der privaten Arbeitsvermittlung 
  3. MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber: Betriebliche Trainingseinheiten für Eignungsfeststellungen, z.B. ein Praktikum/Probearbeit

Es gibt keine gesetzlich geregelte Gültigkeit für Vermittlungsgutscheine. Wie die Erteilung des Gutscheins prinzipiell eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit darstellt, so verhält es sich ebenfalls mit der Gültigkeitsdauer. Im Schnitt legt der Gesetzgeber einen Geltungszeitraum für erteilte AVGS von drei Monaten zugrunde.

AVGS MAT: Deine zu 100 Prozent geförderte Gründungsberatung

Unternehmenswelt arbeitet mit einem bundesweiten Netzwerk zertifizierter Berater zusammen, die ein Vorgründercoaching gemäß der Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit anbieten und durchführen dürfen. 

Die thematische Bandbreite der Inhalte einer AVGS-Gründungsberatung kannst du individuell mit dem Berater deiner Wahl abstimmen. Alle Aspekte einer Gründung können zur Sprache kommen, formelle und rechtliche Fragen der Gründung, die Erstellung eines Businessplans bis hin zur Finanzierung deines geplanten Vorhabens mit geeigneten Fördermitteln.

Grundsätzlich sind Förderungen in einem vielfachen Spektrum der vom Beratungsunternehmen festgelegten Kosten für ein Vorgründercoaching angemessen. Die Beratungskosten für angehende Existenzgründer werden dabei zu 100% durch die Agentur für Arbeit übernommen. 

Hinweis: Bedenke immer, der AVGS ist eine Ermessensleistung. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf.

Wie erhalte ich einen Aktivierungsgutschein für eine kostenfreie Gründungsberatung?

Beantragt werden kann der Vermittlungsgutschein persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Im Antrag musst du lediglich deine Arbeitslosennummer angeben, seit wann du arbeitslos gemeldet bist und dass du dich für ein gefördertes Gründercoaching auf Basis von § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III - MAT interessierst.

Hier geht´s zum Antragsformular

Entlang unserer Vorlage kannst du bequem dein digitales Antragsformular erstellen. Du erhältst das fertige Antragsdokument anschließend zur weiteren Verwendung an deine E-Mail Adresse. Hier kannst du deinen Antrag auf ein kostenfreies Vorgründercoaching stellen: zum AVGS Antragsformular

Mit dem unterzeichneten AVGS wendest du dich dann an den Berater deiner Wahl und es entstehen dir keinerlei Kosten für die geplante Maßnahme. Nach Abschluss des Coachings werden die Nachweise bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen deinem Berater und der Arbeitsagentur. 

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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