Raus aus dem Job, rein ins Unternehmertum!

Lies hier, was du als Unternehmer beachten musst – von Pflichten über Rechtsformen bis hin zur finanziellen Absicherung. Dein Leitfaden für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.

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Zwei Zimmerleute, Mann und Frau diskutieren in einer Werkstatt.
Vom Macher zum Unternehmer – Gründen heißt gestalten!

Was zählt zur echten Selbstständigkeit?

Im Unterschied zu einer abhängigen Beschäftigung bist du als Selbstständige resp. Selbständiger laut Sozialgesetzbuch frei in der Wahl von Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsdauer und der Art deiner Tätigkeit. Du unterliegst keinem Weisungsrecht – im Gegenteil: Unter Umständen wirst du selbst zum Arbeitgeber.

Kennzeichnend für eine selbstständige Tätigkeit sind:

  • das eigene Unternehmerrisiko
  • die Verfügung über deine eigene Arbeitskraft
  • die freie Gestaltung deiner beruflichen Abläufe
  • Typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit:
  • Entscheidung über Zahlungsweise und Kundenbindung
  • Einsatz eigener Betriebsmittel und Betriebskapitals
  • Führung von eigenen Geschäftsbüchern
  • Nutzung eigener Geschäftsräume

Formale Anforderungen der Selbstständigkeit:

  • Zahlung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer
  • Gewerbeanmeldung oder Meldung als Freiberufler
  • ggf. Eintragung im Handelsregistereigenständige Kranken- und Rentenversicherung
  • Nutzung einer berufsspezifischen Bezeichnung

Du kannst deine Selbstständigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausüben – je nach Geschäftsidee und persönlicher Lebenssituation. Wichtig ist: Informiere dich gut über rechtliche, steuerliche und betriebliche Anforderungen.

Mehr Tipps und Anleitungen findest du in unserem Leitfaden zur Selbstständigkeit.

Nebenberufliche Selbständigkeit

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, übst du zusätzlich zu deinem Hauptjob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus. Dabei gilt: Prüfe unbedingt deinen Arbeitsvertrag – viele Arbeitgeber behalten sich Einschränkungen beim Hinzuverdienst oder der Arbeitszeit vor, manche können eine Nebentätigkeit sogar untersagen.

Genehmigung & Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

In vielen Fällen bist du verpflichtet, deine nebenberufliche Selbstständigkeit anzuzeigen oder sogar genehmigen zu lassen – insbesondere, wenn dein Nebenjob in Konkurrenz zum Arbeitgeber tritt oder deine Leistungsfähigkeit im Hauptberuf beeinträchtigt. Das Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten) gilt auch für Selbstständige – Urlaub oder Krankheit schließen eine gewerbliche Tätigkeit in dieser Zeit aus.

Gewerbeanmeldung und Unternehmerpflichten

Auch als nebenberuflich Selbstständiger musst du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt oder – bei Freiberufler:innen – beim Finanzamt anmelden. Du unterliegst den gleichen Pflichten wie hauptberufliche Unternehmer: Buchhaltung, Abgaben, Steuern, ggf. Versicherungen und Meldungen an Behörden.

Rechtsform und Risiko prüfen

Vor dem Start solltest du dir Gedanken über die passende Rechtsform machen. Diese beeinflusst unter anderem deine Haftung, steuerliche Behandlung und bürokratischen Aufwand. Eine haftungsbeschränkte Rechtsform kann sinnvoll sein, wenn du finanzielle Risiken vermeiden willst.

Alle wichtigen Infos findest du in unserem Leitfaden zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Hauptberufliche Selbständigkeit

Vor dem Start in deine Selbständigkeit solltest du dich umfangreich informieren und einen realistischen Businessplan erstellen. 

Anmeldung, Kammerpflicht & Versicherung

Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Als Freiberufler erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Mit der Anmeldung wirst du automatisch Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).

Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle

Übst du ein zulassungspflichtiges Handwerk aus, ist zusätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle nötig. Dafür brauchst du in der Regel einen Meisterbrief. Alternativ kannst du eine entsprechend qualifizierte Person einstellen, die die fachliche Leitung übernimmt.

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige

Für alle hauptberuflich Selbstständigen gilt die Krankenversicherungspflicht. Du kannst zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen. Bist du in einem kreativen Beruf engagiert (u.a. Künstler, Publizisten), trittst du der Künstlersozialkasse (KSK) bei.

Achtung: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Problematisch wird es, wenn du hauptsächlich für nur einen Auftraggeber arbeitest. In diesem Fall kann der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit entstehen – mit ernsten Folgen für dich und deinen Auftraggeber im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. 

Mehr dazu findest du in unserem Leitfaden zur Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit.

Dein Weg in die Selbständigkeit

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