· Gründungsberatung

Die Meisterpflicht: Tipps für Gründer im Handwerk

Als anerkanntes Qualitätssiegel für die fachliche Kompetenz eines Handwerksbetriebes ist der Meistertitel in Deutschland eine Institution. Seit 1953 gilt der „große Befähigungsnachweis“ hierzulande als Voraussetzung für das Führen der Bezeichnung „Meister“ oder „Meisterbetrieb“. Wir erklären die Meisterpflicht.

Businessplan Existenzgründung

Schreinerin in ihrer Werkstatt bearbeitet Holzbalken.
Präzisionsarbeit im deutschen Handwerk.

Was bedeutet Meisterpflicht?

Der Begriff der Meisterpflicht als Grundvoraussetzung um einen Handwerks- und Ausbildungsbetrieb zu führen, gilt innerhalb der EU nur noch in Deutschland, Österreich, Luxemburg und Südtirol. Die Pflicht zum Meistertitel oder dem „großen Befähigungsnachweis“ wurde in Deutschland 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks festgeschrieben.

Weitreichende Arbeitsmarktreformen führten in Deutschland 2004 zu einer drastischen Reduzierung der Meisterpflicht von ehedem 94 Gewerken auf nur noch 41 Gewerke. In Luxemburg vollzog man ähnliche Novellierungen im Jahr 2011.

Voraussetzungen für die Meisterpflicht

Die Meisterpflicht in Deutschland gilt aktuell insbesondere nur noch für solche Berufsgruppen, die in der Ausübung ihres Handwerks nach Auffassung des Gesetzgebers eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben Dritter darstellen können. In den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Berufen kann man einen Betrieb ohne Meisterbrief gründen und führen.

Warum gibt es die Meisterpflicht?

Wichtige volkswirtschaftliche Funktionen des Handwerks stehen mit der Meisterpflicht oder dem Meistertitel in Zusammenhang. Dazu zählen insbesondere das deutsche System der dualen Ausbildung, das international hohes Ansehen genießt. Über mehrere Generationen gewachsene Meisterbetriebe und das hier weiter vermittelte Fachwissen sind untrennbar mit den Faktoren Innovation oder regionale Entwicklung verknüpft. Familienunternehmen sind der Stabilitätsmotor Deutschlands und einem langfristigen Unternehmenserfolg verpflichtet.

Das hohe Niveau der Meisterausbildung wird außerdem innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens sichtbar. Hier wird die Meisterqualifikation auf der Niveaustufe 6 eines insgesamt achtstufigen Systems eingeordnet. Die Meisterqualifikation liegt damit auf dem gleichen Niveau wie ein Bachelorabschluss einer Hochschule. In allen Bundesländern haben Handwerksmeister die Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren.

Meisterpflicht – Welche Gewerke gehören dazu?

Um einen Betrieb zu gründen, benötigen folgende Berufsgruppen nach wie vor den Meistertitel bzw. müssen unter Heranziehung geltender Ausnahmeregelungen einen Angestellten mit Meistertitel beschäftigen. Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung können auch andere Ausbildungen den Grad eines Meisters erfüllen.

1. Maurer und Betonbauer
2. Ofen- und Luftheizungsbauer
3. Zimmerer
4. Dachdecker
5. Straßenbauer
6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
7. Brunnenbauer
8. Steinmetz und Steinbildhauer
9. Stuckateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
12. Schornsteinfeger
13. Metallbauer
14. Chirurgiemechaniker
15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
16. Feinwerkmechaniker
17. Zweiradmechaniker
18. Kälteanlagenbauer
19. Informationstechniker
20. Kraftfahrzeugtechniker
21. Landmaschinenmechaniker
22. Büchsenmacher
23. Klempner
24. Installateur und Heizungsbauer
25. Elektrotechniker
26. Elektromaschinenbauer
27. Tischler
28. Boots- und Schiffbauer
29. Seiler
30. Bäcker
31. Konditor
32. Fleischer
33. Augenoptiker
34. Hörakustiker
35. Orthopädietechniker
36. Orthopädieschuhmacher
37. Zahntechniker
38. Friseure
39. Glaser
40. Glasbläser und Glasapparatebauer
41. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik

Berufe ohne Meisterpflicht – Welche Gewerke sind betroffen?

In 53 Handwerks- und handwerksähnlichen Berufen wurde 2004 die Meisterpflicht aufgehoben. Der Beruf des Webers wurde zwischenzeitlich in das Berufsbild des Textilgestalters einbezogen. Daher enthält die folgende Liste aktuell noch 52 Gewerke ohne Meisterpflicht. Dazu zählten bis Ende 2019 die folgenden Berufsgruppen (vgl. weiter unten die Wiedereinführung der Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 in 12 Gewerken):

1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
2. Betonstein- und Terrazzohersteller
3. Estrichleger
4. Behälter- und Apparatebauer
5. Uhrmacher
6. Graveure
7. Metallbildner
8. Galvaniseure
9. Metall- und Glockengießer
10. Schneidwerkzeugmechaniker
11. Gold- und Silberschmiede
12. Parkettleger
13. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
14. Modellbauer
15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer)und Holzspielzeugmacher
16. Holzbildhauer
17. Böttcher
18. Korb- und Flechtwerkgestalter
19. Maßschneider
20. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
21. Modisten
22. Segelmacher
23. Kürschner
24. Schuhmacher
25. Sattler und Feintäschner
26. Raumausstatter
27. Müller
28. Brauer und Mälzer
29. Weinküfer
30. Textilreiniger
31. Wachszieher
32. Gebäudereiniger
33. Glasveredler
34. Feinoptiker
35. Glas- und Porzellanmaler
36. Edelsteinschleifer und -graveure
37. Fotografen
38. Buchbinder
39. Drucker
40. Siebdrucker
41. Flexografen
42. Keramiker
43. Orgel- und Harmoniumbauer
44. Klavier- und Cembalobauer
45. Handzuginstrumentenmacher
46. Geigenbauer
47. Bogenmacher
48. Metallblasinstrumentenmacher
49. Holzblasinstrumentenmacher
50. Zupfinstrumentenmacher
51. Vergolder
52. Schilder- und Lichtreklamehersteller

Abschaffung der Meisterpflicht – Wieso wurde die Meisterpflicht erst abgeschafft?

Abgeschottete Märkte, höhere Preise und eine geringe qualitative Differenzierung des handwerklichen Leistungsangebotes galten in der Vergangenheit als Kernargumente gegen die Meisterpflicht. Seit der Reduzierung der Meisterpflicht auf nur noch 41 Gewerke lassen sich jedoch weder gesunkene Preise noch ein höheres Marktvolumen oder eine höhere qualitative Differenzierung bislang empirisch nachweisen. Vielmehr ist festzuhalten, dass der zweifellos zu beobachtende Boom in den seit 2004 zulassungsfreien Berufen dem Kriterium der Nachhaltigkeit nicht standhält. Oftmals wurden Geschäftsgründungen bereits nach einem Jahr aufgegeben und der Ausbildungsanteil in den betroffenen Berufen sank deutlich im Vergleich zu den Meister-Berufen. Höhere finanzielle Hürden zum Erwerb einer Ausbildungsberechtigung sind hier maßgeblich zu verursachen.

Wiedereinführung der Meisterpflicht – Was besagt das geplante neue Gesetz?

Die bereits genannten Mängel in der Ausbildung, allgemeine Wettbewerbsverzerrungen durch Wegfall der Meisterpflicht und mehr Schutz für Verbraucher sind die Hauptargumente zur Wiedereinführung der Meisterpflicht. Nach verschiedenen Partei-übergreifenden Anträgen wurde hierzu im Oktober 2018 im deutschen Parlament die Arbeitsgruppe „Meisterbrief“ gegründet. In Zusammenarbeit mit Verbänden und Expertengremien wurden anschließend Vorschläge für eine rechtsverbindliche Wiedereinführung der Meisterpflicht erarbeitet.

Nach monatelangen Debatten bestätigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung zum Jahresende die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt 12 Gewerken ab 1. Januar 2020. Damit fallen sogenannte "gefahrengeneigte" Berufe, aber auch seltene, als besondere Kulturgüter schützenswerte Gewerke seitdem wieder unter die Meisterpflicht.

Dies betrifft konkret die folgenden 12 Berufe:

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller,
  3. Estrichleger,
  4. Behälter- und Apparatebauer,
  5. Parkettleger,
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher,
  8. Böttcher,
  9. Glasveredler,
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  11. Raumausstatter sowie
  12. Orgel- und Harmoniumbauer

Meisterpflicht bei Selbständigkeit und Existenzgründung

In den 41 Berufen, innerhalb derer die Meisterpflicht nach wie vor gilt, ist sie zugleich die Voraussetzung

  • um einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu führen und/oder
  • um einen Ausbildungsbetrieb zu führen

In den 52 von der Meisterpflicht befreiten Berufen kann ein Meistertitel erworben werden, ist aber keine zwingende Voraussetzung, um als selbständiger Unternehmer am Markt zu agieren.

Du planst eine Gründung im Handwerk?

Businessplan Handwerk: Zukunft gestalten

Erstelle hier deinen kostenlosen Businessplan für eine Gründung im Handwerk. Von Geschäftsidee bis Finanzierung erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Inhalte der Businessplan für Handwerksbetriebe aufweisen muss.

Ausnahmen von der Meisterpflicht bei Unternehmensgründung

Es gibt in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen diverse Ausnahmeregelungen von der kategorischen Meisterpflicht bei Unternehmensgründung und Selbständigkeit:

  • Die Altgesellen-Regelung nach § 7b der Handwerksordnung

Gesellen der zulassungspflichtigen Handwerke mit sechsjähriger Berufserfahrung haben einen Rechtsanspruch darauf, ihr Handwerk selbständig ausüben zu dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben (ausgenommen hiervon sind Gesundheitshandwerke und der Beruf des Schornsteinfegers).

  • Ohne Meisterbrief mit angestelltem Meister

In den zulassungspflichtigen Handwerken kann ein Betrieb auch dann gegründet und geführt werden, wenn der Inhaber selbst über keinen Meistertitel verfügt. Die Anstellung einer Meisterin oder eines Meisters ist ausreichend.

Meisterpflicht in der EU

Obgleich die Meisterpflicht und der Meistertitel innerhalb der EU ein vergleichsweise singuläres Phänomen darstellen, erfahren diese im Rahmen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie eine angemessene Berücksichtigung. Deutsche Handwerksmeister können dadurch in der Regel ohne Probleme in der gesamten EU tätig werden. Umgekehrt können ausländische Berufsabschlüsse als den deutschen Gesellen- und Meisterprüfungen gleichwertig anerkannt werden. Dies hat zur Folge, dass als „höher Befähigte“ anerkannte Antragsteller sich in die Handwerksrolle des zulassungspflichtigen Handwerks eintragen lassen können. Eine als gleichwertig anerkannte Gesellenprüfung befähigt den Antragsteller wiederum zur Meisterausbildung. Das Anerkennungsverfahren gilt für alle ausländischen Abschlüsse unabhängig von der Nationalität des Absolventen.

Mit diesen Verfahren der Anerkennung von Berufsabschlüssen und Berufsjahren hat man die besonders innerdeutschen Befürchtungen der Nivellierung etablierter heimischer Qualitätsstandards durch eine Aushöhlung der Meisterpflicht im europäischen Binnenmarkt entkräften können. Dennoch wird der Kampf um das Qualitätssiegel „Meister“ und „Meisterbetrieb“ weiterhin geführt.

Das könnte dich ebenfalls interessieren

Existenzgründung: dein Leitfaden in die Selbständigkeit

Die Existenzgründung ist dein Start in eine selbstständige Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb, wobei die Anforderungen an dich je nach Gründungsvorhaben sehr unterschiedlich anspruchsvoll sein können. Deshalb haben wir für dich mit unseren Erfahrungen einen Leitfaden zur Orientierung bei deiner Existenzgründung zusammengestellt.

Businessplan Handwerk: Zukunft gestalten

Erstelle hier deinen kostenlosen Businessplan für eine Gründung im Handwerk. Von Geschäftsidee bis Finanzierung erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Inhalte der Businessplan für Handwerksbetriebe aufweisen muss.

Meisterberuf Orgel- und Harmoniumbauer

Bundesregierung beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht

Nach monatelangen Debatten hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung zum Jahresende die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt 12 Gewerken zum 1. Januar 2020 bestätigt. Bereits Anfang September hatte die große Koalition einen entsprechenden Regierungsentwurf auf den Weg gebracht. Für bereits bestehende Unternehmen der betroffenen Branchen gilt ein Bestandsschutz.

Bild-Urheber:
iStock.com/dusanpetkovic