Franchise-Systeme in der Gastronomie
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Gründen in der Gastronomie – Was es im Vorfeld zu beachten gilt!
Ob es der Wunsch nach einem eigenen Café ist oder doch lieber der nach einem mobilen Foodtruck – fast 65 Jahre nachdem der Mc Donalds-Prototyp des Franchise 1955 in einem Vorort von Chicago eröffnet hat, ist die Bandbreite gastronomischer Ideen gegen Lizenz exorbitant gestiegen. Welche bereits etablierte Marke und darin verkörperte Idee man der eigenen Geschäftsgründung zugrunde legen möchte, hängt nicht nur von zur Verfügung stehendem Eigenkapital ab. Die besonders in Deutschland strikten Regularien im Zuge gastronomischer Gründungen sollten im Vorfeld ebenso wohl bedacht sein:
- Ein stationäres Franchise braucht Raum: Definition von Zielgruppen relevantem Standort, der alle öffentlichen Vorgaben erfüllt (Belüftung, Brandschutz, Sanitäreinrichtungen etc.)
- Erstellung eines Businessplans als Vorbedingung für relevante Kapitalgeber
- Bei Ausschank von Alkohol muss eine Gaststättenlizenz beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
- Betreiber und Mitarbeiter benötigen ein Gesundheitszeugnis. Das wird Ihnen vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt.
- Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter
- Abschluss einer Sach- und Ertragsausfallversicherung bei Schäden am Franchise aufgrund höherer Gewalt
- Private Risikoabsicherung checken (Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit)
Gründen in der Gastronomie – Welches Franchise passt zu mir?
Nicht jedes Franchise in der Gastronomie muss diesem Faktencheck vollumfänglich entsprechen. In Abhängigkeit von der eigenen Idee ist hier der größte Unterschied zwischen mobilen und stationären Konzepten festzustellen. Ein Coffee Bike kann mit weit weniger infrastrukturellem Aufwand betrieben werden als eine Burger Bar, stellt aber möglicherweise andere Herausforderungen an z.B. die private Risikoabsicherung des Gründers.
Zahlen und Fakten zum Franchise-Vertrag - Eigenkapital, Gebühren und Leistungen
Jedweder Franchisegeber bietet seine Idee, aufgebaute Marke und Produktpalette im Rahmen individueller Konditionen an. Die Kenngrößen Eigenkapital, eine einmalige Eintrittsgebühr und die laufend zu entrichtende Lizenzgebühr sind hierbei für den Franchisenehmer elementar. So sollte die Idee aber nicht allein am Geld oder eben der Ermangelung dessen scheitern. Die hinter den genannten Kenngrößen summierten Zahlenwerte, die der Franchisenehmer in die Geschäftsbeziehung einbringen muss, sichern ihm individuelle Wettbewerbsvorteile gegenüber klassischen Gründern und sind an Leistungen des Franchisegebers gekoppelt.
Franchisegeber-Leistungskatalog in wechselnder Vollständigkeit:
- Entwicklung und Überlassung der Corporate Identity und des Corporate Design
- Bereitstellung von Inventar und Betriebsmitteln
- Beteiligung am Aufbau und der Planung des Betriebes
- Standortberatung mit einhergehendem Gebietsschutz (der Franchisegeber verpflichtet sich, keine weiteren Standorte in unmittelbarer Nähe zu eröffnen)
- Organisation von Basisschulungen
- Nutzung vorhandener Marketingstrukturen (meist gegen zusätzliche Marketinggebühr)
In der Summe und im Durchschnitt ist mit einem Startkapital von mindestens 5.000 EUR bis 15.000 EUR zu rechnen. Dieser Betrag kann je nach Konzept bei einzelnen Franchise-Systemen auf bis zu 75.000 EUR und mehr ansteigen.
Sind die finanziellen Rahmenbedingungen definiert, eröffnet sich in einer zunehmend mobilen und bewussten Gesellschaft mittlerweile eine Fülle spannender Gastronomiekonzepte, sei es als Coffee- oder Waffle-Bike, Foodtruck mit regionaler Hausmannskost oder Feinkostladen. Selbst das Franchise-Urgestein, der Burger, ist mittlerweile als vegane Variante aus dem Hause Swing Kitchen erfolgreich.
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