Gründungszuschuss 2025: Das musst du wissen

Nutze den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur als finanzielle Starthilfe in deine Selbstständigkeit. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du die Förderung 2025 sicher beantragst – inklusive kostenfreiem Businessplan und Tipps für eine erfolgreiche Existenzgründung.

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Kompass zeigt auf „Vision“ – sinnbildlich für deinen klaren Kurs in die berufliche Selbststaendigkeit mit Förderung.
Mit dem Gründungszuschuss sicher auf Kurs in deine berufliche Selbstständigkeit.

Der Gründungszuschuss ist ein staatlichen Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt dich finanziell bei deinem Start in die hauptberufliche Selbständigkeit. Grundlage ist ein tragfähiger Businessplan.

Die Gründerförderung deckt vor allem deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der Gründungsphase ab. Zusätzlich kannst du eine einmalige Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten, z. B. für Investitionen oder Weiterbildungen.

Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu beenden und dir den Übergang in eine tragfähige Existenzgründung zu erleichtern.

Die Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Arbeitsagentur. Du musst dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos gemeldet (ALG I) und planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I am Tag der geplanten Gründung.
  • Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Dein Vorhaben ist tragfähig – nachgewiesen durch eine fachkundige Stellungnahme (z. B. IHK, HWK, Steuerberater).
  • Du verfügst über die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.
  • Dein ALG I-Anspruch beruht auf regulärer Anwartschaftszeit (mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten).
  • Eventuelle Nebentätigkeiten müssen unter 15 Wochenstunden bleiben und vorab mit deinem Arbeitsvermittler abgestimmt sein.

Hinweis: Wenn du selbst kündigst, gilt in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit. Erst danach kannst du den Zuschuss beantragen.

Gründungszuschuss: Ablehnungsgründe kennen!

Gründungszuschuss: Häufige Fehler vermeiden!

Bist du arbeitslos und träumst von der Selbstständigkeit? Der Gründungszuschuss kann der Schlüssel sein! Doch Vorsicht: Die Spielregeln haben sich geändert. Wir zeigen dir, wie du Hürden meisterst und deine Chancen auf Unterstützung maximierst.

Die Gründerförderung besteht aus zwei Phasen:

  • Phase 1 (6 Monate): Du erhältst dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
  • Phase 2 (9 Monate): Bei erfolgreichem Geschäftsverlauf kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro monatlich beantragen.

Die Förderung läuft also maximal über 15 Monate. Der Antrag für Phase 2 muss separat gestellt werden – am besten ab dem 4. Gründungsmonat, spätestens vor Ablauf der ersten sechs Monate.

Hinweis: Mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet die Förderung durch den Gründungszuschuss.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Der Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Ja. Der Restanspruch auf ALG I wird während der Bezugszeit des Gründungszuschusses verbraucht. Eine Ausnahme gilt, wenn du innerhalb der ersten drei Monate eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung abschließt.

Wer kann sich freiwillig versichern?

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

In unserem Ratgeber findest du alles Wissenswerte zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und wie sie Gründern und Selbstständigen in finanziellen Krisen helfen kann. Lerne mehr über Arbeitslosengeld, günstigere Beiträge und die Anpassungsfähigkeit der Leistungsdauer.

Beantrage den Gründungszuschuss in 3 einfachen Schritten:

  1. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
  2. Antragsunterlagen vollständig einreichen (Antragsformular; Businessplan mit Finanzplan; Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle; Lebenslauf; ggf. Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanz- oder Gewerbeamt)
  3. Antrag online hochladen (über dein Profil auf arbeitsagentur.de)

Dein Geschäftsplan muss belegen, dass deine Idee wirtschaftlich tragfähig ist. Folgende Businessplan Inhalte sollten nicht fehlen:

  • Beschreibung der Geschäftsidee
  • Persönliche Qualifikationen
  • Marktanalyse und Wettbewerber
  • Investitionsbedarf, Umsatz- und Gewinnprognose
  • Begründung für den Zuschussbedarf

Tipp: Nutze ein Gründercoaching, um deinen Businessplan optimal vorzubereiten (siehe unten).

Welche Gründercoachings 2025 zu dir passen

Staatlich gefördert gründen? Das musst du wissen

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Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du eine geförderte Einzelberatung zur Existenzgründung – komplett kostenlos für dich.

Das Coaching hilft dir dabei:

  • Schwächen im Gründungskonzept zu erkennen
  • eine Businessplan Vorlage professionell zu erstellen
  • die Tragfähigkeitsbescheinigung vorzubereiten
  • dich optimal auf das Gespräch bei der Agentur vorzubereiten

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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