Gründungszuschuss 2025: Das musst du wissen
Businessplan Arbeitsamt (100 % kostenlos)

Der Gründungszuschuss ist ein staatlichen Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt dich finanziell bei deinem Start in die hauptberufliche Selbständigkeit. Grundlage ist ein tragfähiger Businessplan.
Die Gründerförderung deckt vor allem deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der Gründungsphase ab. Zusätzlich kannst du eine einmalige Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten, z. B. für Investitionen oder Weiterbildungen.
Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu beenden und dir den Übergang in eine tragfähige Existenzgründung zu erleichtern.
Die Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Arbeitsagentur. Du musst dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist arbeitslos gemeldet (ALG I) und planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I am Tag der geplanten Gründung.
- Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Dein Vorhaben ist tragfähig – nachgewiesen durch eine fachkundige Stellungnahme (z. B. IHK, HWK, Steuerberater).
- Du verfügst über die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.
- Dein ALG I-Anspruch beruht auf regulärer Anwartschaftszeit (mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten).
- Eventuelle Nebentätigkeiten müssen unter 15 Wochenstunden bleiben und vorab mit deinem Arbeitsvermittler abgestimmt sein.
Hinweis: Wenn du selbst kündigst, gilt in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit. Erst danach kannst du den Zuschuss beantragen.
Die Gründerförderung besteht aus zwei Phasen:
- Phase 1 (6 Monate): Du erhältst dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
- Phase 2 (9 Monate): Bei erfolgreichem Geschäftsverlauf kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro monatlich beantragen.
Die Förderung läuft also maximal über 15 Monate. Der Antrag für Phase 2 muss separat gestellt werden – am besten ab dem 4. Gründungsmonat, spätestens vor Ablauf der ersten sechs Monate.
Hinweis: Mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet die Förderung durch den Gründungszuschuss.
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja. Der Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.
Ja. Der Restanspruch auf ALG I wird während der Bezugszeit des Gründungszuschusses verbraucht. Eine Ausnahme gilt, wenn du innerhalb der ersten drei Monate eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung abschließt.
Beantrage den Gründungszuschuss in 3 einfachen Schritten:
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
- Antragsunterlagen vollständig einreichen (Antragsformular; Businessplan mit Finanzplan; Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle; Lebenslauf; ggf. Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanz- oder Gewerbeamt)
- Antrag online hochladen (über dein Profil auf arbeitsagentur.de)
Dein Geschäftsplan muss belegen, dass deine Idee wirtschaftlich tragfähig ist. Folgende Businessplan Inhalte sollten nicht fehlen:
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Persönliche Qualifikationen
- Marktanalyse und Wettbewerber
- Investitionsbedarf, Umsatz- und Gewinnprognose
- Begründung für den Zuschussbedarf
Tipp: Nutze ein Gründercoaching, um deinen Businessplan optimal vorzubereiten (siehe unten).
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du eine geförderte Einzelberatung zur Existenzgründung – komplett kostenlos für dich.
Das Coaching hilft dir dabei:
- Schwächen im Gründungskonzept zu erkennen
- eine Businessplan Vorlage professionell zu erstellen
- die Tragfähigkeitsbescheinigung vorzubereiten
- dich optimal auf das Gespräch bei der Agentur vorzubereiten
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