Gründungszuschuss verstehen: Dein Wegweiser
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Der Gründungszuschuss ist eines der wichtigsten staatlichen Fördermittel für Gründerinnen und Gründer auf den Weg in ihre Selbständigkeit. Beantragt und bewilligt wird der Gründungszuschuss bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur.
Das Ziel des Gründungszuschusses ist es, arbeitslosen Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und somit Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. zu beenden.
Der Gründungszuschuss dient der Finanzierung deines Lebensunterhalts und deiner sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung; Altersvorsorge) am Beginn der Existenzgründung. Zusätzlich kann eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro gewährt werden, um zum Beispiel Investitionen oder Weiterbildungen zu finanzieren.
Insgesamt bietet der Gründungszuschuss eine wertvolle finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erfolg einer Unternehmung.
Bei der Bewilligung des Gründungszuschusses handelt es sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Möchtest du den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für deine Selbständigkeit nutzen, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit. Du musst arbeitslos gemeldet sein; Personen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, sind für drei Monate (Sperrzeit) von einer Förderung ausgeschlossen. Der Gründungszuschuss kann in solch einem Fall erst unmittelbar im Anschluss an diese Sperrfrist bewilligt werden.
- Existenzgründung. Du musst gewillt sein, deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu beenden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Der nach einer Anlaufphase zu erwartende Gewinn, muss dann ausreichen, um deine Existenz abzusichern. Ein Verdienst neben der Gründung ist zwar erlaubt, darf aber nicht hauptberuflich ausgeübt werden und eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Kläre die Nebentätigkeit unbedingt mit dem für dich verantwortlichen Vermittler ab.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen. Am Tag der Existenzgründung musst du noch über einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen verfügen. Beziehst du Arbeitslosengeld II und planst dich beruflich selbstständig zu machen, dann kannst du das Einstiegsgeld beantragen.
- Kurze Anwartschaftszeit. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld darf nicht allein auf der kurzen Anwartschaftszeit beruhen (siehe §147 Abs. 3 SGB III). Die Regelanwartschaftszeit ist erst erfüllt, wenn du dich in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befunden hast.
- Fachkundige Stellungnahme. Dein zu förderndes Gründungsvorhaben soll nicht nur kurzfristig deine Arbeitslosigkeit beenden, sondern auch langfristig den Erfolg deiner Geschäftsidee sichern. Entscheidend hierfür ist die Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens, nachzuweisen durch die Befürwortung einer fachkundigen Stelle. Zu den fachkundigen Stellen gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände oder Banken.
- Persönliche und fachliche Kompetenzen. Als Gründer/-in musst du gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen, dass du über die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Umsetzung deiner Geschäftsidee verfügst. Sind deine Kenntnisse nicht zweifelsfrei nachweisbar, kann dir die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Eignungsfeststellung oder an einem Existenzgründungsseminar auferlegt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung betrachtet.
- Arbeitsmarkt. Die zuständige Arbeitsagentur berücksichtigt die aktuelle Arbeitsmarktsituation. Ist eine Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis aktuell nicht erfolgversprechend, so ist die Gewährung des Gründungszuschusses wahrscheinlicher.
Die Förderung durch den Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen und wird maximal 15 Monate lang gewährt.
- Phase 1 (6 Monate): In der ersten Phase wird dir der Zuschuss für sechs Monate in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung monatlich ausgezahlt.
- Phase 2 (9 Monate): Bist du nach den ersten sechs Monaten noch erfolgreich mit deiner Geschäftsidee tätig, so hast du in der zweiten Phase für weitere neun Monate Anspruch auf Leistungen in Höhe von dann noch 300 Euro monatlich.
Wichtig: Neu-Antrag in Phase 2
Den Gründungszuschuss für Phase II musst du eigens beantragen und dabei nachweisen, dass du nach wie vor hauptberuflich selbstständig tätig bist.
Die Bewilligung der Verlängerung liegt wiederum im Ermessen der Arbeitsagentur. Oft werfen die Behörden jetzt noch einmal einen genauen Blick auf deinen Businessplan und prüfen die Angaben, die du für die ersten sechs Monate gemacht hast. Hat sich dein Unternehmenskonzept als tatsächlich tragfähig erwiesen, ist eine Anschlussförderung sehr wahrscheinlich.
Die Kriterien für eine Verlängerung der Förderung unterscheiden sich je nach Region und Arbeitsvermittler. Grundsätzlich kannst du eine Verlängerung ab dem 4. Monat nach Gründungsstart beantragen und dir damit zwei Monate vor Ablauf der Grundförderung von sechs Monaten die Gewissheit über den Fortbestand des Zuschusses sichern.
Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei
Die gesamte Förderung mit dem Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Da der Gründungszuschuss nicht, wie das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung angesetzt wird, bedarf es auch keiner Angabe in der Einkommensteuererklärung.
Noch ein wichtiger Hinweis: Mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet die Förderung durch den Gründungszuschuss.
Die Bewilligung des Gründungszuschusses beeinflusst auch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung 1:1 aufgebraucht. Ausnahme hiervon besteht, sofern du innerhalb der ersten drei Monate der selbständigen Tätigkeit den Antrag auf eine kostenpflichtige, freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellst.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Existenzgründer einen Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen und ein Beratungsgespräch mit einem Gründungsexperten der BA führen. Wird der Antrag bewilligt, muss der Gründer regelmäßig über den Fortgang der Selbstständigkeit berichten und eine positive Geschäftsentwicklung nachweisen.
Für den Antrag auf einen Gründungszuschuss benötigst du folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes Antragsformular erhältlich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur. (Lass dir den Tag der Antragstellung vermerken und bestätigen!)
- ein aussagekräftiger Businessplan inklusive Kapitalbedarf und Finanzplan
- eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens; zu den fachkundigen Stellen gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie zahlreiche Fachverbände, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberater, Fachverbände (z.B. freie Berufe), kommunale Wirtschaftsförderung, Banken oder Sparkassen.
- ein lückenloser Lebenslauf
- ggf. eine in die Zukunft datierte Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit vom Finanz- oder Gewerbeamt
Antrag auf Gründungszuschuss online einreichen
Mit den genannten Unterlagen reichst du den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 online ein. Hierfür wählst du in deinem Profil den Vorgang „Gründungszuschuss Phase 1“ aus. Jetzt hast du die Möglichkeit, den Antrag sowie weitere Dokumente hochzuladen und einzureichen.
Nach erfolgreicher Prüfung findest du den Bewilligungsbescheid ebenfalls in deinem Online-Profil im Bereich „Bescheidablage“ (gilt bei Zustimmung zur Online-Zustellung). Der Bewilligungsbescheid zur Phase 1 enthält zudem wichtige Hinweise zur Antragstellung für die Phase 2, die du unbedingt beachten solltest.
Um von der Ernsthaftigkeit deines Gründungsvorhabens zu überzeugen, benötigst du einen speziell auf den Gründungszuschuss zugeschnittenen Businessplan, der:
- deine Geschäftsidee beschreibt,
- deine Fähigkeiten und Qualifikationen zur erfolgreichen Umsetzung benennt,
- Markt und Wettbewerber analysiert,
- Investitionen und zu erwartende Umsätze kalkuliert,
- die anfängliche Notwendigkeit des Gründungszuschusses belegt.
Nur so gelingt es dir den avisierten Gründungszuschuss als notwendige und für die Arbeitsagentur erfolgreiche Investition glaubhaft darzustellen. Hier erfährst du alle Besonderheiten im Businessplan Gründungszuschuss.
Als Bezugsberechtigte/-r von Arbeitslosengeld I hast du Anspruch auf eine geförderte Gründungsberatung. In unserem Überblick erfährst du die wichtigsten Inhalte des sogenannten Existenzgründungs-Einzelcoaching und wer dir bei der Beantragung eines AVGS-Gutscheins hilft.
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