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Investitionssofortprogramm: Nutzen, nicht warten

Das Investitionssofortprogramm bietet gezielte Entlastung für neue Anschaffungen und Investitionen. 30 % Sofortabschreibung, reduzierte Körperschaftsteuer, attraktive E-Förderung und mehr Geld für Forschung – jetzt alle Vorteile prüfen und Investitionen vorbereiten!

Fördermittel & Zuschüsse für dein Unternehmen

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Ob Werkbank oder Büro – wer heute smart investiert, profitiert morgen doppelt.

Das Investitionssofortprogramm ist ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhöht und gezielt Investitionen gefördert werden sollen. Der Kern des Programms liegt in der sofortigen steuerlichen Entlastung von Unternehmen. Dazu zählen insbesondere eine degressive Sofortabschreibung, eine Senkung der Körperschaftsteuer sowie besondere Anreize für E-Mobilität und Forschung.

Die wichtigsten Entlastungen im Überblick

Das Investitionssofortprogramm enthält vier zentrale Maßnahmen, die dein Unternehmen konkret entlasten:

1. Superabschreibung von 30 Prozent

Ab dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027 gilt eine degressive Sofortabschreibung von 30 % jährlich für betriebliche Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge und Geräte. Damit kannst du bereits im ersten Jahr 30 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028.

2. Senkung der Körperschaftsteuer

Von derzeit 15 % auf 10 % wird die Körperschaftsteuer zwischen 2028 und 2032 schrittweise gesenkt. Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften sinkt somit auf unter 25 % (aktuell knapp 30 %), was international wettbewerbsfähig ist.

3. Steuerlicher Booster für E-Mobilität

Für elektrische Firmenfahrzeuge, angeschafft zwischen dem 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027, gibt es eine 75-prozentige Abschreibung bereits im ersten Jahr. Die steuerliche Preisobergrenze für Elektro-Dienstwagen steigt auf 100.000 Euro.

4. Erweiterte Forschungszulage

Die maximale Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage erhöht sich bis 2030 auf 12 Mio. Euro jährlich, und auch die Bedingungen werden vereinfacht.

Jetzt investieren – lohnt sich das?

Der Gesetzesentwurf wurde am 4. Juni 2025 beschlossen und am 13. Juni vom Bundesrat kommentiert. Die Stellungnahme liegt nun zur Gegenäußerung bei der Bundesregierung und geht anschließend an den Bundestag. Trotz möglicher Anpassungen gilt das Programm als breit getragen und dürfte bald in Kraft treten.

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Wachstumsimpulse für mehr Wettbewerbsfähigkeit sowie steuerliche Entlastungen für Unternehmen – das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung setzt die Weichen für Aufschwung, und ernet dafür sowohl Lob als auch Kritik:

Die Bundesregierung beweist mit diesem Entwurf genau das richtige Tempo und Gespür für die wirtschaftspolitischen Erfordernisse. Das Investitionssofortprogramm setzt kräftige Wachstumsimpulse und greift zentrale Forderungen des Handwerks auf. (...) Dass eine langjährige Kernforderung des Handwerks – die Verbesserung der § 34a-Thesaurierungsregel – jetzt angepackt wird, ist besonders positiv und für den Mittelstand insgesamt ein Gewinn. Endlich sollen auch Personenunternehmen steuerlich entlastet werden, wenn sie erwirtschaftete Gewinne im Betrieb lassen, um daraus Eigenkapital für kommende Investitionen zu bilden. Das schafft mehr Fairness im Steuersystem und stärkt die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Betriebe, denn mehr als 75% der Betriebe im Handwerk sind Personenunternehmen.

Statement von Holger Schwannecke, Generalsekretär ZDH

Vorteile des Investitionssofortprogramms:

  • Bessere Planungssicherheit: Klare und einfache Regeln sorgen für eine zuverlässige Investitionsplanung.
  • Kurzfristige Liquiditätssteigerung: Sofortabschreibungen stärken direkt die Liquidität von KMU.
  • Langfristige Steuerentlastung: Weniger Körperschaftsteuer bedeutet dauerhaft niedrigere Kosten und höhere internationale Wettbewerbsfähigkeit; (gilt vorbehaltlich der Beibehaltung der Regel in der 22. Legislaturperiode ab 2029).
  • Innovationsanreize: Besonders die Förderung von Forschung und Elektromobilität kann zukunftsorientierte Unternehmen nachhaltig stärken.

Nachteile des Investitionssofortprogramms: 

  • Enorme Steuerausfälle: Rund 30 Milliarden Euro weniger Einnahmen treffen insbesondere Kommunen und Länder. Die Folge könnten Kürzungen in anderen Bereichen sein.  
  • Schuldenanstieg: Das Programm bedeutet zusätzliche Schulden für den Bund und damit langfristige Belastungen für den Haushalt.
  • Mögliche Ungerechtigkeit: Nicht alle Unternehmen profitieren gleichermaßen. Vor allem kleinere Firmen ohne hohe Investitionsvolumina könnten weniger von den Maßnahmen profitieren.

Diese Tipps helfen dir, das Sofortprogramm voll auszuschöpfen:

1. Investitionszeitpunkt richtig wählen

Plan deine Investitionen für die Zeit zwischen Juli 2025 und Ende 2027, um die volle Sofortabschreibung von 30 % nutzen zu können.

2. E-Mobilität gezielt nutzen

Falls du ohnehin neue Firmenfahrzeuge anschaffst, sind elektrische Fahrzeuge besonders attraktiv aufgrund der extrem hohen Abschreibung von 75 %.

3. Forschungsprojekte anmelden

Nutze die erweiterten steuerlichen Möglichkeiten der Forschungsförderung, insbesondere wenn du einen innovativen Businessplan zur Marktreife führen willst.

4. Steuerliche Beratung nutzen

Das Investitionssofortprogramm ist steuerlich komplex. Lass dich gezielt beraten, um alle Vorteile optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden.

5. Langfristige Finanzplanung anpassen

Plane deine Finanzen langfristig mit Blick auf sinkende Körperschaftsteuern, aber berücksichtige auch mögliche zukünftige Sparmaßnahmen aufgrund geringerer Steuereinnahmen der Kommunen (SWOT).

Trotz einiger Risiken bietet das Investitionssofortprogramm eine enorme Chance, Investitionen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens zu erhöhen und langfristiges Wachstum zu sichern. Erfolgsentscheidend für dich:

  1. Nutze die Maßnahmen strategisch,
  2. Plane frühzeitig (Finanzplan) und
  3. Achte auf mögliche Anpassungen (Regierungswechsel 2029; evtl. Kürzungen kommunaler Mittel).

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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