Restaurator

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Ein Restaurator ist für die Erhaltung und Wiederherstellung von alten Gebäuden, Kunstwerken, Möbeln und anderen Gegenständen zuständig. Da die Berufsbezeichnung Restaurator als Hybridform zwischen dem Handwerker und dem Künstler liegt, kann sie nicht geschützt werden. Besonders wenn Ergänzungen und Fehlstellen an einem Kunstobjekt bearbeitet werden, benötigt der Restaurator einerseits ein hohes kunsthistorisches Wissen aber außerdem emphatisches und interpretatorisches Vermögen.

Bei der Restaurierung und Konservierung sollte immer so wenig wie möglich am Originalobjekt verändert werden. In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten als Restaurator zu arbeiten, da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Zunächst ist es möglich die Berufsbezeichnung zu führen und freiberuflich tätig zu sein, ohne eine Berufsqualifikation nachweisen zu müssen. Diese Form ist im Bereich der Möbelreparatur sehr verbreitet. Weiterhin gibt es eine fachakademische Ausbildung mit einem Abschluss als staatlich geprüfter Restaurator.

Mit einem Vorpraktikum und einem Studium an der Universität, Fachhochschule oder Akademie, kann der Titel Diplom-Restaurator bzw. mittlerweile der Abschluss Bachelor und Master erworben werden. Um den wichtigen Bereich der Denkmalpflege abzusichern wurden im Jahre 1984 Rechtsvorschriften für eine Fortbildungsprüfung zum Restaurator verabschiedet. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um die Tätigkeiten in der Denkmalpflege über das Handwerk hinaus qualifiziert wahrzunehmen.