Gartenbau

Gartenbau zählt ebenfalls wie Ackerbau zur Landwirtschaft und unterliegt der Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Hier geht es insbesondere um das Anpflanzen von Nutzpflanzen, Zierpflanzen, Schnittblumen, Stauden, Gehölzen.

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Gartenbau zählt ebenfalls wie Ackerbau zur Landwirtschaft und unterliegt der Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Hier geht es insbesondere um das Anpflanzen von Nutzpflanzen, Zierpflanzen, Schnittblumen, Stauden, Gehölzen und Sträuchern, Arznei- und Gewürzpflanzen, sowie auch von Pilzen. Zum Gartenbau zählen floristische Dienstleistungen als Inneraumbegrünung, wie auch spezifische Friedhofsgärtnerei, Grünanlagen u.ä. Eine gärtnerische Dienstleistung kann also auch in der Existenzgründung eines Blumenladens liegen.

Bei Anträgen von Förderungsmaßnahmen für einen gewerblichen Gartenbau bei Kreditinstituten ist eine fachkundige Stelle, wie die Landwirtschaftskammer, nötig. Als Richtwert sollte man mindestens 15 % an Eigenkaptal mitbringen, wenn man sich im Gartenbau selbstständig macht. Wenn landwirtschaftlich genutzte Grundstücke vorhanden sind, fallen Grundsteuern an, die durch die Gemeinde erhoben werden, und die Landwirtschaftskammerumlage, die das Finanzamt einzieht.

Bei der Gründung im Gartenbau ist eine Meisterausbildung oder Fachausbildung nicht vorgeschrieben, allerdings empfehlenswert. Genauso sollte man über Berufserfahrung verfügen, bevor man die Existenzgründung im Gartenbau fokussiert. Wenn man seinen Betrieb als Ausbildungsbetrieb führen möchte, ist allerdings die entsprechende Qualifikation als Meister erforderlich. Weiterbildungsmaßnahmen und Informationen bietet ebenfalls die Landwirtschfatskammer und die Gartenbauzentren.