fachkundige Stelle

Businessplan kostenfrei erstellen

Sie suchen eine fachkundige Stelle für die fachkundige Stellungnahme im Rahmen Ihrer Existenzgründung in Ihrer Nähe? Sie sind Existenzgründer und benötigen die fachkundige Stellungnahme zur Bewertung von Geschäftsidee und Businessplan? Für Förderprogramme der Arbeitsagentur wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

Eine fachkundige Stelle wird im Bereich der Existenzgründung oder der Unternehmenserweiterung durch die Prüfung des Geschäftsvorhabens auf Tragfähigkeit aktiv. Die Einschaltung einer fachkundigen Stelle im Rahmen des Gründungs- oder Erweiterungsprozesses eines Unternehmens wird immer dann notwendig, wenn in diesem Zusammenhang Fördermittel, Beteiligungskapital oder Bankdarlehn beantragt werden sollen.

Im Rahmen der Existenzgründung haben Arbeitslose Gründer die Regelleistungen beziehen, die Möglichkeit eine Förderung zur Sicherung des Lebensunterhaltes, während der Gründungsphase und einem bestimmten Zeitraum danach, in Form von dem Einstiegsgeld oder dem Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Unter anderem ist die Bewilligung einer solchen Förderung an die Vorlage von einem Businessplan gebunden, der von einer fachkundigen Stelle zu prüfen ist. Erst wenn eine fachkundige Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle mit dem Geschäftskonzept eingereicht wird, erfolgt die Bearbeitung des Förderantrages.

Wer als fachkundige Stelle in Frage kommt ist in § 57 Abs. 2 Satz 2 SGB III geregelt. Demnach sind die Industrie- und Handelskammer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fachverbände, Handwerkskammern und weitere Institutionen als fachkundige Stelle zugelassen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme werden die Voraussetzungen für ein plausibles Geschäftsvorhaben anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Zentraler Kern der Prüfung stellt der Finanzierungsplan sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau dar. Für die Prüfung von einem Businessplan kann eine fachkundige Stelle eine Gebühr, die sich zwischen 30 Euro und 150 Euro bewegen kann, verlangen.

Wenn Sie für Ihren Businessplan eine fachkundige Stellungnahme benötigen, beispielsweise für die Förderprogramme der Arbeitsagentur, wie Gründungszuschuss (ALG1) oder Einstiegsgeld (ALG2), nimmt diese gerne ein regionaler Gründungsberater aus dem Beraternetzwerk von beratungswelt.de für Sie vor.

Die Gründungsberater prüfen dabei die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung durch eine fachkundige Stellungnahme zu Gründerperson und Gründungsvorhaben. Der Zeitaufwand dafür liegt bei ca. 45 Minuten. Beachten Sie bitte, dass Ihr Gründungsvorhaben kritisch geprüft werden muss und Ihnen nicht in jedem Fall die Tragfähigkeit bescheinigt werden kann. Eine Ablehnungsquote von 5 - 10% ist ein üblicher Wert.

Als Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme werden dabei von Ihnen das unterschriebene Original-Formular „Anforderung der Stellungnahme“ und das unausgefüllte Original-Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ benötigt. Einen Gründungsberater können Sie anfordern, nachdem Sie sich kostenfrei als Mitglied auf unternehmenswelt.de registriert haben.