Glaserei

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In einer Glaserei wird Flachglas und Hohlglas hergestellt, bearbeitet und veredelt. Dabei entstehen Glasfassaden, Ganzglasanlagen, Spiegel und vieles mehr. Glasereien bieten oft auch Reparaturverglasungen an. Einige haben sich als Autoglasreparaturservice etabliert. Der Unternehmer einer Glaserei hat meist dieses Handwerk gelernt und den Meister gemacht. Demnach darf sich die Glaserei auch als Meisterbetrieb kennzeichnen und Auszubildende beschäftigen.

Oft sind es zunächst Einzelunternehmen, die dann später in eine GmbH umgewandelt und ins Handelsregister eingetragen wird. Jetzt bietet es sich an, die neue Rechtsform der Mini GmbH für die Glaserei zu wählen. Hierbei benötigt der Gründer lediglich ein Startkapital von einem Euro und kann seine Glaserei bei einer angesparten Einlage von 25.000 € in eine richtige GmbH mit all ihren Vorzügen und dem guten Ruf umwandeln. Es ist zu empfehlen, einen Steuerberater für die steuerliche Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Als Grundlage jeder erfolgreichen Existenzgründung steht der Businessplan. Anhand dessen kann man bereits erkennen, ob die Glaserei Erfolg bringen wird oder nicht. Ggf. gibt es Sonderregelungen für die Gründung einer Glaserei, wie der Eintrag in die Handwerksrolle o.ä. Dies kann der Gründer bei der örtlichen Handelskammer, dem Gewerbeamt oder privaten Unternehmensberatern erfahren. Eine Unternehmensberatung begleitet den Gründer oft bis zur vollständigen Etablierung des Unternehmens.