Landschaftsbau

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Landschaftsbau findet man auch unter dem Begriff Landschaftspflege. Es bezeichnet eine Fachrichtung des Gärtnerberufs und gehört mit dem Gartenbau zur Landwirtschaft. Im Landschaftsbau beschäftigt man sich mit dem Bau, der Umgestaltung und Pflege von Grünanlagen - ähnlich dem Tätigkeitsbereich eines Landschaftsarchitekten. Dabei handelt es sich zumeist um Parkanlagen, Parkplätze, Außenanlagen und Grünflächen von öffentlichen Gebäuden, Friedhöfe u.ä.

Bei der Existenzgründung im Landschaftsbau bedarf es den gleichen Grundsätzen, Voraussetzungen und steuerlichen Bedingungen wie im Garten- und Ackerbau. Das heißt, es besteht ebenfalls Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Eine spezifische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, aber zumindest eine Weiterbildung oder/und Berufserfahrung im Landschaftsbau empfehlenswert.

Zuerst sollte man sich einen Businessplan erstellen, um einen Überblick zu gewinnen, was der Landschaftsbau an Leistungen beinhalten soll. Vorab sollte man sich über Voraussetzungen und Fördermaßnahmen informieren, wo meist die nötige Qualifikation nachzuweisen ist. Für Informationen steht auch hier die Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Die Anmeldung von Landschaftsbau bei der Berufsgenossenschaft ist Pflicht.