Gerüstbau

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Im Gerüstbau werden Gerüste für Brücken, Einfamilienhäuser, Hochhäuser und sogar Fernsehtürme errichtet. Der Gerüstbauer übernimmt ebenfalls Aufgaben, wie den Aufbau von Tribünen oder beweglichen Arbeitsplattformen. Um im Bereich Gerüstbau arbeiten zu können, ist keine spezielle schulische Ausbildung notwendig. Vorausgesetzt wird jedoch eine handwerkliche Begabung, Schwindelfreiheit, die körperliche Belastbarkeit sowie eine Unempfindlichkeit gegenüber Wettereinflüssen.

Das Handwerk des Gerüstbaus unterliegt der Handwerksordnung. Für den Weg in die Selbstständigkeit mit einer Existenzgründung gibt es für den Gerüstbauer verschiedene Möglichkeiten. Nachzuweisen sind entweder eine zehnjährige Berufspraxis, ein Meisterbrief im Beruf oder ein Konzessionsträger wird zu Hilfe genommen. Der Selbstständige im Gerüstbau ist zu einer Mitgliedschaft in der Handwerkskammer sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet.

Wird vom Gerüstbauer eine Mini GmbH oder eine GmbH gegründet, wird die verpflichtete Zahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung umgangen. Die Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig von den Rechtsformen frei. Im Gerüstbau ist der Aufstieg durch Fort- und Weiterbildungen möglich. Wie bereits erwähnt kann die Meisterprüfung abgelegt, außerdem die Befähigung zur Ausbildung erworben werden sowie durch den Besuch einer Fachschule z. B. der Beruf des Technikers für Betriebswissenschaft erlernt werden.