Steinmetzbetrieb

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Die Arbeit in einem Steinmetzbetrieb ist der des Steinbildhauers sehr ähnlich. Der Steinbildhauer kann in seinem Beruf kreativer sein. In einem Steinmetzbetrieb wird der Naturstein mit den gängigen Maschinen und Werkzeugen bearbeitet. Der Steinmetz und der Steinbildhauer verbringen die ersten beiden Lehrjahre zusammen. Daher ähneln sich auch die Produkte aus einem Steinmetzbetrieb und einer Steinbildhauerei. Beide vertreiben Grabmäler. Beim Steinmetz gibt es allerdings noch Granitplatten, -säulen, Fensterbänke, Granittreppen, Gartenmöbel u. v. m.

Wie genau sich das Produktportfolio zusammensetzt, entscheidet der Unternehmer, der ein Steinmetzbetrieb gründen möchte. Bei der Gewerbeanmeldung ist nichts weiter zu beachten. Es sind keine Sondererlaubnisse oder Nachweise notwendig. Qualifikationsnachweise sind möglicherweise bei Kreditanträgen oder sonstigen Fremdkapitalgebern vorzulegen. Der Gewerbeschein muss vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit der örtlichen Behörde angezeigt werden. Eine wichtige Entscheidung anfangs der Existenzgründung ist auch die Wahl der Rechtsform für den Steinmetzbetrieb .

Weiterhin hat der Gründer die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Das hat steuerliche Konsequenzen für den Steinmetzbetrieb. Es empfiehlt sich hier auch Unterstützung beim Steuerberater zu suchen. Dieser kann ausreichend informieren und auch die Buchführung übernehmen. Oft stellt sich auch die Frage der Finanzierung. Das Eigenkapital für einen Steinmetzbetrieb reicht häufig nicht aus. Hier hat der Gründer Möglichkeiten, Fördermittel beim Arbeitsamt zu beantragen oder auch das KfW-Startgeld, welches für Anfangsinvestitionen gedacht ist.