Wasserbau
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Der Wasserbau schließt alle Handlungen ein, die zum Ziel das Nutzbarmachen des Wassers sowie den Schutz vor Auswirkungen des Wassers haben. Ein Teilgebiet des Wasserbaus ist z. B. der Verkehrswasserbau, der den Hafenbau und den Strombau umfasst. Im Verkehrswasserbau erfolgt primär der Ausbau und Neubau von Binnenwasserstraßen. Das schließt die Überwindung von Höhenunterschieden ein, die z. B. durch Schleusen erfolgt.
Ein anderes Gebiet des Wasserbaus ist der Siedlungswasserbau, der die Kanalisation, den Kläranlagenbau und die Wasserversorgung einschließt. Genauer bedeutet das den Bau von Wasserwerken, Behältern und Rohrleitungen zur Brauch- und Trinkwasserversorgung. Auch das Küsteningenieurwissen gehört zum Wasserbau und beschäftigt sich vor allem mit dem Küsten- und Hochwasserschutz. Dazu gehören alle Maßnahmen, die die Bevölkerung und auch Sachgüter vor Überflutungen schützen sollen.
Auch der Energiewasserbau ist ein Teilgebiet des Wasserbaus. Er beschäftigt sich z. B. mit dem Talsperrenbau. Eine Stauanlage für fließendes Wasser wird nach den Wassergesetzen der Länder dann als Talsperre bezeichnet, wenn sie höher als fünf Meter ist mehr als 100.000 Kubikmeter Stauvolumen besitzt. Talsperren dienen der Energieerzeugung, der Betriebswasser- und Trinkwasserversorgung, der Schiffbarmachung sowie auch der Erholung und für Sport- und Freizeitaktivitäten.