Für kaum einen Selbstständigen ist es so schwer, regelmäßige Einnahmen zu erzielen, wie für Künstler, die vom Verkauf ihrer Bilder leben. Es ist daher verständlich, dass ein Künstler seine Bilder zurückkauft, um ein Sinken ihres Marktwertes zu verhindern. Doch was passiert, wenn er diesen Rückkauf als Betriebsausgabe deklarieren will? Mit einem Fall dieser Art hatte sich das FG München beschäftigt.