Aus steuerlichen Gründen sind Kaufleute verpflichtet, ihre Geschäftsunterlagen gemäß geltender Aufbewahrungsvorschriften für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben, so will es das Handelsgesetzbuch (HGB). Vor allem bei Bargeldgeschäften gelten strenge Kriterien für die Aufbewahrung. Unternehmer, die beispielsweise mit Registrierkassen, Wegstreckenzählern oder Taxametern arbeiten, haben einiges zu beachten.