Die Umwandlung einer UG in eine GmbH ist das Ziel vieler Unternehmergesellschaften.Da es sich bei der UG strukturell bereits um eine Variante der GmbH handelt, bedarf es also keiner “Umwandlung” im Rechtssinne. Die UG ist gesetzlich verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklagen zu bilden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Dann kann die UG zur GmbH umfirmieren.