Für Selbständige, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betreiben, ergibt sich der wesentliche Unterschied zum Einzelunternehmen darin, dass hier zwei Steuersubjekte bestehen: Zum Einen die GmbH, in der das Unternehmen betrieben wird, zum Anderen der Existenzgründer oder Gesellschafter, die häufig auch Geschäftsführer der GmbH sind.