Gründungszuschuss: Neue Situation erfordert eine andere Vorgehensweise
Seit der Reform des Gründungszuschusses am 28.12.2012 hat sich offensichtlich ein Wunder auf dem Arbeitsmarkt ereignet, denn Gründungswillige, welche aktuell einen Antrag auf Fördermittel einreichen möchten, erhalten überraschende Informationen: Die Berater bei der Arbeitsagentur betonen wiederholt, es bestünden sehr gute Chancen am Arbeitsmarkt, man solle sich zunächst einmal bewerben bevor man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt. Diese Aussage wird oft damit unterstützt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung des Zuschusses ohnehin sehr schlecht seien.
Ziel der Arbeitsagenturen ist es, potenzielle Gründer von der Antragstellung abzuhalten, um somit auf die Kürzung der zur Verfügung stehenden Mittel zu reagieren. Der Gesetzgeber hat diese gegenüber dem Vorjahr von 1,8 auf 1,0 Milliarden Euro gekürzt. Die Strategie geht auf: Die Zahl der eingereichten Anträge auf Gründungszuschuss ist seither dramatisch zurückgegangen. Zudem prüfen die Agenturen die eingereichten Anträge sehr viel strenger und reagieren häufig schon bei dem kleinsten Formfehler mit einer sofortigen Ablehnung. Hier ist also auf Seiten der Existenzgründer oberste Sorgfalt geboten.
Die systematische Verunsicherungstaktik der Agenturen hat signifikante Konsequenzen, welche weit über das Ziel hinausgehen. So musste beispielsweise die in Hamburg eingerichtete Kommission zur Auswahl der Antragsteller bisher nicht tagen, weil es angesichts der niedrigen Zahl gestellter Anträge keinen Budgetengpass gibt. Experten betonen wiederholt, dass jeder Gründer nach wie vor sehr gute Chancen auf Bewilligung des Antrages hat, wenn gegenüber der Agentur richtig argumentiert wird. Ebenso wichtig ist ein gut vorbereiteter und komplett fehlerfreier Antrag und Businessplan.
Fazit: Die aktuelle Situation erfordert eine entsprechend angepasste Vorgehensweise seitens der Gründungsinteressierten. Schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur sollte ein Gründungsberater aufgesucht werden, denn dieser Termin allein kann entscheidend für die finale Entscheidung der Behörde sein.