Die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung werden vereinfacht: Ab dem 1. Juli 2011 wird eine Unterscheidung zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen nicht mehr erforderlich sein, da beide umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sind. Jedes Unternehmen kann Rechnungen elektronisch übermitteln, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.