EU: Existenzgründung wird gefördert
Mikrokredite sind für die Existenzgründung schwer zu bekommen, da die meisten Kreditinstitute für diese Finanzierung nicht ausgerichtet sind und die Vergabe als riskant und wenig rentabel ansehen; denn die Bearbeitungskosten sind für die Banken bei der Vergabe von Mikrokrediten relativ hoch. Die EU fördert allerdings Arbeitslose oder Nichterwerbstätige, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen.
Die EU unterstützt die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit durch Mikrokredite; indem sie Mikrokreditorganisationen Darlehnsbürgerschaften für die Vergabe dieser Kredite an Kleinstunternehmen zur Verfügung stellt: Dabei kann ein Mikrokredit bis zu 25.000 Euro für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit beansprucht werden. Kleinstunternehmen mit bis zu neun Angestellten sowie einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro können die Mikrokredite beantragen.
Die EU richtet sich mit ihrer Fördermaßnahme an genau die Zielgruppe, die unter normalen Umständen nur schwer an einen Kredit kommen würde; obwohl es sich bei etwa 99 Prozent aller Unternehmensgründungen in Europa um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt. Jedes dritte dieser Unternehmen wurde zudem aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet.