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Einzelunternehmen gründen: Tipps für Soloselbständige

Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann oder freiberuflicher Solopreneur – Hier findest du wichtige Tipps für die Planung deiner Selbstständigkeit. Von rechtlichen Basics bis zu Steuertipps – erfahre alles, was du für einen erfolgreichen Start brauchst!

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Einzelunternehmen gründen: Dein Wegweiser

Egal, ob du bereits konkrete Pläne hast oder dich noch in der Orientierungsphase befindest, hier findest du die Informationen, die du benötigst, um dein Einzelunternehmen erfolgreich zu starten. 

Von rechtlichen Rahmenbedingungen über steuerliche Aspekte bis hin zu den notwendigen Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens – wir decken alle wichtigen Themen ab, um dir deinen Weg als Solopreneur zu erleichtern:

1. Was ist ein Einzelunternehmen?

Jede selbstständig ausgeübte Tätigkeit bedarf einer juristischen Einordnung, die Rechte und Pflichten des Gründers definiert. Wenn du dich selbstständig machen möchtest, hast du die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Diese lassen sich grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gliedern.

Das Einzelunternehmen zählt zu den Personengesellschaften. Wählst du bei Gründung deines Unternehmens nicht explizit eine andere Rechtsform, firmierst du automatisch als Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist rechtlich im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 1-104) geregelt.

2. Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?

Die einzige kardinale Voraussetzung, um ein Einzelunternehmen zu gründen, ist die alleinige Ausübung der selbständigen Tätigkeit. Daher ist es für sämtliche Branchen eine sehr unkomplizierte Gründungsvariante. 

Selbstständige Handwerker/-innen, Gründer in den Freien Berufen, Solopreneure zahlreicher Branchen sowie selbstständige Landwirte können ein Einzelunternehmen führen.

Tipp: Kein Mindestkapital und unbürokratische Anmeldung, das Einzelunternehmen gehört zu den beliebtesten Gründungsformen. Doch die Wahl des Einzelunternehmens für den Start in deine Selbstständigkeit birgt auch Nachteile. Rechtsanwalt Kilian Springer gibt deshalb praktische Tipps für den optimalen Start in dein Business.

Lies hier das ganze Interview mit KTR Legal.

3. Welche Vorteile hat das Einzelunternehmen?

Wer ein Einzelunternehmen gründet, benötigt kein Mindestkapital. Das Einzelunternehmen ist deshalb eine sehr kostengünstige und unbürokratische Gründungsvariante. Es reicht die Anzeige deiner Tätigkeit, je nach Berufszweig beim Gewerbeamt (alle gewerblichen Tätigkeiten) oder Finanzamt (Freie Berufe sowie Berufsbilder, die das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) auflistet) bzw. die zuzügliche Eintragung in der Handwerksrolle.

Die Natur der Sache will es, dass du als Inhaber/-in eines Einzelunternehmens keine schwierigen Abstimmungen mit weiteren Partnern treffen musst  Du bist nur dir selbst verantwortlich. Das bedeutet maximale unternehmerische Freiheit.

Hinweis: Bei der Gründung eines Einzelunternehmens bist du als „Inhaber“ zu bezeichnen, nicht als „Geschäftsführer“. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Bezeichnung „Geschäftsführer“ speziell für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs oder AGs reserviert ist. Vermeide also den Begriff „Geschäftsführer“ in deinem Impressum, um rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen.

4. Was sind die Nachteile beim Einzelunternehmen?

Mitgehangen, mitgefangen? Nicht so als Gründer und Inhaber eines Einzelunternehmen. Volle unternehmerische Verantwortung bedeutet im Umkehrschluss gleichzeitig maximale Haftung und das mit Firmen- und! Privatvermögen. Diesen Nachteil einer Gründung als Einzelunternehmen kannst du nur durch Gründung einer Kapitalgesellschaft z.B. als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ausgleichen.

Mini GmbH gründen

Die besonders kostengünstige Gründungsvariante UG mit nur einem Euro Mindestkapital kannst du bequem als Ein-Personen-UG gründen, bei der der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist. Beachte hier allerdings zugleich die Forderung weiteres Stammkapital zu bilden. Dafür musst du ein Viertel des UG-Jahresgewinns als Eigenkapitalrücklage zurücklegen. Das gilt, bis mindestens 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind. Ist diese Schwelle der Mindesteinlage für eine „große“ GmbH erreicht, kannst du die UG in eine klassische GmbH umwandeln, musst es aber nicht.

Hinweis: Als Einzelunternehmer haftest du persönlich, daher ist es entscheidend, durch passende Versicherungen wie Berufshaftpflicht-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsversicherungen, je nach Branche, Risiken abzusichern und so deinen finanziellen Schutz zu gewährleisten.

5. Welche Rechtsformen für Einzelgründer gibt es?

Für Solopreneure, also Gründer, die sich ohne Partner selbstständig machen, stehen unterschiedliche Rechtsformen zur Auswahl. Je nach persönlicher Voraussetzung, Tätigkeitsfeld und Geschäftsumfang kannst du dich zwischen den folgenden sehr häufig verwendeten Varianten entscheiden:

a, das Einzelunternehmen als Eingetragener Kaufmann

Eine häufig gewählte Variante des Einzelunternehmens ist der eingetragene Kaufmann. Als Kaufmann gilt gemäß § 1 I HGB „wer ein Handelsgewerbe betreibt“.

§ 1 II HGB präzisiert Handelsgewerbe in Summe als „jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“

Wie definiert sich ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“?

Es gibt keine gesetzliche Festschreibung spezifischer Kenngrößen, die festlegen, wann genau du als eingetragener Kaufmann den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unterliegst und deinen Gewerbebetrieb in das Handelsregister eintragen musst. 

Als Orientierung dienen u.a.:

  • die Angebotsbreite bzw. die Vielzahl deiner Dienstleistungen,
  • dein Umsatzvolumen,
  • ob und wie viele Beschäftigte du hast und
  • ob und wenn ja, wie viele Fillialen du unterhältst. 

Merke: Je umfangreicher dein Gewerbebetrieb, umso höher der buchhalterische Aufwand, den du betreiben musst, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass du als eben dieser Kaufmann einen im Sinne des HGB „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führst.

Praxistipp: Als Indizien für die Tätigkeit als Eingetragener Kaufmann gelten u.a. folgende Richtwerte:

  1. Dein Jahresumsatz beträgt im Jahr 2023 mehr als 600.000 Euro.
  2. Abzüglich deiner Kosten kannst du einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro im Jahressteuerzeitraum erwarten.

b, Freiberufler und Soloselbstständigkeit

Soloselbstständige können auch freiberuflich tätig sein. Freiberufler bist du, wenn du einen der Freien Berufe qualifiziert und selbstständig ausüben darfst. Dazu zählen u.a. Physiotherapeuten, Steuerberaterinnen, Architekten genauso wie selbstständige Designerinnen, Journalisten oder Yogalehrer.

Vorteile der freiberuflichen Selbstständigkeit

Als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden, sondern erhältst vom Finanzamt nach einer einfachen Meldung deine Steuernummer. Stolpersteine kann es bei anlaufendem Geschäftsbetrieb aber auch für Freiberufler geben.

Vorsicht bei „gemischten Tätigkeiten“!

In der Regel sind Freiberufler aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit (freiberuflich und nicht gewerblich) von der Gewerbesteuer befreit. In der Praxis ergeben sich häufig jedoch hybride Geschäftsmodelle, auf die das Finanzamt ein besonderes Augenmerk legt. Sobald du z.B. als Yogalehrer auch Smoothies verkaufst, kann schon eine „gemischte Tätigkeit“ vorliegen, die im Fall einer nachträglichen Betriebsprüfung teuer werden kann.

Tipp: Wenn du als Freiberufler gründen willst, findest du In unserem Überblick die wichtigsten Antworten zu Qualifizierung, Zulassung sowie Rechts- und Steuerfragen der freiberuflichen Selbstständigkeit.

c, Kleingewerbetreibende vs. Kleinunternehmer

Ein Kleingewerbe gründen – logisch, als Kleinunternehmer!? Diesen häufigen Irrtum begehen viele Gründer, die z.B. nebenberuflich gründen wollen.

Was ist ein Kleingewerbe?

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um keine eigenständige Rechtsform. Im Unterschied zum oben beschriebenen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ des eingetragenen Kaufmanns ist ein Kleingewerbe das genaue Gegenteil davon. Als Kleingewerbetreibender kannst du ein Einzelunternehmen führen, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (gerade) nicht erfordert.“

Vorteile für Kleingewerbetreibende

Kleingewerbetreibende müssen ihr Unternehmen anders als Kaufleute nicht ins Handelsregister eintragen lassen, profitieren von vereinfachten Buchhaltungspflichten und auch die Gewerbeanmeldung ergeht in der Regel positiv bei Erstbesuch des zuständigen Gewerbeamts. 

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung wiederum ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Damit du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, muss du zunächst beim Finanzamt einen Antrag stellen. Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn du im Nebenerwerb gründest oder unisono als Unternehmer mit Einkünften im Rahmen der für Kleinunternehmer relevanten Umsatzgrenzen. Deshalb musst du deine Einnahmen stets im Blick behalten, denn die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer darf nicht überschritten werden:

Die Kleinunternehmerregelung findet Anwendung, sofern dein Umsatz im Vorjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überstiegen hat (prospektiver Schätzwert bei Neugründungen) und sofern dein erwarteter Gewinn im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro ausfallen wird

Vorteile für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen und auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Gegenüber Privatkunden genießen Selbstständige, Einzelunternehmer und Freiberufler, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, einen Wettbewerbsvorteil. Bei ihnen ist Brutto gleich Netto. Im B2B-Umfeld kommt dieser Vorteil allerdings nicht zum Tragen, da deine Business-Kunden selbst großzügige Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können.

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So findest du die beste Rechtsform

Als Gründer und Unternehmer bist du verpflichtet einen Rechtsrahmen für dein Unternehmen festzulegen, woraus sich entsprechende Anforderungen an dich ableiten. Je nach Rechtsform unterscheiden sich demnach Gründungskosten, Anmeldeformalitäten, Mindestkapital, Haftung, Besteuerung, innere Organisation bis Buchführung. Wir geben dir einen Überblick.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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