Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland
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Mit dem am 25. März im Bundestag beschlossenen Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung bereits einen milliardenschweren Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft auf den Weg gebracht.
Soforthilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse für existenzgefährdete Kleinstunternehmen, Liquiditätshilfen für Freiberufler, KMU und den deutschen Mittelstand, Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen, Bürgschaftserleichterungen und eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zählen zum Maßnahmenkatalog der Soforthilfe der Bundesregierung. Alle im Bundesgebiet ansässigen Zielgruppen sind antragsberechtigt. Die Maßnahmen im Corona-Schutzschirm ergänzen die einzelnen Sofort- und Liquiditätshilfen der Bundesländer bzw. werden auf Landesebene ausgeführt.
Wie sich der Schutzschirm der Bundesregierung konkret in deinem Bundesland auffächert, liest du in der folgenden Übersicht. Finde hier und auf den jeweils verlinkten Unterseiten sämtliche krisenbedingten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer in deinem Bundesland.
Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung für die untenstehend gelisteten Soforthilfen von Bund und Ländern war letztmalig zum 31.5.2020 möglich. Von der Corona-Krise besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen können für weitere drei Monate Überbrückungshilfen aus dem Konjunkturpaket erhalten. Die Eckpunkte zur Beantragung hat das BMWi veröffentlicht. Deinen Antrag auf Überbrückungshilfen kannst du ab 10. Juli 2020 und bis spätestens zum 30.9.2020 über das zentrale Bundesportal stellen.
"Soforthilfe Corona"
Der Freistaat Bayern hat ein individuelles "Soforthilfe Corona"-Programm aufgelegt, das existenzgefährdete Betriebe und Freiberufler mit unbürokratischen Soforthilfen unterstützt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern, die in Liquiditätsengpässe geraten sind und beispielsweise nicht genügend Mittel haben, um laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Der Liquiditätsengpass ist genau zu beziffern. Anträge mit Angaben wie z. B. „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden. Auch weist der Freistaat darauf hin, dass Betrug hinsichtlich der genannten Voraussetzungen als solcher geahndet wird. Das bedeutet Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Desweiteren würde jeder derart bekannt gewordene Fall mit einer Anzeige und Rückforderung der Soforthilfe verbunden.
Seit 20. April können auch Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten.
Was sind die Voraussetzungen?
Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe muss verfügbares liquides Privatvermögen eingesetzt werden. Ausgeschlossen hiervon sind Mittel für die langfristige Altersversorgung oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Es muss an Eides statt versichert werden, dass eine existenzgefährdende ursächlich durch die Corona-Krise bedingte Schieflage des Unternehmens eingetreten ist.
Höhe und Konditionen
Höhe und Auszahlung der Soforthilfe sind gestaffelt nach Anzahl der Erwerbstätigen:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Bei Teilzeitkräften und 450 Euro Jobs kann das Vollzeitäquivalent berechnet werden:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Wie stelle ich den Antrag?
Den Förderantrag hat das Bayrische Wirtschaftsministerium online bereitgestellt. Du kannst das PDF außerdem auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufen und ausfüllen. Die genannten Institutionen sind als Bewilligungs- und Vollzugsbehörden gleichzeitig verantwortlich für die Bearbeitung an deinem Standort.
Kontakt zum für dich richtigen Ansprechpartner findest du hier.
Kompaktübersicht: Finde alle Liquiditätshilfen im Freistaat Bayern
Hier findest du weitere Soforthilfe-Maßnahmen, die du als Unternehmer in Bayern nutzen kannst.
Branchenoffener Härtefallfonds
Wer ist antragsberechtigt?
Selbstständige, Kleinstunternehmer sowie mittelständische Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte sind antragsberechtigt im branchenoffenen Härtefallfonds Baden-Württembergs.
Höhe und Konditionen
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses und zunächst für drei Monate. Je nachdem, wieviele Mitarbeiter du beschäftigst, ist die Höhe der Auszahlung gestaffelt:
- 9.000 Euro Soforthilfe erhalten Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten.
- 15.000 Euro können Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragen.
- 30.000 Euro stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zur Verfügung.
Wie stelle ich den Antrag?
Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge erfolgt durch deine örtliche IHK oder Handwerkskammer. Auch Angehörige der Freien Berufe stellen wahlweie dort ihren Antrag. Die fachkundigen Stellen leiten dann die Anträge an die L-Bank weiter, die verantwortlich ist für Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse.
Die Antragstellung ist seit dem 25. März 2020 möglich. Weitere Informationen sowie Beratung zur Corona-Soforthilfe kannst du beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einholen. Die gebührenfreie Hotline 0800 40 200 88 kannst du Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr erreichen. Via mail erhältst du weitere Infos unter finanzierungen@wm.bwl.de. Die Antragsformulare werden auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Detaillierte Hilfestellungen für deinen Antrag findest du ebenfalls online.
Fortführung des branchenoffenen Härtefallfonds ab Juni 2020
Am 6. Mai kündigte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut eine Fortsetzung des zunächst bis zum 31. Mai 2020 terminierten Soforthilfenprogramms an. Gleichzeitig wird das Programms um eine vierte Stufe erweitert. Unternehmen zwischen 51 und 100 Beschäftigten können dann mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, gefördert werden.
Soforthilfen Gastgewerbe
Eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeit-Äquivalent) will das baden-württembergische Wirtschaftsministerium heimischen Gastronomen zukommen lassen. Insofern du als Unternehmer eine Liquiditätslücke nachweisen kannst, stellst du deinen Antrag bei den Industrie- und Handelskammern. Die Auszahlung erfolgt durch die L-Bank. Das Programm geht auf einen Vorschlag von Kultusministerin Susanne Eisenmann zurück und wird vom Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Tourismusministerium umgesetzt.
Liquiditätshilfen der L-Bank
Neben der Corona-Soforthilfe verspricht die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut genügend Krisenauffangkapazität durch die bewährten Liquiditätsprogramme der L-Bank: „Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung."
Welche Betriebsmittelhilfen du in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen kannst, hat die L-Bank für dich als Faktenblatt zusammengestellt. Erfahre dort alle wesentlichen Eckpunkte zu "Hilfsangeboten für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten".
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Darüber hinaus wurde der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt. Unternehmen, die sich um Liquiditätshilfen der Landesbank Baden-Württemberg bemühen wollen, aber nicht genügend Sicherheiten aufweisen, verspricht die Landesregierung kurze Wege. Bis zu einem Betrag von 250.000 EUR kann eine schnelle und unbürokratische Entscheidung der Bürgschaftsbank in Eigenregie erfolgen. (Expressbürgschaften)
Steuerstundungen der örtlichen Finanzämter
Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, haben die Finanzämter Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen online bereitgestellt. Dies kannst du online ausfüllen und bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen.
Kompaktübersicht: Finde weitere Liquiditätshilfen in Baden-Württemberg
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, kostenfreies BAFA-Coaching u.v.m. - In Baden-Württemberg kannst du unterschiedliche Maßnahmen für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Hilfen.
Rettungsbeihilfe Corona - Soforthilfepaket I
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine unter mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind demnach
- Startups, deren Gründung weniger als 3 Jahre zurückliegt sowie
- Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie und
- Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten.
Was sind die Voraussetzungen?
- Ein eingetretener Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie begründet liegen.
- Die wirtschaftlich Berechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter der Unternehmung übernehmen selbstschuldnerische Bürgschaften in Darlehenshöhe.
- Gefördert wird die kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen, Miete usw.)
- Nicht gefördert werden die Finanzierung von Investitionen, die Bedienung anderer Kredite, Kapazitätsaufbau.
Höhe und Konditionen
Es werden Betriebsmitteldarlehen bis zu 500.000 Euro und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro gewährt. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre. Die Darlehen sind zinslos im Fall einer Rettungshilfe bis 500.000 Euro. Rettungshilfen ab 500.000 Euro werden mit 4% p.a.verzinst.
Wie stelle ich den Antrag?
Um deinen digitalen Antrag zu stellen, musst du das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente im Kundenportal der Investitionsbank Berlin hochladen.
Hinweis: Nachdem die Auszahlung der Soforthilfen zwischenzeitlich aufgrund von Betrugsaktivitäten eingestellt wurde, können seit Montag, 20.04.2020, 9 Uhr wieder Neuanträge gestellt werden. Da die Warteschlange weitestgehend abgebaut ist, pausiert die Antragstellung zwischen 18:00 und 9:00 Uhr. Neuanmeldungen an die Warteschlange sind trotzdem jederzeit möglich. Deine Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Die IBB informiert diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können.
Zuschüsse 5.000 Euro - Soforthilfe-Paket II
Der Berliner Senat hat außerdem ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solo-Unternehmen beschlossen. Die Antragstellung hierfür erfolgt über die Homepage der ISB.
Beschlossen wurde eine Soforthilfe von 5.000 Euro als Zuschuss für Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten. Im Soforthilfe-Paket II stehen prinzipiell 100 Mio. EUR zur Verfügung, daraus ergeben sich grundsätzlich 20.000 Zuschüsse für die Berliner Wirtschaft.
Kompaktübersicht: Finde weitere Liquiditätshilfen in Berlin
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Berlin für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Soforthilfe-Programm
Wer ist antragsberechtigt?
Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg haben, können einen Antrag im Soforthilfe-Programm Corona Brandenburg stellen.
Höhe und Konditionen
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR*
- bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR*
- bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR*
- bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR*
* jeweils immer geltend in Abhängigkeit des erklärten Schadens.
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg am Seitenende unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“ abrufbar. Fülle den Antrag online aus, unterschreibe diesen rechtsverbindlich und schicke das Dokument inklusive aller Nachweise ausschließlich via Mail an folgende E-Mail-Adresse: soforthilfe-corona@ilb.de. Zum Nachweis deiner Legitimation musst du weitere Unterlagen, soweit zutreffend, beifügen:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
Kompaktübersicht: Weitere Liquiditätshilfen, die du in Brandenburg nutzen kannst
In unserer Kompaktübersicht findest du alle Unterstützungsmöglichkeiten, die Bund und Länder in Brandenburg zur Verfügung stellen.
Corona-Soforthilfe-Programm
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Jahresumsatz*,
- freiberuflich Tätige* sowie
- Soloselbstständige* -
- *sämtlich mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen und Bremerhaven.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Gefördert werden Ausgaben für laufende Belastungen, Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen. Es werden Kosten für max. drei Monate berücksichtigt. Für Kosten, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, erfolgt kein Ausgleich.
Höhe und Konditionen
Abhängig vom Liquiditätsengpass werden bis zu 5.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro ausgezahlt. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche als Liquiditätshilfe dienen.
Wie stelle ich den Antrag?
Anträge für Bremen werden bei der BAB gestellt. Deinen Antrag inklusive Anlagen schickst du per mail an zuschuss@bab-bremen.de.
Anträge für Bremerhaven werden bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH via E-Mail an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de gestellt.
Kompaktübersicht: Liquiditätshilfen für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Bremen und Bremerhaven für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Hamburger Corona Soforthilfe
Die Hamburger Corona Soforthilfe startet ab sofort und wird über die IFB Hamburg abgewickelt. Der HCS-Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird nach der Zahl deiner Beschäftigten gestaffelt. Zusätzlich zur Hamburger Corona Soforthilfe ist auch die Corona-Soforthilfe des Bundes in Hamburg über die IFB Hamburg zugänglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler, die durch die städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind, können den Zuschuss beantragen.
Höhe und Konditionen
Die Auszahlung erfolgt gestaffelt wie folgt:
- 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
- 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
- 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Für erste Fragen rund um den Hamburger Schutzschirm kannst du dich an schutzschirmcorona@fb.hamburg.de wenden. Schnelle und kostenfreie Informationen erhältst du außerdem beim IFB Beratungscenter Wirtschaft unter foerderlotsen@ifbhh.de oder unter Tel. 040 24846-533. Wenn du per Mail über neue Entwicklungen informiert werden willst, kannst du dich auf der Homepage IFB Hamburg für die Corona-Infomail registrieren.
Für deinen Antrag sind folgende Unterlagen vorzubereiten einschließlich zugehöriger Nachweise:
- Zusammenstellung von aussagekräftigen Unterlagen zum Beleg, dass sich dein Unternehmen vor der Corona-COVID-19 Krise nicht in Schwierigkeiten befunden hat. Legitim sind entsprechende BWA und/oder Jahresabschlüsse, insb. zum 31.12.2019 sowie 2017 und 2018.
- Kurze Beschreibung, inwieweit du mit deiner Unternehmung von der Corona-COVID-19 Krise betroffen bist.
- Abschätzung deines Liquiditätsbedarfs zur Deckung von laufenden Fixkosten
Kompaktübersicht: Finde weitere Liquiditätshilfen in Hamburg
Welche weiteren Maßnahmen zur Krisenhilfe in deinem Bundesland angeboten werden, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Als Soforthilfe greift Hessen auf eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln zurück:
- Freiberufler und Kleinunternehmer bis zu 5 Beschäftigten erhalten 10.000 EUR Soforthilfe.
- Unternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten 20.000 EUR Soforthilfe.
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten 30.000 EUR Sofortilfe des Landes Hessen.
Anträge für die Soforthilfe kannst du hier bis zum 31. Mai 2020 einreichen. Unter dem angegebenen Link findest du alle notwendig einzureichenden Unterlagen übersichtlich gelistet. Du kannst deinen Antrag täglich - von Montag bis Sonntag - zwischen 6 und 24 Uhr online einreichen. Aus technischen Gründen ist das Online-Formular von 0 bis 6 Uhr nicht erreichbar.
Darüber hinaus stehen kleinen und mittleren Unternehmen im Bundesland die hießigen Förderinstrumente von Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) sowie der Bürgschaftsbank Hessen zur Verfügung.
Dazu zählen folgende Maßnahmen:
Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen erteilt dir ebenfalls die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Bürgschaften
Gemeinsam mit dem Land Hessen besichert die Bürgschaftsbank Hessen Vorhaben bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro. Einzelheiten erfährst du auf der Homepage der Bürgschaftsbank Hessen.
Landesbürgschaften
In besonderen Fällen übernimmt das Land Hessen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank soll dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen, als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Ansprechpartner ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Kompaktübersicht: Weitere Liquiditätshilfen im Bundesland Hessen
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Hessen für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Liquiditätshilfe zur Förderung von Unternehmen
Das Land-Mecklenburg-Vorpommern gewährt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen ebenfalls landesspezifische Liquiditätshilfen.
Wer wird gefördert?
Kleinstbetriebe und Freiberufler sind antragsberechtigt.
Höhe und Konditionen
- Es handelt sich um einen rückzahlbaren! Zuschuss mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
- Darlehen bis zu 20.000 EUR sind zinsfrei.
- Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an.
- Das erste Jahr ist generell tilgungsfrei.
Hinweis: Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Wie stelle ich den Antrag?
Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landesförderinstituts M-V (LFI) zum Download bereit. Das Antragsformular kannst du vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) schicken. Die nachträgliche postalische Zusendung des Formulars ist allerdings zwingend erforderlich!
Kompaktübersicht: Finde weitere Liquiditätshilfen in Mecklenburg-Vorpommern
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Mecklenburg-Vorpommern für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona
Die angekündigten Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen sind seit Mittwoch, 25.03.2020, 15:00 Uhr, bei der NBank beantragbar.
Das Programm Niedersachsen-Soforthilfe Corona ist für Kleinunternehmen und Soloselbstständige als besonders betroffene Zielgruppe konzipiert. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Bereitgestellt werden Liquiditätszuschüsse gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen und in Höhe von bis zu 25.000 Euro in einer Kombination aus Bundes- und Landeshilfen.
Niedersachsen bietet Soforthilfe in zwei Richtlinien um:
Die erste Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Du kannst Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 Euro (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung betrieblicher Defizite (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten. Um dir unbürokratisch zu helfen, entfällt eine Anrechnung deiner persönlichen oder betrieblichen Rücklagen.
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Wenn du ein Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten führst, kannst du bis zu 20.000 Euro Soforthilfe erhalten. Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten stehen bis zu 25.000 EUR Soforthilfe zu.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragsstellung für die Landeshilfen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank. Das Kundenportal ist ab 25. März 15 Uhr erreichbar.
Für weitere Fragen kontaktierst du die NBank via beratung@nbank.de oder über die Hotline unter 0511 30031-333.
Kompaktübersicht aller Liquiditätshilfen in Niederschsen
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, kostenfreies BAFA-Coaching u.v.m. - In Niedersachsen kannst du unterschiedliche Maßnahmen für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Hilfen.
Corona-Landeshilfen Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Soforthilfe für Selbstständige oder Kleinunternehmer gilt bis zu einer Mitarbeiterzahl von 50 Beschäftigten als Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Antragsberechtigt für die Corona-Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen sind
- Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind,
- Angehörige freier Berufe im Haupterwerb mit jeweils bis zu 50 Arbeitnehmern sowie
- Soloselbstständige im Haupterwerb
- jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
- die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 31.12.2019 am Markt angeboten haben.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO EU Nr. 651/2014) waren.
Aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes wurde das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragsteller vorübergehend gestoppt. Du kannst inzwischen wieder deinen Antrag stellen. Das Land NRW rät dir dringend davon ab, Suchmaschinen für das Finden der Landeshilfen zu verwenden. Du sollst ausschließlich diesen Link für deine digitale Antragstellung nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Du sollst im Zuge der Antragsstellung nur eine dem Finanzamt bekannte gültige deutsche IBAN verwenden.
Kompaktübersicht: Finde Corona-Hilfen in Nordrhein-Westfalen
Entdecke hier alle Soforthilfen in der Krise, die Nordrhein-Westfalen für dich bereitstellt.
Das von der Bundesregierung beschlossene Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird von der Landesregierung Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert.
Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist hierfür deine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle erreichst du per E-Mail via unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer: 06131 / 16-5110.
"Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz"
Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte.
Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab KW 14 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Die Soforthilfen von Bund und Land sehen in ihrer Kombination folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
- bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
- *Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
- bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
- *Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
- Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme
- *Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro
- Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Konditionen und Laufzeiten:
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden. Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.. Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.
Die Sofortdarlehen beantragst du bei deiner Hausbank. Diese profitiert von einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung. Die ISB zahlt die Sofortzuschüsse direkt an dich aus. Die Darlehenssumme geht zunächst an deine Bank, welche die Summe dann an dich weiterleitet.
Die Antragstellung ist bis zum 30.6. 2020 möglich. Weitere Informationen findest du auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Kompaktübersicht: Finde alle Liquiditätshilfen in Rheinland-Pfalz
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Rheinland-Pfalz für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Ein Überlebenspaket für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland hat die verantwortliche Landesregierung auf den Weg gebracht. Enthalten ist hier die Kleinunternehmer Soforthilfe sowie ein Kreditprogramm.
Kleinunternehmer Soforthilfe
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt, wenn sie
- im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen,
- einen maximalen Umsatz von 700.000 Euro in den letzten 12 Monaten vor Abschluss vorweisen bzw.
- einer Bilanzsumme von weniger als maximal 350.000 Euro.
Außerdem können sich freiberuflich tätige Künstler und Kulturschaffende für die Soforthilfe bewerben.
Höhe und Konditionen
Die saarländische Landesregierung stellt bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um bedingt rückzahlbare Zuschussleistungen des Landes, die in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro an betroffene kleine und mittelständische Unternehmen im Saarland ausgezahlt werden sollen. Bedingt rückzahlbar bedeutet, dass eine Rückzahlung nur dann erforderlich wird, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen
entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren.
Die Staffelung erfolgt gemessen an deinem Jahresumsatz:
- bis 200.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 3.000 Euro
- bis 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 6.000 Euro
- über 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 10.000 Euro
Wie stelle ich den Antrag?
Das Antragsformular hat die Saarländische Landesregierung online hier bereitgestellt. Wenn du die Soforthilfe in Anspruch nehmen willst, lädst du den Antrag herunter, füllst ihn aus, fotografierst oder scannst ihn und schickst ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de.
Kompaktübersicht deiner Liquiditätshilfen im Saarland
Entdecke alle Optionen für dein unternehmerisches Krisenmanagement im Saarland. Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen, Entschädigungsansprüche und Betriebsmitteldarlehen - Hier haben wir dir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Programm "Sachsen hilft sofort”
“Sachsen hilft sofort”, das verspricht das Soforthilfen-Programm des Freistaats unter MP Kretschmer.
Wer ist antragsberechtigt?
Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmen sowie Freiberufler aus dem Freistaat Sachsen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Million Euro sind antragsberechtigt. Insbesondere Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Freiberufler sind zur Bewerbung aufgefordert.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
- Selbstständige im Nebenerwerb
- Unternehmen, tätig in der Fischerei oder Aquakultur
- Unternehmen, tätig in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Der Antragsteller war zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund und sein Jahresumsatz betrug max. 1 Million Euro.
- Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens befindet sich in Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen.
- Es besteht ein prognostizierter Umsatzrückgang von mind. 20% im laufenden Geschäftsjahr aufgrund der Corona Krise.
- Eine Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein.
- Das Darlehen darf nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.
- Das Soforthilfe-Darlehen steht jetzt auch allen Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro zur Verfügung. Für diese Unternehmen wurde der maximale Darlehenshöchstbetrag auf 100.000 Euro erweitert.
Was wird gefördert?
Es werden Liquiditätsengpässe durch coronabedingte Umsatzeinbußen gefördert. Bei Einzelunternehmen/Solo-Selbstständigen und Freiberuflern kann der Unternehmerlohn nur dann gefördert werden, wenn dieser in den nächsten vier Monaten insgesamt 6.500 EUR nicht übersteigt.
Höhe und Konditionen
Im Regelfall werden zinslose Liquiditätshilfen zwischen 5.000 Euro bis 50.000 Euro gewährt. Die Darlehenshöhe bemisst sich am Liquiditätsbedarf für zunächst vier Monate. In Ausnahmefällen ist eine Aufstockung bis auf 100.000 Euro möglich, abhängig von einem u.U. steigenden Liquiditätsbedarf. Das Darlehen wird als Nachrang-Darlehen auch ohne Sicherheiten gewährt. Die Laufzeit des Darlehens erstreckt sich auf 10 Jahre. Es besteht ein tilgungsfreier Zeitraum von 36 Monaten (individuelle Tilgungsvereinbarungen sind möglich). Die Rückzahlung erfolgt quartalsweise nach der tilgungsfreien Zeit. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Die Auszahlung erfolgt zu 100% in einer Tranche und wird aus Mitteln des Freistaates direkt von der SAB bewilligt und ausgezahlt.
Wie stelle ich den Antrag auf Soforthilfe?
Die Antragstellung ist laufend möglich. Die Antragsunterlagen befinden sich im Bereich "Formulare/Downloads" auf den grundlegenden Infoseiten zur Soforthilfe, die die Sächsische Aufbaubank zur Verfügung stellt. Im Förderportal erfolgt deine elektronische Antragstellung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweis: Auch in Sachsen haben Betrüger versucht, die Website der SAB zu faken, um persönliche Daten zu phishen. Der Generalstaatsanwalt ermittelt persönlich! Auszahlungen und Antragstellungen wurden zwischenzeitlich gestoppt, können aber seit Ende KW16/20 wieder eingereicht werden. Sei extrem vorsichtig, verwende nur die offizielle //https:-Domain, um deinen Antrag zu stellen.
Sonderhilfeprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen"
Die Stadt Leipzig hat Ende April zusätzlich und ergänzend zum Soforthilfenprogramm der Bundesregierung eine Sonderhilfe für Soloselbstständige eingerichtet, die den kurzfristigen Ausfall von Unternehmerlohn ausgleichen soll. Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb oder geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens ohne weitere Beschäftigte, die ihre Betriebsstätte und ihren Wohnsitz in Leipzig haben.
Wenn du aufgrund der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent für das laufende Geschäftsjahr (2020) erwartest und über keine sonstigen vergleichbaren Einnahmen, zum Bespiel aus anderer Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften im Zeitraum der Förderung verfügst, bist du antragsberechtigt. Antragsteller bzw. Bezieher von ALG I und ALG II sind nicht förderfähig.
Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von maximal 2.000 Euro (mindestens 1.000 Euro) für zwei Monate gewährt. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig. Voraussichtlich Mitte Mai kannst du deinen Antrag auf elektronischem Wege bei der Stadt Leipzig einreichen. Hier findest du tagesaktuelle Updates.
Folgende einzureichende Unterlagen kannst du bereits zurecht legen: Das auf der Hompepage der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellte Antragsformular (online), eine Kopie deines Personalausweises sowie den Nachweis einer gewerblichen, künstlerischen und freiberuflichen Tätigkeit, zum Beispiel durch: Gewerbeschein, Auszug aus dem Handelsregister, Jahresabrechnung 2019 der Künstlersozialkasse oder durch den letzten Steuerbescheid.
Kompaktübersicht: Finde alle Liquiditätshilfen in deinem Bundesland
Betriebsmitteldarlehen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen u.v.m. kannst du in Sachsen für dein Krisenmanagement in Anspruch nehmen. Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Künstlersoforthilfe
Als selbständiger Künstler oder Schriftsteller erhältst du in Sachsen-Anhalt eine Soforthilfe von 400 Euro für max. 2 Monate. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Du kannst deinen Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.
Soforthilfen des Bundes
Die Anträge auf die Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können bis zum 31. Mai 2020 vorerst via Mail an soforthilfe-corona@ib-lsa.de eingereicht werden. Es können Soforthilfen bis zu 25.000 Euro ausgezahlt werden. Es wird nach wie vor an einer rein elektronischen Antragstellung gearbeitet. Weitere Informationen und alle Unterlagen für deinen Antrag findest du auf der Homepage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kostenfrei über die Hotline 0800 56 007 57 beraten lassen. Die Hotline ist aktuell stark frequentiert und die Hilfsangebote der Webpräsenz der Investitionsbank Sachsen-Anhalt werden als erster Kontakt empfohlen.
Kompaktübersicht aller Liquiditätshilfen in Sachsen-Anhalt
Neben den Bundesmitteln des Corona-Schutzschirms stehen landesspezifische Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere das Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen und das Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen. Hier haben wir alle Liquiditätshilfen, die du in Sachsen-Anhalt nutzen kannst in einer Kompaktübersicht zusammengefasst.
Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten von Soforthilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse profitieren. Folgende Konditionen gelten im Hilfsprogramm:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind,
- ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz in Schleswig-Holstein der Geschäftsführung aus ausführen,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 01.04.2020 am Markt angeboten haben.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Öffentliche Unternehmen sowie
- Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Was wird gefördert?
Liquidität, um zukünftige Betriebsausgaben wie z. B. Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten für die nächsten 3 Monate (bei Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % für die nächsten 5 Monate) zu decken.
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage gewährt, die durch den von der Weltgesundheitsorganisation am 11.03.2020 als Pandemie eingestuften Ausbruch von COVID-19 entstanden ist.
Je nach Höhe des im Antrag dargelegten Liquiditätsengpasses beträgt die Soforthilfe:
- bei bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro
- über 5 und bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
Für die Anzahl der Beschäftigten ist auf Vollzeitäquivalente abzustellen, d. h. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Soforthilfe wird auf Basis des betrieblichen Sach- und Finanzaufwands des Antragsberechtigten, u. a. gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet.
Wie stelle ich meinen Antrag?
Du musst das online bereitgestellte Antragsformular ausfüllen und unterschreiben, um dieses anschließend elektronisch auf ib-sh.de/antragsupload hochzuladen und zwar mit allen erforderlichen Nachweisen (eingescannter Antrag, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bzw. wenn dies nicht vorhanden ist, eine Personalausweiskopie). Die IB.SH listet dir auf ihrer Seite eine Anleitung zum Antrags-Upload sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm (FAQs) und auch ein Erklärvideo, das Schritt für Schritt erklärt, wie der Antrag ausgefüllt und eingereicht werden muss. Die Auszahlung der Mittel erfolgt kurzfristig auf der Grundlage des eingereichten und geprüften Antrags auf dein im Antrag angegebenes Konto.
Kompaktübersicht Liquiditätshilfen: Finde Unterstützung in Schleswig-Holstein
Als Einzelunternehmer, KMU und Freiberufler unterstützt dich die schleswig-holsteinische Landesregierung mit zahlreichen Liquiditätshilfen und Know-how-Beratung. Hier erhältst du einen Überblick der wichtigsten Maßnahmen in deinem Bundesland.
Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte
Im Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte steht auch ein Sofort-Programm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bereit. Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie eingetreten ist.
Wer ist antragsberechtigt?
- Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen der „sonstigen Gesundheitswirtschaft“ im Haupterwerb, auch ohne Gewerbeanmeldung
- Wirtschaftsnahe Freiberufler im Haupterwerb
- Freiberufler in der Kreativwirtschaft im Haupterwerb
Höhe und Konditionen
Beschäftigte (einschließlich Inhaber) erhalten folgende gestaffelte Zuschussleistungen:
- 1 bis 5 Beschäftigte: 5.000 EUR
- 6 bis10 Beschäftigte: 10.000 EUR
- 11 bis 25 Beschäftigte: 20.000 EUR
- 26 bis 50 Beschäftugte: 30.000 EUR
Wie stelle ich den Antrag?
Alle Formulare zum Download und weitere Hinweise zur Antragstellung findest du auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank.
Thüringer Soforthilfe Landwirtschaft
Darüber hinaus hat Thüringen ein gesondertes Soforthilfeprogramm aufgesetzt, das ausschließlich Unternehmen aus Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), der Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft zugute kommen soll.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen,) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine Antragstellung ist bis zum 31.Mai 2020 möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Haupterwerbsbetriebe der Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), der Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft mit Betriebssitz in Thüringen die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in, Auszubildende können eingerechnet werden) und gilt jeweils wie folgt:
- Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) bis 5 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 9.000 EUR
- Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) >5 bis 10 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR
- Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in)>10 bis 25 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR
- Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in)>25 bis 50 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30.000 EUR
Kompaktübersicht aller Liquiditätshilfen in Thüringen
Betriebsmitteldarlehen der Thüringer Aufbaubank, Steuererleichterungen, die Regeln des neuen Gesetzes zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht u.v.m. In unserer Kompaktübersicht erläutern wir dir die wichtigsten Liquiditätshilfen, die du in Thüringen nutzen kannst.
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