Corona Soforthilfen Niedersachsen

Bis zu 50.000 EUR stellt dir in Niedersachsen der landeseigene Liquiditätskredit zur Verfügung. Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und ein zu 100 Prozent gefördertes BAFA-Unternehmenscoaching kannst du außerdem als Krisenhilfen nutzen.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte können in Niedersachsen auf den Niedersachsen-Liquiditätskredit zurückgreifen. Dieser steht bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die zwar prinzipiell ein tragfähiges Geschäftsmodell und Perspektiven aufweisen, jedoch in der jetzigen Corona-Krise mit temporären Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Der Niedersachsen-Liquiditätskredit hilft hier Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Deinen Antrag stellst du nach deiner Registrierung im Kundenportal der NBank.

Die wichtigsten Konditionen im Niedersachsen-Liquiditätskredit 

Wer wird gefördert?

Freiberufler und kleine Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte sind antragsberechtigt. Das Unternehmen muss in Niedersachsen ansässig sein. Du musst innerhalb deines Antrags ausführlich deine aktuelle finanzielle Situation darlegen und darstellen, wie du mit Hilfe des Darlehens aktuelle Liquiditätsengpässe überwinden willst. 

Wenn dein Unternehmen in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag deienr Gläubiger erfüllten sowie insbesondere im Falle anhängiger Insolvenzverfahren kannst du nicht auf den Niedersachsen-Liquiditätskredit zugreifen.

Was wird gefördert?

Die Aufrechterhaltung deiner Zahlungsfähigkeit und die Finanzierung von Betriebsmitteln ist mit dem Niedersachsen-Liquiditätskredit abgedeckt.

Wie wird gefördert?

Es ist grundsätzlich ein Darlehensbetrag von 5.000 Euro bis 50.000 Euro bewilligungsfähig. Die Finanzierung erfolgt in Höhe bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. In den ersten beiden Jahren ist das darlehen zinsfrei. Die NBank wird dir rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraumes ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten. Du kannst das Darlehen jederzeit außerplanmäßig ganz oder teilweise und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen. Die NBank verzichtet auf die Stellung von Sicherheiten. Du musst in einer Selbstauskunft jedoch deine aktuelle Vermögenssituation als Antragsteller bzw. Gesellschafter schildern. Alle Gesellschafter ab 25% Gesellschaftsanteil müssen eine eigene Selbstauskunft ausfüllen. Diese sind unter der Mailadresse kreditunterlagen@nbank.de mit Angabe deiner Antragsnummer zusätzlich einzureichen.

Alle Produktinformationen zum Niedersachsen-Liquiditätskredit  findest du hier noch einmal im Produktinformationsblatt der NBank.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 27.04.2020 steht ein neues Antragsformular zur Verfügung, mit dem die Auszahlung beschleunigt wird. Seit diesem Zeitpunkt, kannst du nur noch das neue Formular für deinen Antrag verwenden. 

Am 3. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 ergänzt. Das BAFA-Coaching ist eine zu 100 Prozent geförderte Unternehmensberatung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Mach dich krisenfest mit dem richtigen Know-how

Mit deiner externen Unternehmensberatung (BAFA Coaching) kannst du alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung klären, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen. Wir von unternehmenswelt.de unterstützen dich von Antragstellung bis Beratungsgespräch mit unserer Serviceleistung, Know-how und einem umfangreichen Beraternetzwerk. Buche hier dein kostenfreies BAFA-Coaching im Wert von bis zu 4000 EUR.

Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz besteht im Kern aus den folgenden Maßnahmen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen:

  1. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. (Im Regelfall gilt, dass ein überschuldetes und nicht zahlungsfähiges Unternehmen innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz stellen muss.)
  2. Haftungsbeschränkung für Geschäftsführer: Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kannst du insbesondere für Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme deines Geschäftsbetriebs dienen oder im Zuge der Umsetzung eines Sanierungskonzepts erforderlich sind, nicht haftbar gemacht werden. Vorausgesetzt wird dabei immer, dass du "mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" agierst.
  3. Neue Kredite sind nicht sittenwidrig: Wenn du im Zuge von Sanierungsmaßnahmen während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht neue Kredite aufnimmst, gelten diese nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung. Die Besicherung von Krediten und eine bis zum 30. September 2023 erfolgende Rückgewähr gelten nicht als gläubigerbenachteiligend.
  4. Gesellschafterdarlehen sind nicht sittenwidrig: Die Regeln für die Vergabe von Unternehmenskrediten sind gleichsam anzuwenden auf Gesellschafterdarlehen, jedoch nicht auf deren Besicherung. Gesellschafterdarlehen, die während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gewährt werden, gelten vorübergehend als nicht nachrangig.
    Leistungen an Vertragspartner nur eingeschränkt anfechtbar: Du kannst deine Geschäftsbeziehungen weiterführen und Leistungen deiner Vertragspartner gewissenhaft begleichen. Sie müssen keine Angst haben, dass diese Zahlungen späterhin zurückgefordert werden.
  5. Dein Gläubiger muss warten: Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, schränkt der Gesetzgeber für drei Monate ein.
  6. Verlängerbar bis zum 31.3.2021: Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung für das BMJV, die eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch eine einfache Rechtsverordnung grundsätzlich bis zum 31.3.2021 gestattet.

Einen Antrag auf Aussetzung der Insolvenzantragspflicht stellst du beim örtlich zuständigen Amtsgericht.

Unternehmen, die von behördlich angeordneten Schließungen betroffen oder aufgrund der weltweiten Einschränkungen der Freizügigkeit in ihrem Geschäftsablauf unmittelbar gestört sind, sollten mit Willen des Gesetzgebers ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, sondern auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen.

Du kannst so Arbeitszeiten an deine Bedarfssituation anpassen und teilweise Lonhersatzleistungen erhalten. Dadurch sparst du die bei betriebsbedingten Kündigungen für den Zeitraum der Kündigungsfrist zu leistenden vollen Lohnkosten, die du selbst bei einem Produktions- bzw. Handelsstopp in jedem Falle zahlen müsstest.

Die gesetzliche Grundlage für die Bezugshöhe des Kurzarbeitergelds bildet § 105 SGB III. Demnach gilt:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Der Koalitionsausschuss hat zum 22. April die Bedingungen für Unternehmen und Mitarbeiter in Kurzarbeit weiter verbessert. Maßgeblich sind folgende Neuerungen:

  1. Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellst du bei deiner Agentur für Arbeit am Standort. Deine wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld findest du in diesem Beitrag beantwortet.

Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket zur Erleichterung deiner Ausgabenlast auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut:

  1. Option zur Stundung von Steuerzahlungen
  2. Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
  3. Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020

Welche Voraussetzungen du genau erfüllen musst, um von einer Stundung profitieren zu können, haben wir in unserem Beitrag zu den beschlossenen Steuererleichterungen hier für dich zusammengefasst.

Viele Soloselbstständige und Freiberufler, die nicht von den an allgemeinen Betriebsausgaben orientierten Soforthilfen der Bundesregierung profitieren, müssen ihre Verdienstausfälle in der Corona-Krise auf anderen Wegen ausgleichen. Hier kommt das System der Grundsicherung als Krisenhilfe in Betracht. Die psychologische Hemmschwelle, die mancher im Zuge der Antragstellung verspüren mag, ist ungleich höher, als die tatsächlichen Zugangsbedingungen, welche die Bundesregierung im Rahmen des Sozialschutz-Pakets Ende März erheblich vereinfacht hat. Diese gelten für alle ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 gestellten Neuanträge. 

Deine wichtigsten Fragen rund um die Antragstellung beantwortet unser Beitrag zur Grundsicherung in der Corona-Krise.

Tätigkeitsverbote oder Betriebsschließungen, die "zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" erteilt bzw. angeordnet wurden, erfasst in Deutschland das Infektionsschutzgesetz. In § 56 IfSG regelt der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Entschädigungsleistung, die bei entsprechender Vorlage an mit einem Tätigkeitsverbot beauflagte Unternehmen, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Ob du einen Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz hast, steht und fällt mit der Prüfung des Einzelfalls. Für Betriebe in Quarantäne oder unter verordneter behördlicher Schließung ist das örtliche Gesundheitsamt erster Ansprechpartner für einen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG. Eine Übersicht bundesweiter Ansprechpartner findest du hier.

Entdecke Corona-Soforthilfen in anderen Bundesländern

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.