BAFA-Beratungszuschuss: Jetzt 100% Zuschuss sichern
Kostenfreie Krisenberatung
Am 3. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 ergänzt. Es handelt sich um ein Hilfsprogramm mit sofortiger Wirkung. Die Förderung im Rahmen dieser Ergänzung zur Rahmenrichtlinie erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes.
Mach dich krisenfest mit dem richtigen Know-how
Mit einer externen Unternehmensberatung kannst du alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung klären, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen. Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler dein Geschäftsmodell neu aufstellen, dynamisch anpassen oder deine Liquidität verbessern willst, kannst du jetzt auf eine zu 100% geförderte Unternehmensberatung zugreifen.
Du profitierst von folgenden Richtlinien-Anpassungen:
- Corona Case: Das BAFA stellt die Förderung allen Unternehmen in Aussicht, die aufgrund des Coronavirus unter wirtschaftlichen Auswirkungen leiden.
- Kein Informationsgespräch notwendig: Entgegen der allgemein geltenden Bestimmungen im Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows müssen betroffene Unternehmen im "Corona-Modul" kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend musst du auch kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises einreichen.
- 100% Zuschuss: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in
Rechnung gestellten Beratungskosten als Vollfinanzierung. Zu den Beratungskosten zählen das Honorar sowie Reisekosten und Auslagen des Beraters. - Keine Vorfinanzierung notwendig: Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Online-Coaching ist legitim: In Anbetracht der aktuellen Kontaktbeschränkungen und gebotener sozialer Distanz weist das BAFA ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Beratungsgespräche digital stattfinden dürfen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler, die aufgrund der COVID-19 Pandemie wirtschaftliche Auswirkungen verzeichnen und/oder in Schwierigkeiten zu geraten drohen. Unabhängig davon musst du weiterhin die Bedingungen der KMU- sowie jene der De-minimis-(Beihilfen)-Regelung erfüllen, wie sie die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vorgibt.
Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, für in Rechnung gestellte Beratungskosten als Vollfinanzierung. Als Kosten gelten neben dem Honorar außerdem die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst. Über den Maximalbetrag von 4.000 Euro hinausgehende Rechnungsbeträge musst du selbst tragen. Das BAFA als Bewilligungsbehörde zahlt den Zuschuss direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens aus. Berraterrechnung und Verwendungsnachweis müssen diesbezüglich übereinstimmend sein.
Mit Unternehmenswelt kannst du deinen Antrag auf eine vollfinanzierte Unternehmensberatung schnell und unkompliziert einreichen:
Grundsätzlich gilt: Du kannst deinen Antrag auf eine geförderte Unternehmensberatung vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2020 stellen. Für die Einreichung der entsprechenden Verwendungsnachweise gibt dir das BAFA Zeit bis spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, das dir gestattet mit dem Coaching zu beginnen. Der vom Beratungsunternehmen abschließend einzureichende Beratungsbericht muss die konkreten Auswirkungen des Corona-Virus auf dein Business dokumentieren sowie die gefundenen Gegenmaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen zur Verbesserung deiner Situation.
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