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Kurzarbeitergeld: Fragen und Antworten

Viele Unternehmen setzen in der aktuellen Corona-Krise ihre Belegschaft auf Kurzarbeit. Wir beantworten wichtige Fragen zum Kurzarbeitergeld. Erfahre, welche Voraussetzungen du konkret erfüllen musst, um Kurzarbeitergeld zu erhalten, wie hoch das Kurzarbeitergeld ist und wie du unbürokratisch deinen Antrag stellst.

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Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

Corona-Hilfen: Zehn Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

1. Welche Vorteile hat Kurzarbeit für Unternehmer?

Unternehmen, die von den aktuellen behördlich angeordneten Schließungen betroffen oder aufgrund der weltweiten Einschränkungen der Freizügigkeit in ihrem Geschäftsablauf unmittelbar gestört sind, sollten mit Willen des Gesetzgebers ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, sondern auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen.

Du kannst so Arbeitszeiten an deine Bedarfssituation anpassen und teilweise Lonhersatzleistungen erhalten. Dadurch sparst du die bei betriebsbedingten Kündigungen für den Zeitraum der Kündigungsfrist zu leistenden vollen Lohnkosten, die du selbst bei einem Produktions- bzw. Handelsstopp in jedem Falle zahlen müsstest.

Das Modell der Kurzarbeit erlaubt dir außerdem bei kurzfristigen Verbesserungen der Ausgangslage mit bewährtem Team schnell deine gewohnten Betriebsabläufe wieder aufzunehmen. 

2. Gibt es in Krisenzeiten Erleichterungen bei den Regelungen für das Kurzarbeitergeld? 

Krisenzeiten, wie die zweifellos aktuelle Corona-Krise, fordern schnelle Maßnahmen der Politik. Die Bundesregierung hat deshalb am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" beschlossen. Die hier gefundenen Vereinbarungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020.

3. Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben? 

Du bestimmst, in welchem Umfang der Arbeitsausfall angezeigt wird. Dieser kann Stunden, Tage oder sogar Wochen umfassen. Der Begriff "Kurzarbeit null" bezeichnet einen Arbeitsausfall von 100 Prozent und liegt vor, sobald der Geschäftsbetrieb vollständig für eine vorübergehende Zeit eingestellt wird.

4. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Die gesetzliche Grundlage für die Bezugshöhe des Kurzarbeitergelds bildet § 105 SGB III. Demnach gilt:

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns.
  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

5. Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun? 

  • Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten: Nach Registrierung stellst du deinen Antrag online im eServices-Portal unter Nutzung aller Vordrucke oder aber analog via Ausdruck der Vorlagen und postalischer Einreichung.
  • 1. Schriftliche Anzeige des Arbeitsausfalls vornehmen: Du als Arbeitgeber wendest dich hierfür an deine zuständige Agentur für Arbeit am Unternehmensstandort. Die Agentur für Arbeit entscheidet unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der Arbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.
  • 2. Schriftlichen Antrag auf Erstattung einreichen: Gleichzeitig stellst du einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von dir verauslagten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit in deren Bezirk die für dich zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Den Antrag stellst du innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), für den du erstmals das Kurzarbeitergeld beantragen willst. 

6. Ist das Verfahren zur Gewährung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld zu bürokratisch? 

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Leistungen des Kurzarbeitergelds in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Antragstellung an dich aus.

7. Müssen Beschäftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben? 

Kläre, ob bei deinen Angestellten noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bestehen. Diese sind grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Lediglich "vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs" (bei z.B. Arbeitnehmern, die aufgrund schulpflichtiger Kinder vorrangig eine Betreuung sicherstellen müssen) können dieser Regel entgegenstehen. 

8. Können auch gemeinnützige Unternehmen, wie Vereine, Schulen, Kitas oder auch Kunst- und Kulturschaffende, wie z.B. Museen, Galerien und Theater Kurzarbeitergeld erhalten?

Du unterhältst ein kleines Theater, ein sonstiges Kultur- oder gemeinnütziges Kreativunternehmen oder eine soziale Einrichtung und musstest im Zuge der behördlichen Maßnahmen deinen Geschäftsbetrieb einstellen? Gemeinnützige Unternehmen wie Vereine, aber auch Kindertagesstätten sowie Kulturschaffende können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten und "unabwendbare Ereignisse" nach § 96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III geltend machen.

9. Kann während der Kurzarbeit eine Weiterbildung gefördert werden? 

Mach aus der Not eine Tugend und unterstütze deine Mitarbeiter mit Weiterbildungsmaßnahmen in der Zeit der Geschäftsunterbrechung. Dies können gerade jetzt individuelle Online-Coachings je nach Fachbereich sein. Die Kosten hierfür können nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und bei Vorlage der Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Nimm auch deine Mitarbeiter in die Pflicht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Ansprüche auf Weiterbildungsleistungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragen. Beurteilt diese den Anspruch wohlwollend, erhalten deine Mitarbeiter in der Regel einen Bildungsgutschein. 

10. Wie stelle ich den Antrag auf Kurzarbeitergeld?

Alle wichtigen Fakten rund um das Kurzarbeitergeld und deinen Antrag inklusive Formulare kannst du in unserer kompakten Übersicht hier nachlesen.

 

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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