Corona Soforthilfen Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ist dein Ansprechpartner für verbesserte Kreditbedingungen im Rahmen der Corona- Soforthilfen. Wenn du dich professionell beraten lassen willst, steht dir eine kostenfreie Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4000 Euro zur Verfügung.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Bürgschaften

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen in der Krise mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden direkt von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz vergeben. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig.

Die Antragstellung für eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank erfolgt ausschließlich über die Hausbank und zwar konkret für eine "Bürgschaft Classic". Aktuell ist die Antragstellung ausschließlich über den Online-Antrag der Bürgschaftsbank möglich. Nähere Informationen erhältst du auf der Homepage der Bürgschaftsbank.

Darlehen

Die ISB berät Unternehmen zu Liqiditätshilfen, die über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden können. Die Mitarbeiter der ISB erreichst du telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung(at)isb.rlp.de. Weitere Informationen findest du auf der Homepage der ISB.

Antragsberechtigt für eine kostenfreie BAFA-Unternehmensberatung sind sämtlich Unternehmen und Freiberufler, die aufgrund der COVID-19 Pandemie wirtschaftliche Auswirkungen verzeichnen und/oder in Schwierigkeiten zu geraten drohen. Das Coaching ist für alle Freiberufler und KMU geeignet, die Fragen zu Finanzierung, Geschäftsmodell, Digitalisierung oder Unternehmensführung individuell beraten wollen. Mit einem BAFA-Coaching kannst du je nach Zielsetzung dein Know-how schärfen, die entscheidende Finanzierungshilfe entdecken oder neue Geschäftszweige erschließen. 

Grundsätzlich gilt: Du kannst deinen Antrag auf eine geförderte Unternehmensberatung vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2020 stellen. Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, für in Rechnung gestellte Beratungskosten als Vollfinanzierung.

Mit Unternehmenswelt kannst du deinen Antrag auf eine vollfinanzierte Unternehmensberatung schnell und unkompliziert einreichen. Wir unterstützen dich mit unserem bundesweiten Beraternetzwerk.

Hier kannst du deine Unternehmensberatung für landesweite Standorte in Rheinland-Pfalz beantragen.

Kurzarbeitergeld

Wenn du Mitarbeiter aktuell nicht ausgelastet beschäftigen kannst, kommen die verbesserten Regeln der Kurzarbeit als Krisenhilfe in Betracht. Die beschlossenen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt. Die Verordnung ist zunächst zeitlich befristet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Folgende Neuerungen gelten vorerst bis zum Ende der Verordnungsermächtigung:

  • Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
  • Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Beschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
  • Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verzichtet der Gesetzgeber auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.

Der Koalitionsausschuss hat am 22. April weitere Erleichterungen für Kurzarbeiter beschlossen:

  1. Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Steuerstundungen

Die Bundesregierung hat außerdem ein Corona-Steuerpaket verabschiedet. Dieses beruht maßgeblich auf drei Säulen:

  1. Option zur Stundung von Steuerzahlungen
  2. Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
  3. Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020

Dein Finanz- und/oder Gewerbeamt steht dir als Ansprechpartner am Unternehmensstandort für deinen formlosen Antrag zur Verfügung.

Entschädigung nach IfSG

Viele Unternehmen haben im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft einstellen müssen. Unklar ist, ob und wann in solchen Fällen ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz besteht. Erfahre in unserem Beitrag mehr zu den Voraussetzungen, der Höhe der Entschädigung und warum die Einzelfallprüfung so wichtig ist.
 

Viele Einzelunternehmer und Freiberufler, die keine hohen Betriebsausgaben verzeichnen, profitieren nicht von den Soforthilfen der Bundesregierung in der Corona-Krise. Sie sollen erleichterte Zugangsbedingungen der Grundsicherung nutzen. Die 16 Wirtschaftsminister der Länder kritisierten diesen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier forcierten Krisenmechanismus kürzlich in einem offenen Brief. Es bleibt abzuwarten, ob einzelne regionale Anpassungen der Soforthilfen auf eine Inklusion von Lebenshaltungskosten (Baden-Württemberg) weitere Nachahmer finden. Ein Nachbessern auf Bundesebene ist bislang nicht in Sicht.

Die Grundsicherung zu beantragen birgt ungeachtet der Kritik Vorteile:

  1. Alles, was es kostet: Deine Aufwendungen für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten werden für die ersten 6 Monate in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
  2. Keine Vermögensprüfung: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezugs.
    Dein Status bleibt unberührt: Du musst deine Selbstständigkeit nicht! aufgeben.
  3. Nutze gewonnene Zeit: Der Vorteil der Grundsicherung ist auch, dass sie dir Zeit verschafft, um in Ruhe dein Geschäftsmodell den gegebenen Bedingungen anzupassen oder neue Komepetenzen aufzubauen, um gestärkter aus dieser Krise hervorzugehen. Unterstützung verspricht dir eine Unternehmensberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 EUR, die du hier buchen kannst.

Auch wenn der Bürokratieaufwand im ersten Schritt gleichbleibend umfangreich ist und du dich durch Antragsformulare, Anlagen und Ausfüllhinweise kämpfen musst, in einer Krisensituation verspricht dir die Grundsicherung Stabilität und mittelfristigen Spielraum, die du nutzen solltest.

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Was der Gesetzgeber detailliert beschlossen hat und worauf du im alltäglichen Zahlungsverkehr dennoch besonders achten musst, fasst unser Spezial-Beitrag zusammen.

Entdecke Corona-Soforthilfen in anderen Bundesländern

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.