Corona Soforthilfen Hessen

Das Land Hessen stellt seinen heimischen Unternehmen eine zusätzliche Liquiditätshilfe zur Verfügung. Der Hessen Kredit für KMU kann in einer Höhe zwischen 5.000 und 200.000 Euro bewilligt werden. Entdecke hier alle Informationen für dein Krisenmanagement.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Zusätzlich zu den Soforthilfen stellt Hessen ein Liquiditätsdarlehen für KMU (nach EU-Definition) bereit. Der Kredit beträgt je nach Voraussetzungen der Antragsteller zwischen 5.000 und 200.000 Euro. Es sind Laufzeiten von 2 Jahren (mit endfälliger Tilgung) oder 5 Jahren (und 2 Tilgungsfreijahre) möglich. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die Laufzeit festgelegt.

Kurzarbeitergeld

Damit du Kurzarbeitergeld für deine Mitarbeiter erhalten kannst, musst du nachweisen, dass durch die Corona-Krise tatsächlich ein "erheblicher Arbeitsausfall" vorliegt. Den Antrag auf Kurzarbeitergeld musst du als Arbeitgeber schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Als Zuständigkeitsbereich ist der Bezirk definert, in dem deine zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), für den du erstmals das Kurzarbeitergeld beantragen willst. Alle Einzelheiten und deine wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld haben wir hier beantwortet. Der Koalitionsausschuss hat am 22. April die Bezugsbedingungen für Kurzarbeiter weiter erleichtert:

  1. Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Steuerstundungen

Im Rahmen des Corona-Schutzschirmpakets hat die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen für Unternehmer und Arbeitgeber beschlossen. Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut. Dazu zählen die Option zur Stundung von Steuerzahlungen, die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern sowie ein Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020. Ansprechpartner sind die Finanz- und Gewerbeämter am Standort.

Entschädigung nach IfSG

Du willst eine Entschädigungsleistung nach § 56 Infektionsschutzgesetz beantragen? Viele Unternehmen haben im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft einstellen müssen. Unklar ist, ob und wann in solchen Fällen ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz besteht. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen die Behörden einen Anspruch anerkennen und warum dennoch der Einzelfall gilt.

Dein zu 100 Prozent kostenfreies BAFA-Coaching kannst du bequem und kostenfrei in unserem bundesweiten Beraternetzwerk buchen. 

Mit einer externen Unternehmensberatung klärst du alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen. Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler dein Geschäftsmodell neu aufstellen, dynamisch anpassen oder deine Liquidität verbessern willst, kannst du jetzt auf eine zu 100% geförderte Unternehmensberatung zugreifen. 

Du profitierst von folgenden Richtlinien-Anpassungen: 

  1. Corona Case: Das BAFA stellt die Förderung allen Unternehmen in Aussicht, die aufgrund des Coronavirus unter wirtschaftlichen Auswirkungen leiden.
  2. Kein Informationsgespräch notwendig: Entgegen der allgemein geltenden Bestimmungen im Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows müssen betroffene Unternehmen im "Corona-Modul" kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend musst du auch kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises einreichen. 
  3. 100% Zuschuss: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in
    Rechnung gestellten Beratungskosten als Vollfinanzierung. Zu den Beratungskosten zählen das Honorar sowie Reisekosten und Auslagen des Beraters. 
  4. Keine Vorfinanzierung notwendig: Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. 
  5. Online-Coaching ist legitim: In Anbetracht der aktuellen Kontaktbeschränkungen und gebotener sozialer Distanz weist das BAFA ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Beratungsgespräche digital stattfinden dürfen.

Hier geht´s zur Anmeldung für Unternehmer in Hessen.

Grundsicherung zu beantragen ist nicht leicht, doch sollte diese Krisenhilfe nicht vorschnell verworfen werden, denn Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihr Unternehemn nicht aufgeben, um krisenbedingte Leistungen aus der Grundsicherung zu erhalten.

Du profitierst in jedem Fall von den folgenden Erleichterungen für Selbstständige und Freiberufler:

  • Alles, was es kostet: Deine Aufwendungen für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten werden für die ersten 6 Monate in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
  • Keine Vermögensprüfung: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezugs.
  • Dein Status bleibt unberührt: Du musst deine Selbstständigkeit nicht! aufgeben.
  • Nutze gewonnene Zeit: Der Vorteil der Grundsicherung ist auch, dass sie dir Zeit verschafft, um in Ruhe dein Geschäftsmodell den gegebenen Bedingungen anzupassen oder neue Komepetenzen aufzubauen, um gestärkter aus dieser Krise hervorzugehen. Unterstützung verspricht dir eine Unternehmensberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 EUR für dein indiviudelles Krisenmanagement.

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Den formlosen Antrag auf eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht stellst du beim örtlichen Amtsgericht.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu beantragen?

  1. Du bist grundsätzlich zum Antrag verpflichtet: Zunächst gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für jene zahlungsunfähigen Unternehmen, die per Gesetz zu einem Antrag grundsätzlich verpflichtet sind. Maßgeblich hierfür ist wie oben bezeichnet § 15a der InsO und die hier genannten Unternehmensformen, sowie die in § 42 BGB bezeichneten Vereins- sowie sonstigen Vorstände.  
  2. COVID-Case: Desweiteren wird vorausgesetzt, dass die Insolvenzreife ursächlich auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies erkennt der Gesetzgeber an, wenn du am 31.12.2019 noch nicht zahlungsunfähig warst.
  3. Du schaffst das!: Dritter maßgeblicher Punkt zur Gewährung einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist die glaubhafte Versicherung, dass bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit berechtigte Aussichten auf Sanierung bestehen.

Finde Soforthilfen in anderen Bundesländern

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.