Corona Soforthilfen Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt dich je nach Unternehmensphase mit dem IB-Mittelstandsdarlehen oder dem IMPULS - IB-Gründungsdarlehen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID 19-Pandemie. Darüber hinaus kannst du alle Maßnahmen des bundesweiten Corona-Schutzschirms in Sachsen-Anhalt nutzen.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Neben den Bundesmitteln des Corona-Schutzschirms stehen landesspezifische Betriebsmitteldarlehen für Unternehmer in Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere das Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen und das Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen. Ansprechpartner für deine Antragstellung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen 

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Auftragsvorfinanzierung
  • anderweitige Betriebsausgaben

Konditionen

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (zwischen min. 25.000 Euro und max. 1,5 Mio. Euro)
  • Laufzeit: max. 15 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
  • effektiver Zinssatz: ab 1,97 % p.a. (Änderung vorbehalten)

Wo stelle ich den Antrag?

Deinen Antrag musst du "formgebunden" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme deiner Hausbank beizufügen, die eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung zusichert. Eine Checkliste für alle Unterlagen und Downloads für deinen Antrag hat die IBSH online bereitgestellt.

Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung

Was wird gefördert?

  • Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel/-ausgaben

Konditionen:

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (zwischen min. 10.000 Euro und max. 500.000 Euro)
  • Laufzeit: variabel 5 Jahre; 10 Jahre; 15 Jahre (Zinsbindung 5 Jahre; 10 Jahre)
  • Effektiver Zinssatz p.a. 2,99 % (0/1/2 Freijahre)
  • Das Gründungsdarlehen darf nicht zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Es dient keiner Vorfinanzierung von Zuschüssen und/oder erstattungspflichtiger Mehrwertsteuern. Es erfolgt ebenfalls keine Finanzierung in Frühphasen forschungsorientierter Unternehmen. 
  • Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.
  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

Wo stelle ich den Antrag?

Alle notwendigen Unterlagen für deinen Antrag für ein Gründungsdarlehen findest du im Downloadbereich der IBSH.

KfW-Unternehmerkredit 

Der KfW-Unternehmerkredit ist wesentlicher Bestandteil der Liquiditätshilfen für von den Auswirkungen der Coronakrise betroffene Unternehmen. Die KfW hat in diesem Zusammenhang einige Konditionen für Antragsteller verbessert. Dazu zählen insbesondere

  • die Risikoübernahme von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen sowie
  • eine Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro.

Alle Konditionen des KfW-Unternehmerkredits haben wir hier für dich zusammengefasst.

ERP Gründerkredit Universell

Um jungen Unternehmen in der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen beizustehen, verbessert die KfW folgende Konditionen im Gründerkredit Universell:

  • Risikoübernahme von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen
  • Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro

Damit erhöht sich das Kreditvolumen deutlich von unter "normalen Bedingungen" geltenden 25 Mio. Euro maximaler Darlehenssumme. Auch die Haftungsfreistellung wird nicht nur geöffnet, sondern für alle Antragsteller von 50 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Welche Voraussetzungen du als Antragsteller erfüllen musst, liest du in unserer Konditionenübersicht.

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand 

Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand ist deine Liquiditätshilfe, wenn du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv bist. Deine Bank profitiert von einer Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW mit Bundesgarantie. Hier findest du alle Einzelheiten für deine Antragstellung.

Die Kreditbedingungen der genannten Linien hat die KfW zum 17.4. noch einmal verbessert und Laufzeit- und Rückführungsmodalitäten angepasst.

Kurzarbeitergeld 

Damit du Kurzarbeitergeld für deine Mitarbeiter erhalten kannst, musst du nachweisen, dass durch die Corona-Krise tatsächlich ein "erheblicher Arbeitsausfall" vorliegt. Den Antrag auf Kurzarbeitergeld musst du als Arbeitgeber schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Als Zuständigkeitsbereich ist der Bezirk definert, in dem deine zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), für den du erstmals das Kurzarbeitergeld beantragen willst. Alle Einzelheiten und deine wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld haben wir hier beantwortet.

Der Koalitionsausschuss hat am 22. April die Bedingungen für Kurzarbeiter weiter erleichtert:

  1. Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmer 

Im Rahmen des Corona-Schutzschirmpakets hat die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen für Unternehmer und Arbeitgeber beschlossen. Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut. Dazu zählen die Option zur Stundung von Steuerzahlungen, die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern sowie ein Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020. Ansprechpartner sind die Finanz- und Gewerbeämter am Standort. 

Entschädigung nach IfSG

Du willst eine Entschädigungsleistung nach § 56 Infektionsschutzgesetz beantragen? Viele Unternehmen haben im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft einstellen müssen. Unklar ist, ob und wann in solchen Fällen ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz besteht. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen die Behörden einen Anspruch anerkennen und warum dennoch der Einzelfall gilt.

Viele Soloselbstständige und Freiberufler, die nicht von den an allgemeinen Betriebsausgaben orientierten Soforthilfen der Bundesregierung profitieren, müssen ihre Verdienstausfälle in der Corona-Krise auf anderen Wegen ausgleichen.

Die Bundesregierung hat bislang kein offizielles Statement zum offenen Brief der 16 Wirtschaftsminister an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegt. Und so bleibt dir als Selbstständiger mit maßgeblich Dienst am Kunden bei massivem Honorarausfall aktuell "nur" der erleichterte Zugang zur Grundsicherung, der bereits Ende März im Rahmen des Sozialschutzpakets als Soforthilfe beschlossen wurde.

Die Neuerungen gelten für alle ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 gestellten Neuanträge. Du profitierst von folgenden erleichterten Zugangsbedingungen für Selbstständige und Freiberufler:

  1. Alles, was es kostet: Deine Aufwendungen für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten werden für die ersten 6 Monate in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
  2. Keine Vermögensprüfung: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezugs.
    Dein Status bleibt unberührt: Du musst deine Selbstständigkeit nicht! aufgeben.
  3. Nutze gewonnene Zeit: Der Vorteil der Grundsicherung ist auch, dass sie dir Zeit verschafft, um in Ruhe dein Geschäftsmodell den gegebenen Bedingungen anzupassen oder neue Komepetenzen aufzubauen, um gestärkter aus dieser Krise hervorzugehen. Unterstützung verspricht dir eine Unternehmensberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 EUR, die du hier buchen kannst.

In unserem Beitrag zur Grundsicherung in der Corona-Krise beantworten wir häufige Fragen zur Antragstellung.

Eine Krisenberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 Euro ist eine Möglichkeit dein Unternehmen sicher durch die Krise zu führen. Fragen zu Finanzierung, Personal Management, Digitalisierung, Businessplanerstellung sowie allgemeine Rechtsfragen können individuell in einem BAFA-Coaching geklärt werden. 

Unternehmenswelt arbeitet hierfür mit einem bundesweiten Berater Netzwerk zusammen. In Sachsen-Anhalt kannst du bequem mit unserer Hilfe den Beratungszuschuss für eine kostenfreie Unternehmensberatung beantragen. Wir bringen dich und dein Unternehmen sicher durch die Krise.

Voraussetzung für eine Bewilligung sind unmittelbare Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf dein Tagesgeschäft und die zukünftige Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells. Das Coaching eignet sich für Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Wenn dein Unternehmen durch die Corona-Krise in Schieflage geraten ist, hilft dir die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dabei gegenzusteuern und zwar ohne dass du dafür haftbar gemacht wirst. Grundsätzlich gilt, dass Geschäftsführer, die keinen oder nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, für alle aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden persönlich haften und strafrechtlich verfolgt werden können (§ 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB). 

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Haftungsbeschränkungen während dieses Zeitraums sollen dir helfen, deine wichtigsten Zahlungen vornehmen zu können und Sanierungsmaßnahmen mithilfe staatlicher Fördermittel und privater Darlehen aufzunehmen. Wie du jetzt trotz fehlender Sicherheiten für ein Sanierungsdarlehen eintreten kannst und warum du dennoch auf eine lückenlose Ausgabendokumentation achten musst, liest du in unserer Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte von COVInsAG.

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Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.