Corona Soforthilfen Hamburg

Als Mieter von Gewerbeflächen profitierst du in Hamburg an zahlreichen Standorten von einer vereinbarten Aussetzung deiner Zahlungspflicht. Künstler und Kreative sind den Hamburger Räten ebenfalls wichtig. Sie profitieren von einem eigenen Soforthilfeprogramm.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Als Gewerbemieter in Hamburg profitierst du von zahlreichen B2B-Hilfsangeboten zur Stundung von Mieten. Im Folgenden findest du eine Auswahl Hamburger Vermieter, die dir in der Krise unter die Arme greifen. 

Hafenwirtschaft im Hafen Hamburg

Wer wird unterstützt und wie sieht die Unterstützung aus?

Alle Mieter der Hamburg Port Authority (HPA) im Hamburger Hafen können die zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen. Eine Stundung der Zahlungen ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Darüber hinaus unterstützt Hamburg die Hafenwirtschaft durch die Stundung von Entgelten. So sollen See-Reedereien, Binnenreedereien und Hafenschiffer auf Antrag die Zahlung der Hafenentgelte für die Monate April, Mai und Juni gestundet werden.

Zur Entlastung der von der Corona-Krise besonders hart betroffenen Fahrgastschifffahrt inklusive der Barkassen-Betriebe wird die HPA auf die Erhebung der Hafennutzungsentgelte im zweiten Quartal 2020 komplett verzichten.

Wo finde ich weitere Informationen?

Für die Stundung von Mieten und Hafenentgelten ist ein formloser schriftlicher Antrag an die HPA ausreichend. 

Unterstützung für Mieter der Hamburger Hochbahn

Wer wird unterstützt?

Die Mieter der Hamburger Hochbahn können ab sofort die zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen. Die Unterstützung kommt folgenden Branchen zugute:

  • Blumenhändler
  • Eisläden
  • Imbisse
  • Gaststätten
  • Bäckerei-Shops
  • Kioske / Convenience-Shops
  • Änderungsschneiderei
  • Cocktail-Bar

Als betroffener Unternehmer erreichst du die Hochbahn per E-Mail über info@hochbahn.de sowie unter der Telefonnummer 040 3288-0.

SAGA unterstützt Mieter ebenfalls

Wer wird unterstützt und wie sieht die Unterstützung aus?

Die SAGA hat in finanzielle Not geratenen Mietern von Wohnungen und Gewerbeobjekten ebenfalls ihre Hilfe zugesichert. Stundungsvereinbarungen werden verlängert und Mieterhöhungen vorerst ausgesetzt, um fristlose Kündigungen und Zwangsräumungen von Wohnungsmietern zu vermeiden. Du sollst dich bitte direkt an die SAGA unter der SAGA Service Center Nummer 040 - 42 66 66 66 wenden oder per E-Mail unter kontakt@saga.hamburg. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr erreichbar. Die in deinem Mietvertrag genannte Kontaktadresse ist ebenfalls Ansprechpartner in der Krise.

Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien im Überblick

Wer wird unterstützt und wie sieht die Unterstützung aus?

Unternehmen und Institutionen, die sämtlich gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos stunden.

Die Zusage der Immobilienunternehmen gilt ab dem 17. März 2020 und ist jeweils durch formlosen Antrag möglich. Betroffene Gewerbemieter sollen sich dazu zeitnah und mit einer sachgerechten Begründung unter Bezug auf die Hamburger Rechtsverordnung vom 2. April an ihren städtischen Vermieter wenden.

Für die geschätzten 140 Musikclubs und Spielstätten in Hamburg stellt die Stadt 1,5 Millionen Euro an Soforthilfen zur Verfügung. Dadurch soll die Zeit der verordneten sechswöchigen Zwangspause bis Ende April überbrückt werden. Ansprechpartner ist der Hamburger Kultursenat.

Der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)

Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 TEUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hamburg, die durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

Die IFB Förderkredite Kultur und Sport

Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 150 TEUR für Kulturinstitutionen und Sportvereine, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit sind die staatlichen Liquiditätshilfen, die du in der Krise je nach Phase deiner Geschäftstätigkeit (mehr/weniger als 5 Jahre am Markt aktiv) nutzen kannst.

Die KfW hat neben den bereits angepassten Corona-bedingten Kreditbedingungen mit erleichterter Haftungsfreistellung im Nachgang auch Laufzeiten und Rückzahlungsvereinbarungen noch einmal angepasst. 

Du profitierst künftig von folgenden Erleichterungen:

bis 800.000 EUR: Für Kredite der beiden genannten Linien bis zu einer Darlehenssume von 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Du gewinnst also deutlich mehr Zeit für die Rückführung des Darlehens.

ab 800.000 EUR: Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
Nur Zins, keine Tilgung: Auf Wunsch zahlst du in beiden Kreditlinien statt wie bisher 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung. Zu Beginn der Rückführung senkt das deine regelmäßige Belastung.

Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand ist deine Liquiditätshilfe, wenn du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv bist. Deine Bank profitiert von einer Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW mit Bundesgarantie.

In Zeiten der Krise musst du schwierige Entscheidungen nicht allein treffen. Die Bundesregierung unterstützt dich bei allen Fragen deines aktuellen Tagesgeschäfts mit der Möglichkeit eines kostenfreien BAFA-Coaching. Hier kannst du mit einem professionellen Berater deine wichtigsten Sorgen besprechen und Lösungen finden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100 Prozent für eine Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4000 EUR. Unternehmenswelt stellt dir einen professionellen Berater aus unserem bundesweiten Netzwerk zur Seite, der dich sicher durch die Krise führen wird. Hier kannst du dein kostenfreies BAFA-Coaching buchen.

Erleichterte Zugangsbedingungen zur Grundsicherung erhältst du als Freiberufler und Soloselbständiger durch die im Sozialschutzpaket verabschiedeten Corona-Regeln. Du solltest dich nicht scheuen, deine in der derzeitigen Corona-Krise entstandenen Verdienstausfälle mithilfe der Grundsicherung auszugleichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Dadurch verschaffst du dir eine finanzielle Basis und notwendige Ruhe für mindestens sechs Monate. Solange profitierst du in jedem Fall von den jetzt beschlossenen Erleichterungen für Selbstständige und Freiberufler:

  1. Alles, was es kostet: Deine Aufwendungen für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten werden für die ersten 6 Monate in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
  2. Keine Vermögensprüfung: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezugs.
    Dein Status bleibt unberührt: Du musst deine Selbstständigkeit nicht! aufgeben.
  3. Nutze gewonnene Zeit: Der Vorteil der Grundsicherung ist auch, dass sie dir Zeit verschafft, um in Ruhe dein Geschäftsmodell den gegebenen Bedingungen anzupassen oder neue Komepetenzen aufzubauen, um gestärkter aus dieser Krise hervorzugehen. Unterstützung verspricht dir die BAFA-Unternehmensberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 EUR.

Wenn du Mitarbeiter aktuell nicht ausgelastet beschäftigen kannst, kommen die verbesserten Regeln der Kurzarbeit als Krisenhilfe in Betracht. Die beschlossenen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt. Die Verordnung ist zunächst zeitlich befristet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Folgende Neuerungen gelten vorerst bis zum Ende der Verordnungsermächtigung:

  • Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
  • Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Beschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
  • Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
    In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verzichtet der Gesetzgeber auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.

Der Koalitionsausschuss hat am 22. April weitere Erleichterungen für Kurzarbeiter beschlossen:

  • Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  • Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Steuerliche Entlastungen und Handlungsspielräume für Unternehmer und Arbeitgeber stehen dir in Hamburg als Krisenhilfen zur Seite. Drei maßgebliche Säulen bilden das bundesweite Entlastungskonzept der Finanzbehörden:

  1. Möglichkeit der zinslosen Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  2. Möglichkeit der Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern
  3. Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis Ende 2020

Ansprechpartner für deinen formlosen Antrag auf Steuerstundungen sind die Finanz- und Gewerbeämter am Standort. In unserem Beitrag zum verbesserten Steuerrecht in der Corona-Krise klären wir deine wichtigsten Fragen.

Wenn dein Unternehmen durch die Corona-Krise in Schieflage geraten ist, hilft dir die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dabei gegenzusteuern und zwar ohne dass du dafür haftbar gemacht wirst.

Grundsätzlich gilt, dass Geschäftsführer, die keinen oder nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, für alle aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden persönlich haften und strafrechtlich verfolgt werden können (§ 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB). Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Haftungsbeschränkungen während dieses Zeitraums sollen dir helfen, deine wichtigsten Zahlungen vornehmen zu können und Sanierungsmaßnahmen mithilfe staatlicher Fördermittel und privater Darlehen zu ergreifen.

Unternehmer, die von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, können von einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30. September 2020 Gebrauch machen. Einzelheiten erfährst du in unserem Spezial-Beitrag.

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Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.