Corona Soforthilfen Mecklenburg-Vorpommern

Überbrückungsstipendien für freischaffende Künstler sind eine landestypische Besonderheit im Corona-Hilfen Programm von Mecklenburg-Vorpommern. Unternehmen aller Branchen können auf KfW-Betriebsmittelhilfen sowie sämtliche Maßnahmen des Bundes-Schutzschirms bauen.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstler und Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro Fördersumme.

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für insgesamt sechs Säulen, die jeweils unterschiedlichen Bedarfsbemessungsgrenzen innerhalb des Schutzfonds unterliegen. Zu den Förderberechtigten/Programmlinien zählen im Einzelnen:

  1. Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden,
  2. Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung,
  3. Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung,
  4. Überbrückungsstipendien,
  5. Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie
  6. Träger der Gedenkstättenarbeit.

Mit dem Überbrückungsstipendium für professionelle Künstler will die Mecklenburgische Landesregierung speziell freischaffende, professionelle Künstler unterstützen, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Informationen für deine Antragstellung findest du auf der Homepage des Bildungsministeriums Mecklenbur-Vorpommern. Die Landesregierung setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

KfW Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit ist wesentlicher Bestandteil der Liquiditätshilfen für von den Auswirkungen der Coronakrise betroffene Unternehmen. Die KfW hat in diesem Zusammenhang einige Konditionen für Antragsteller verbessert. Wer und was wird gefördert? Wie und wo stellst du den Antrag? Hier findest du die Antwort auf deine wichtigsten Fragen.

KfW Gründerkredit

Um jungen Unternehmen in der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen beizustehen, verbessert die KfW die Konditionen des ERP Gründerkredit Universell. Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand 

Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand ist deine Liquiditätshilfe, wenn du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv bist. Deine Bank profitiert von einer Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW mit Bundesgarantie.

Die KfW hat am 17. April noch einmal nachgelegt und zu den bereits beschlossenen Erleichterungen weitere Laufzeit- und Rückführungsbedingungen verbessert. Mehr dazu liest du in unserem KfW-Update.

Kurzarbeitergeld

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für deutsche Unternehmen abzumildern, hat das BMAS die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Das diesbezüglich maßgebende "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" wurde am 14. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die beschlossenen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt. Die Verordnung ist zunächst zeitlich befristet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Folgende Neuerungen gelten vorerst bis zum Ende der Verordnungsermächtigung:

  • 10% Belegschaftsausfall Minimum: Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
  • Sozialbeiträge zu 100% übernommen: Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Beschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
  • Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten: Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
  • Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitkonten: In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verzichtet der Gesetzgeber auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.

Neben diesen neu hinzu getretenen Erleichterungen bleiben alle sonstigen Anspruchsvorausetzungen weiterhin gültig. Der Koalitionsausschuss hat am 22. April zudem eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen und eine Erhöhung der Bezüge ab dem 4. Monat (auf 70 bzw. 77 Prozent des zuletzt ausgefallenen Nettolohns) und perspektivisch ab dem 7. Monat (auf 80 bzw. 87 Prozent des zuletzt ausgefallenen Nettolohns) verabschiedet. 

Steuererleichterungen für KMU

Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut:

  1. Option zur Stundung von Steuerzahlungen
  2. Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
  3. Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020

Ansprechpartner sind dein Finanz- bzw. Gewerbeamt, je nach Steuerart am Standort. Es genügt ein formloser Antrag bei der jeweiligen Behörde.


Entschädigung nach IfSG

Ob du einen Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz hast, steht und fällt mit der Prüfung des Einzelfalls. Für Betriebe in Quarantäne oder unter verordneter behördlicher Schließung ist das örtliche Gesundheitsamt erster Ansprechpartner für einen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG.

Du solltest dich nicht scheuen, deine in der derzeitigen Corona-Krise entstandenen Verdienstausfälle mithilfe der Grundsicherung auszugleichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Dadurch verschaffst du dir eine finanzielle Basis und notwendige Ruhe für mindestens sechs Monate. Solange profitierst du in jedem Fall von den jetzt beschlossenen Erleichterungen für Selbstständige und Freiberufler:

Alles, was es kostet: Deine Aufwendungen für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten werden für die ersten 6 Monate in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.

Keine Vermögensprüfung: Die Vermögensprüfung entfällt für die ersten 6 Monate des Leistungsbezugs.
Dein Status bleibt unberührt: Du musst deine Selbstständigkeit nicht! aufgeben.

Nutze gewonnene Zeit: Der Vorteil der Grundsicherung ist auch, dass sie dir Zeit verschafft, um in Ruhe dein Geschäftsmodell den gegebenen Bedingungen anzupassen oder neue Komepetenzen aufzubauen, um gestärkter aus dieser Krise hervorzugehen. Unterstützung verspricht dir eine BAFA-Unternehmensberatung mit 100% staatlichem Zuschuss im Wert von bis zu 4000 EUR, die du hier buchen kannst.

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Hier findest du alle Soforthilfen nach Bundesländern

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.