Corona Soforthilfen Berlin

Berlin kümmert sich eigenverantwortlich und branchendivers mit verschiedenen Soforthilfeprogrammen um die heimische Wirtschaft. Darüber hinaus wurde ein 30. Mio. EUR Hilfsfonds aufgelegt, um die Berliner Kreativwirtschaft und hier besonders das vielfältige Berliner Nachtleben zu stärken.

Kostenfreier Finanzierungscheck

Die Rettungsbeihilfe Corona besteht aus Liquiditätshilfen in Form von zinslosen Überbrückungskrediten bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren und kann von KMU in Anspruch genommen werden.

Da die Nachfrage nach den Darlehen im Rahmen der Rettungsbeihilfen Corona (Soforthilfe Paket I) die Erwartung der Initiatorem bei weitem übersteigt, wurde die Annahme weiterer Anträge zwischenzeitlich bis auf Weiteres ausgesetzt.

Der Berliner Senat hat außerdem 30 Millionen Euro Soforthilfe für existenzbedrohte private Kultureinrichtungen in der Hauptstadt bereitgestellt. Kultursenator Klaus Lederer will die Gelder privaten Kabaretts, Bühnen, Orchestern, Clubs und Museen nach Einzelfallprüfung zur Verfügung stellen. Voraussetzung hierfür ist eine unmittelbar existenzgefährdende Situation ursächlich zurückzuführen auf die COVID 19 Pandemie und ihre weitreichenden Folgen.

Das Programm unter dem Namen "Soforthilfe IV" zielt im Wesentlichen auf Betriebe, die mehr als zehn Beschäftigte und einen Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro pro Jahr aufweisen.

Als von der Corona-Krise betroffenes Kultur- und Medienunternehmen mit über 10 Beschäftigten kannst du Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen gewährt die IBB Fördermittel in Höhe bis zu 500.000 EUR.

Deinen Antrag kannst du hier auschließlich online stellen.

Um mittelständische Unternehmen in Berlin zu unterstützen, legt der Senat ein weiteres Programm für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten auf. Im Mittelpunkt steht der Schnellkredit der KfW, den du bei Vorlage der Voraussetzungen um einen Tilgungszuschuss bis zu 20% ergänzen kannst, vorbehaltlich der Tatsache, dass nicht steuerliche Unterstützungsmechanismen bei der Tilgung beschlossen würden und dann bevorzugt einzustezen wären.

Solltest du keinen Tilgungszuschuss beanspruchen können oder falls dieser belegbar nicht ausreicht, kannst du alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss in durchschnittlicher Höhe von maximal 25.000 Euro erhalten. Im Einzelfall kann diese Summe auch höher liegen,

KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit sind die staatlichen Liquiditätshilfen, die du in der Krise je nach Phase deiner Geschäftstätigkeit (mehr/weniger als 5 Jahre am Markt aktiv) nutzen kannst.

Die KfW hat neben den bereits angepassten Corona-bedingten Kreditbedingungen mit erleichterter Haftungsfreistellung im Nachgang auch Laufzeiten und Rückzahlungsvereinbarungen noch einmal angepasst. 

Du profitierst künftig von folgenden Erleichterungen:

  1. bis 800.000 EUR: Für Kredite der beiden genannten Linien bis zu einer Darlehenssume von 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Du gewinnst also deutlich mehr Zeit für die Rückführung des Darlehens.
  2. ab 800.000 EUR: Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
    Nur Zins, keine Tilgung: Auf Wunsch zahlst du in beiden Kreditlinien statt wie bisher 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung. Zu Beginn der Rückführung senkt das deine regelmäßige Belastung.

Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand ist deine Liquiditätshilfe, wenn du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv bist. Deine Bank profitiert von einer Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW mit Bundesgarantie.

Am 3. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 ergänzt. Das BAFA-Coaching wird zu 100 Prozent gefördert als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Mach dich krisenfest mit dem richtigen Know-how

Mit deiner externen Unternehmensberatung (BAFA Coaching) kannst du alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung klären, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen. Wir von unternehmenswelt.de unterstützen dich von Antragstellung bis Beratungsgespräch mit unserer Serviceleistung, Know-how und einem umfangreichen Beraternetzwerk. Buche hier dein kostenfreies BAFA-Coaching im Wert von bis zu 4000 EUR.

Kurzarbeitergeld

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für deutsche Unternehmen abzumildern, hat das BMAS die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Das diesbezüglich maßgebende "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" wurde am 14. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die beschlossenen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt. Die Verordnung ist zunächst zeitlich befristet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Folgende Neuerungen gelten vorerst bis zum Ende der Verordnungsermächtigung:

  • Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
  • Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Beschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
  • Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verzichtet der Gesetzgeber auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.

Neben diesen neu hinzu getretenen Erleichterungen bleiben alle sonstigen Anspruchsvorausetzungen weiterhin gültig. Der Koalitionsausschuss hat am 22. April zudem eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen und eine Erhöhung der Bezüge ab dem 4. und dem 7. Monat verabschiedet. 

Steuererleichterungen

Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut:

  • Option zur Stundung von Steuerzahlungen
  • Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
  • Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020

Entschädigung nach IfSG

Ob du einen Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz hast, steht und fällt mit der Prüfung des Einzelfalls. Ansprechpartner ist deine zuständige Gesundheitsbehörde am Standort.

Das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz unterstützt Unternehmer, die durch die Corona-Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer und die Möglichkeit für sofortige Sanierungsmaßnahmen sollen dir helfen, dein Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.