Corona Soforthilfen Nordrhein-Westfalen

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen hat die NRW.BANK die Bedingungen ihres Universalkredits attraktiver gestaltet und übernimmt nun bereits ab dem 1. Euro bis zu 80% (statt bisher 50%) deines Ausfallrisikos. Finde alle Liquiditätshilfen, die du in Nordrhein-Westfalen nutzen kannst.

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Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen hat die NRW.BANK die Bedingungen ihres Universalkredits attraktiver gestaltet und übernimmt nun bereits ab dem 1. Euro bis zu 80% (statt bisher 50%) des Risikos.

Bürgschaften

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.

Die Verbürgungsquote wird im Rahemn der Corona-Krise von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten. 

Die Bürgschaftsbank ist in der Lage 72-Stunden-Expressbürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro auszustellen. Das Landesbürgschaftsprogramm soll ebenfalls eine Bearbeitung von weniger als einer Woche beanspruchen. Auf den jeweiligen Internetseiten der Bürgschaftsbanken findest du Kontakt zum Ansprechpartner.

Beteiligungen

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Hierfür werden keine Sicherheiten verlangt. Dadurch kannst du sowohl deine Liquidität stärken, als auch das Rating deines Unternehmens und damit deine Kreditwürdigkeit verbessern.

Wie stelle ich den Antrag?

Solltest du dir nicht sicher sein, welches Förderinstrument für dich am besten ist bzw. wenn du allgemeine Informationen erfragen willst, hilft dir die Förderbank NRW.BANK im Service-Center unter Tel.: 0211 91741 4800. Die Förderberater der NRW.BANK beraten dich außerdem individuell und diskret auf Anfrage.

Mit dem BAFA-Beratungszuschuss sicherst du dir eine kostenfreie Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4000 EUR. Einzelunternehmer, KMU und Freiberufler, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können einen Förderantrag stellen. Wir unterstützen dich mit allen Informationen von Antragstellung bis Beratungsgespräch.

Du profitierst von folgenden Richtlinien-Anpassungen: 

  1. Corona Case: Das BAFA stellt die Förderung allen Unternehmen in Aussicht, die aufgrund des Coronavirus unter wirtschaftlichen Auswirkungen leiden.
  2. Kein Informationsgespräch notwendig: Entgegen der allgemein geltenden Bestimmungen im Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows müssen betroffene Unternehmen im "Corona-Modul" kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend musst du auch kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises einreichen. 
  3. 100% Zuschuss: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in
    Rechnung gestellten Beratungskosten als Vollfinanzierung. Zu den Beratungskosten zählen das Honorar sowie Reisekosten und Auslagen des Beraters. 
  4. Keine Vorfinanzierung notwendig: Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. 
  5. Online-Coaching ist legitim: In Anbetracht der aktuellen Kontaktbeschränkungen und gebotener sozialer Distanz weist das BAFA ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Beratungsgespräche digital stattfinden dürfen.

Wo und wie stelle ich meinen Antrag?

Mit Unternehmenswelt kannst du deinen Antrag auf eine vollfinanzierte Unternehmensberatung in Nordrhein-Westfalen schnell und unkompliziert einreichen. Wir arbeiten mit professionellen Beratern in deiner Region, die dich vor Ort unterstützen. Beantrage hier dein zu 100 Prozent kostenfreies BAFA-Coaching.

Unternehmen, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse ihre Geschäftstätigkeit reduzieren oder einstellen müssen, erhalten auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Die Bezugsbedingungen für das Kurzarbeitergeld sind im Rahmen des Corona-Schutzschirms stark verbessert worden. Am 22. April hat der Koalitionsausschuss darüber hinaus weitere Erleichterungen beschlossen:

  1. Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.

Alle Informationen rund um deine Antragstellung haben wir in einem Beitrag zum Corona-Kurzarbeitergeld hier zusammengefasst.

Die Finanzbehörden unterstützen dich ebenfalls in der aktuellen Krise. Du profitierst bis zum Jahresende von zahlreichen Steuererleichterungen, wenn du unmittelbar bzw. nicht unerheblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVIDS-19 Pandemie betroffen bist. Dazu zählen wie folgt:

Stundung von Steuerzahlungen

Die Möglichkeit der zinslosen Stundung von Steuerzahlungen besteht bis zum 31.12. 2020. Davon eingenommen sind die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Umsatzsteuer. Du kannst deinen Antrag jedoch erst bei Fälligkeit der jeweiligen Steuerart stellen. Der Gesetzgeber verzichtet auf einen strengen Richtlinienkatalog zur Klärung der Frage, ob du unmittelbar betroffen und damit anspruchsberechtigt bist, sofern in deinen Ausführungen "ein Bezug zur Corona-Krise erkennbar ist".

Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern

Die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern kannst du in Anspruch nehmen, wenn absehbar ist, dass du aufgrund sinkender Umsätze durch die Corona-Krise deutlich geringere Gewinne wirst erwirtschaften können. Du kannst dann die Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer (incl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) gesondert beantragen. Ebenso verhält es sich mit der möglichen Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Fall deiner Gewerbesteuer-Vorauszahlung.

Solltest du im Veranlagezeitraum 2020 bereits Vorauszahlungen für z.B. die Einkommen- oder Körperschaftsteuer (zum 10. März 2020) bzw. für die Gewerbesteuer (zum 15. Februar 2020) geleistet haben, können dir diese in Abhängigkeit von deinem erwartbaren zu versteuernden Einkommen im laufenden Geschäftsjahr außerdem erstattet werden. 

Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis Ende 2020

Wenn du aktuell noch Steuerschulden zu begleichen hast, schont der Gesetzgeber dich doppelt. Du kannst neben der Stundung von Steuerzahlungen auch von einer Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 profitieren. Dies betrifft Forderungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Außerdem werden dir zwischen dem 19. März 2020 und längstens dem 31. Dezember 2020 mögliche Säumniszuschläge erlassen.

Keine nachträglichen Steuervorauszahlungen für unmittelbar Betroffene

Darüber hinaus sollen die Finanzämter bis zum 31. Dezember 2020 bei Steuerpflichtigen, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise negativ betroffen sind, von der Festsetzung nachträglicher Steuervorauszahlungen absehen.

Ansprechpartner für deinen formlosen Antrag sind je nach zu zahlender Steuerart die Finanz- und Gewerbeämter am Standort.

Tätigkeitsverbote oder Betriebsschließungen, die "zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" erteilt bzw. angeordnet wurden, erfasst in Deutschland das Infektionsschutzgesetz. In § 56 IfSG regelt der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Entschädigungsleistung, die bei entsprechender Vorlage an mit einem Tätigkeitsverbot beauflagte Unternehmen, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mussten im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft zwischenzeitlich einstellen. Erfahre hier mehr zu den Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz, der Höhe der Entschädigung und warum die Einzelfallprüfung so wichtig ist.

Viele Einzelunternehmer und Freiberufler, die keine hohen Betriebsausgaben verzeichnen, profitieren nicht von den Soforthilfen der Bundesregierung in der Corona-Krise. Sie sollen Grundsicherung beantragen. Dass du hierfür deine Selbstständigkeit aufgeben musst, ist ein häufiger Irrtum. Auch wenn der Bürokratieaufwand im ersten Schritt gleichbleibend umfangreich ist und du dich durch Antragsformulare, Anlagen und Ausfüllhinweise kämpfen musst, in der aktuell noch instabilen Krisensituation, verspricht dir die Grundsicherung Stabilität und mittelfristigen Spielraum, die du nutzen solltest.

Ein offener Brief der 16 Wirtschaftsminister aus den Bundesländern an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit der Aufforderung die Soforthilfen bundesweit auch für Soloselbstständige und Freiberufler ohne umfangreiche Betriebsausgaben durch eine Anrechnung der Lebenshaltungskosten zu öffnen, blieb bislang unbeantwortet. Peter Altmaier selbst wies mehrfach auf das System der Grundsicherung und die hier vereinbarten Erleichterungen als die forcierte Krisenhilfe der adressierten Zielgruppen aus Einzelunternehmern und Freiberuflern.

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Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.