Corona Soforthilfen Schleswig-Holstein
Kostenfreier Finanzierungscheck
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds ist ein Förderkontingent des Landes Schleswig-Holstein, aus dem die IB.SH Förderdarlehen ausreicht. Im Zuge der Corona-Krise können die Mittel des Fonds auch für Liquiditätsengpässe während der Pandemie verwendet werden. Voraussetzung ist, dass nicht bereits eine Finanzierung über die Hausbank für Betriebskosten und Betriebsmittel besteht.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Adressaten der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein. Konkret sind es hier § 1 "Beherbergung" und § 3 "Gaststätten", welche die Antragsberechtigten definieren :
§ 1 "Beherbergung"
- Betreiber (s.u.) von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren.
- Gewerbliche und private Vermieter (s. u.) von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen.
- Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen, hier insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen oder Jugendbildungseinrichtungen.
§ 3 "Gaststätten"
Als Betreiber einer Gaststätte im Sinne des Paragraphen sind diejenigen Unternehmer zu verstehen, die das wirtschaftliche Risiko der Gaststätte tragen. Damit sind laut Förderrichtlinie solche Unternehmen nicht antragsberechtigt, die durch ihre Leistungen einen Betreiber lediglich unterstützen. Gastronomische Lieferdienste gehören ebenfalls nicht zum Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes und sind nicht antragsberechtigt.
Förderfähig sind insgesamt nur Betriebsstätten in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Betriebsmittel; Kontoüberziehungen aufgrund der Corona-Krise können ebenfalls berücksichtigt werden.
Nicht gefördert werden Kontoüberziehungen, die bereits vor der Corona-Krise vorhanden waren. Die Verwendung der Mittel des Förderdarlehens zur Reduzierung oder Besicherung von neuen und/oder bestehenden Darlehen bzw. Kreditlinien der Hausbank ist ebenfalls ausgeschlossen.
Wie sind die Konditionen?
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds wird ohne Vereinbarung von Sicherheiten vergeben. Für das Hausbankdarlehen können bankübliche Sicherheiten vereinbart werden. Das Förderdarlehen ist zwei Jahre tilgungsfrei, ab dem 3. Jahr bis zum 5. Jahr werden monatliche Tilgungen fällig. Die monatliche Tilgung beträgt alsdann 1/120 deines Darlehensbetrages. Bei planmäßiger Tilgung beträgt die Restschuld deines Darlehens nach 5 Jahren circa 70 % deines ursprünglichen Darlehensbetrags.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Mittel des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds werden nach der Reihenfolge der bewilligungsfähigen Anträge vergeben. Das heißt First Come, First Serve. Damit du als KMU nicht leer ausgehst, hat die Landesregierung für kleinere Finanzierungsbedarfe von 15 TEUR bis 50 TEUR ein separates Förderkontingent geschaffen. Sprich zeitnah mit deiner Hausbank bzw. dem Finanzdienstleister deiner Wahl, um schnellstmöglich deinen Antrag bei der IB.SH einreichen zu können.
Betriebsmitteldarlehen für Bestandsunternehmen und Gründer
KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit sind die staatlichen Liquiditätshilfen, die du in der Krise je nach Phase deiner Geschäftstätigkeit (mehr/weniger als 5 Jahre am Markt aktiv) nutzen kannst.
Die KfW hat neben den bereits angepassten Corona-bedingten Kreditbedingungen mit erleichterter Haftungsfreistellung im Nachgang auch Laufzeiten und Rückzahlungsvereinbarungen noch einmal angepasst.
Du profitierst künftig von folgenden Erleichterungen:
- bis 800.000 EUR: Für Kredite der beiden genannten Linien bis zu einer Darlehenssume von 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Du gewinnst also deutlich mehr Zeit für die Rückführung des Darlehens.
- ab 800.000 EUR: Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
- Nur Zins, keine Tilgung: Auf Wunsch zahlst du in beiden Kreditlinien statt wie bisher 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung. Zu Beginn der Rückführung senkt das deine regelmäßige Belastung.
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand ist deine Liquiditätshilfe, wenn du mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigst und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv bist. Deine Bank profitiert von einer Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW mit Bundesgarantie. Alle Informationen für deine Antragstellung findest du hier.
Kurzarbeitergeld
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für deutsche Unternehmen abzumildern, hat das BMAS die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Das diesbezüglich maßgebende "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" wurde am 14. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die beschlossenen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt. Die Verordnung ist zunächst zeitlich befristet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Folgende Neuerungen gelten vorerst bis zum Ende der Verordnungsermächtigung:
- Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
- Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Beschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
- Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verzichtet der Gesetzgeber auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten.
Neben diesen neu hinzu getretenen Erleichterungen bleiben alle sonstigen Anspruchsvorausetzungen weiterhin gültig. Der Koalitionsausschuss hat am 22. April weitere Verbesserungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Dazu zählen eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen und eine Erhöhung der Bezüge ab dem 4. (auf 70 bzw. 77% des zuletzt ausgefallenen Nettolohns) und perspektivisch ab dem 7. Monat (auf 80 bzw. 87 % des zuletzt ausgefallenen Nettolohns) verabschiedet.
Steuererleichterungen
Die Bundesregierung hat ihr Corona-Steuerpaket auf maßgeblich drei Säulen aufgebaut:
- Option zur Stundung von Steuerzahlungen
- Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen auf Ertragssteuern
- Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis 31.12. 2020
Entschädigung nach IfSG
Ob du einen Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz hast, steht und fällt mit der Prüfung des Einzelfalls. Ansprechpartner ist deine zuständige Gesundheitsbehörde am Standort. Wir erläutern dir in unserem Beitrag zum IfSG widerstreitende Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und holen uns Rechtsbeistand.
Wenn dein Unternehmen durch die Corona-Krise in Schieflage geraten ist, hilft dir die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dabei gegenzusteuern und zwar ohne dass du dafür haftbar gemacht wirst. Grundsätzlich gilt, dass Geschäftsführer, die keinen oder nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, für alle aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden persönlich haften und strafrechtlich verfolgt werden können (§ 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB).
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Haftungsbeschränkungen während dieses Zeitraums sollen dir helfen, deine wichtigsten Zahlungen vornehmen zu können und Sanierungsmaßnahmen mithilfe staatlicher Fördermittel und privater Darlehen aufzunehmen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu beantragen?
- Du bist grundsätzlich zum Antrag verpflichtet: Zunächst gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für jene zahlungsunfähigen Unternehmen, die per Gesetz zu einem Antrag grundsätzlich verpflichtet sind. Maßgeblich hierfür ist wie oben bezeichnet § 15a der InsO und die hier genannten Unternehmensformen, sowie die in § 42 BGB bezeichneten Vereins- sowie sonstigen Vorstände.
- COVID-Case: Desweiteren wird vorausgesetzt, dass die Insolvenzreife ursächlich auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies erkennt der Gesetzgeber an, wenn du am 31.12.2019 noch nicht zahlungsunfähig warst.
- Du schaffst das!: Dritter maßgeblicher Punkt zur Gewährung einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist die glaubhafte Versicherung, dass bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit berechtigte Aussichten auf Sanierung bestehen.
Weitere Handlungsempfehlungen für dein Tagesgeschäft unter Vorbehalt liest du hier.