Corona Soforthilfen Baden-Württemberg

Wenn du in Baden-Württemberg ein Unternehmen führst, stehen dir sämtliche Kreditlinien der KfW Corona-Hilfen zur Verfügung. Profitiere außerdem von Leistungen zu Kurzarbeit, Steuerentlastungen oder einer kostenfreien Unternehmensberatung.

Kostenfreier Finanzierungscheck

KfW Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit ist wesentlicher Bestandteil der Liquiditätshilfen für von den Auswirkungen der Coronakrise betroffene Unternehmen. Die KfW hat in diesem Zusammenhang einige Konditionen für Antragsteller verbessert und erst kürzlich die Laufzeit- und Rückzahlungsbedingungen noch einmal erleichtert. Der KfW-Unternehmerkredit fördert Investitionen und Betriebsmittel grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Im Rahmen des Corona Hilfspakets wird diese Summe im laufenden Geschäftsjahr auf 200 Millionen Euro erhöht.

KfW Gründerkredit

Um jungen Unternehmen in der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen beizustehen, verbessert die KfW außerdem die Konditionen des ERP Gründerkredit Universell. Der Finanzierungsanteil beträgt 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel. Diese werden im Rahmen des Corona-Hilfspakets bis zu einem Höchstbetrag von 200 Mio. Euro gewährt. Ein Mindestbetrag ist nicht vorgeschrieben. Die KfW bietet für Betriebsmittelkredite im Rahmen des Corona-Notfallpakets eine Haftungsfreistellung bis zu 80 Prozent für das durchleitende Kreditinstitut an. Dadurch erhöhen sich die Chancen für eine Kreditzusage für Existenzgründer, Freiberufler und privatwirtschaftliche Unternehmen deutlich, denn deine Hausbank trägt nur 20 Prozent des Ausfallrisikos.

Mit einer externen Unternehmensberatung kannst du alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung klären, die dich aktuell am drängendsten beschäftigen. Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler dein Geschäftsmodell neu aufstellen, dynamisch anpassen oder deine Liquidität verbessern willst, kannst du in Baden-Württemberg auf eine zu 100% geförderte Unternehmensberatung zugreifen. 

Du profitierst von folgenden Richtlinien-Anpassungen: 

Corona Case: Das BAFA stellt die Förderung allen Unternehmen in Aussicht, die aufgrund des Coronavirus unter wirtschaftlichen Auswirkungen leiden.

Kein Informationsgespräch notwendig: Entgegen der allgemein geltenden Bestimmungen im Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows müssen betroffene Unternehmen im "Corona-Modul" kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend musst du auch kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises einreichen. 

100% Zuschuss: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in
Rechnung gestellten Beratungskosten als Vollfinanzierung. Zu den Beratungskosten zählen das Honorar sowie Reisekosten und Auslagen des Beraters. 

Keine Vorfinanzierung notwendig: Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. 

Online-Coaching ist legitim: In Anbetracht der aktuellen Kontaktbeschränkungen und gebotener sozialer Distanz weist das BAFA ausdrücklich darauf hin, dass vereinbarte Beratungsgespräche digital stattfinden dürfen.

Hier geht´s zum kostenfreien BAFA-Coaching

Unternehmenswelt unterstützt dich von Antragstellung bis Beratungsgespräch. Hier kannst du dein kostenfreies BAFA-Coaching mit einem professionellen Berater buchen.

Kurzarbeitergeld

Im Fall vereinbarter Kurzarbeit zahlst du als Unternehmer deinen Angestellten ihren anteiligen Lohn basierend auf den tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der noch "fehlende" Anteil zum Nettolohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60% (für Mitarbeiter mit Kind 67%) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. Rückwirkend ab dem 01.03.2020 kannst du das Kurzarbeitergeld (KUG) bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen. Arbeitgebern werden die bei Kurzarbeit zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Mit Beschluss des Koalitionsausschusses vom 22.4. verbessern sich die Bezugsbedingungen für Kurzarbeiter noch einmal deutlich ab dem 4. und perspektivisch ab dem 7. Monat. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden außerdem auf die tasächliche Höhe des zuletzt ausgefallenen Nettolohns angehoben.

Steuerleichterungen

  • Möglichkeit der zinslosen Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Möglichkeit der Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern
  • Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis Ende 2020

Entschädigung bei eigener Quarantäne und bei Quarantäne der Mitarbeiter

Entschädigung bei eigener Quarantäne

Als Selbstständiger, dessen Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, kannst du nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde den "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein Formular, das du bei deinem zuständigen Gesundheitsamt online herunterladen kannst.

Quarantäne der Mitarbeiter

Das Gesundheitsamt kann nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz auch einzelne Mitarbeiter unter Quarantäne stellen. Wenn einer deiner Beschäftigten als Betroffener krankgeschrieben ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen Mitarbeiter, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe Ihres Nettoentgeltes. Diesen übernimmt zunächst der Arbeitgeber. Innerhalb von drei Monaten kannst du nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

Wenn dein Unternehmen durch die Corona-Krise in Schieflage geraten ist, hilft dir die neu beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gegenzusteuern und zwar ohne dass du dafür haftbar gemacht wirst. Grundsätzlich gilt, dass Geschäftsführer, die keinen oder nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, für alle aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden persönlich haften und strafrechtlich verfolgt werden können (§ 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB). 

Die beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 und die Haftungsbeschränkungen während dieses Zeitraums sollen dir helfen, deine wichtigsten Zahlungen vornehmen zu können und Sanierungsmaßnahmen mithilfe staatlicher Fördermittel und privater Darlehen aufzunehmen.

Wir haben die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes in unserem Beitrag erklärt.

Die Maßnahmen von Sozialschutzpaket und neu verabschiedetem Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht COVInsAG gelten für Unternehmer in Baden Württemberg wie bundesweit.

Finde Liquiditätshilfen in anderen Bundesländern

Finde Liquiditätshilfen in deinem Bundesland

Regionale Liquiditätshilfen in deinem Bundesland sollen von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützen. Erfahre hier, welche Hilfe du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst.