Corona-Hilfe: Das steckt drin im Schutzschirm
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In ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Professor Lars Feld einen milliardenschweren Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft verteidigt.
- "Richtig, notwendig, angemessen und gut": So bezeichnet Bundeswirtschaftsminister Altmaier die Maßnahmen des Schutzschirms: "Diese Pandemie wird keine Infektion der Volkswirtschaft bedeuten." Professor Feld pflichtete dem Wirtschaftsminister bei, denn auch der Sachverständigenrat rechnet aktuell nicht mit einem Eintreten der gänzlich pessimistischen Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft.
- V-Szenario mit Erholung ab Q3 2020: Feld verwies auf das prinzipiell gute erste Quartal im laufenden Geschäftsjahr bis zum Einbruch der Pandemie. Gehe man von einer kräftigen Entwicklung ab Q3 2020 aus und peilte einen konsequenten Aufschwung ab 2021 an, dann sind V-Szenarien mit unterschiedlichen Wertschöpfungsverlusten, aber einer prinzipiell zeitnahen Erholung gegeben. Das Eintreten eines L-Szenarios mit nachhaltig gestörten Produktionszyklen schließt der Sachverständigenrat aktuell aus.
- time matters: Ob die Mittel und Maßnahmen des Schutzschirms ausreichen werden, hängt also ganz davon ab, wie lange die aktuellen Restriktionen im öffentlichen Leben aufrecht erhalten werden müssen. Je länger bzw. kürzer der Shutdown währt, umso höher bzw. geringer die Wertschöpfungsverluste.
- Beschlussfassung noch in dieser Woche: Am Mittwoch soll der Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft im Bundestag beschlossen werden. Am kommenden Freitag den 27. März durch den Bundesrat seine Zustimmung finden.
- Erste Gelder fließen bereits ab KW 14: Soforthilfen für existenzgefährdete Soloselbständige und Kleinstunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern als nicht rückzahlbare Zuschüsse sollen ab KW 14 fließen, um laufende Kosten sicherzustellen. Antragsprozesse und Auszahlung liegen in der Verantwortung der Landesförderanstalten.
Insgesamt 50 Milliarden Euro stehen im Programm "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige" zur Verfügung. Wenn du ursächlich durch die Krise existenzgefährdet bist, kannst du bei Vorlage folgender Voraussetzungen bis zu 15.000 Euro Soforthilfen für 3 Monate erhalten:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
- Sofern dein Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Grundvoraussetzung für einen positiven Antragsbescheid:
- Dein Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
- Der Schadenseintritt ist nach dem 11. März 2020 erfolgt.
- Du musst deine durch die Corona-Krise bedingte Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass in der Antragstellung glaubhaft versichern.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 50 Milliarden sollen bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate erteilt werden. Die Hilfe soll vorallem für laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten eingesetzt werden können.
Deinen möglichst elektronischen Antrag stellst du bei den Landesförderanstalten bzw. den mit diesen zusammenarbeitenden Landes- und Kommunalbehörden. Eine Übersicht der bundesweiten Förderanstalten in deinem Bundesland findest du hier. In enger Kooperation mit den Landesförderinstituten arbeitet deine kommunale Wirtschaftsförderung. Auch über diesen Kontakt kannst du den für dich schnellsten Weg der Antragstellung jetzt in Erfahrung bringen.
Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern war letztmalig zum 31.5.2020 möglich. Von der Corona-Krise besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen können für weitere drei Monate Überbrückungshilfen aus dem Konjunkturpaket erhalten. Die Eckpunkte zur Beantragung hat das BMWi veröffentlicht. Deinen Antrag auf Überbrückungshilfen kannst du bis spätestens zum 31.8.2020 stellen.
Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben. Dies gilt unabhängig davon, welche Beschäftigungsform du hast oder ob du überhaupt einer Beschäftigung nachgehst. Wer auch mit den Liquiditätshilfen von Bund und Ländern keine Möglichkeit sieht, seinen Geschäfstbetrieb als Einzelunternehmer, Freiberufler oder KMU fortzuführen, kann unter erleichterten Bedingungen Grundsicherung beantragen.
Als befristete Antragsvoraussetzungen sollen hierfür folgende Maßnahmen gelten:
- Vermögensprüfung entfällt: Wenn du ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellst, dann entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, insofern du erklärst, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
- Ausgaben für Miete und Heizung: Kosten für Miete und Heizung werden in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
- Kinderzuschlag: Kinderzuschlag (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht.
- Einkommen des letzten Monats gilt: Bei deinem Neuantrag ist nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend.
- Deine Selbstständigkeit kann weiterlaufen: Du musst dich nicht arbeitslos melden oder deine Selbstständigkeit aufgeben, um von den krisenbedingten Verbesserungen der Antragstellung Gebrauch machen zu können.
Den Antrag auf Grundsicherung kannst du online stellen. Hinweise geben dir die Merkblätter auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
- Möglichkeit der zinslosen Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
- Möglichkeit der Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern
- Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis Ende 2020
Wende dich an deine Finanzbehörde am Unternehmensstandort für deine individuelle Vereinbarung.
Neben den bereits beschlossenen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, sieht der Schutzschirm der Bundesregierung weitere Erleichterungen vor. Dazu zählt maßgeblich der vorübergehende Verzicht auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit zusätzlich aufnehmen. Deine Fragen zum Kurzarbeitergeld beantworten wir hier.
Die Bundesregierung will durch diese Verbesserung einen Anreiz schaffen, dass sich Betroffene auf freiwilliger Basis vorübergehend in aktuell wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln engagieren. Gleichzeitg werden Geringverdiener unter den Kurzarbeitern unterstützt.
Das KfW-Sonderprogramm umfasst Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung sowie etablierte Unternehmen, die bereits länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Die KfW bietet außerdem eine "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" an. Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, können mit Risikoübernahmen von bis zu 80% des Vorhabens seitens der KfW unterstützt werden.
Im KfW-Sonderprogramm werden Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung sowie Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen bereitgestellt. Die Verbesserungen gelten für beide Programmlinien gleichermaßen:
ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit stehen nun Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Die Kredite können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Milliarde Euro vergeben werden.
Die Kredite sind jeweils begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019.
Kleine und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) profitieren von einer 90%-igen Haftungsfreistellung) durch die KfW. Allen Unternehmen oberhalb dieser Grenze gewährt die KfW eine 80%-ige Risikoübernahme. Die Haftungsfreistellungen sind durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert.
Die Zinssätze im KfW-Gründerkredit und im KfW-Unternehmerkredit wurden gesenkt und liegen
- für kleine und mittlere Unternehmen bei 1 Prozent bis 1,46 Prozent
- für große Unternehmen bei 2 Prozent bis 2,12 Prozent
KfW-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit werden als Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen vergeben. Folgende Laufzeiten gelten:
- Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren inklusive einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.
- Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren inklusive einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten.
Hinweis: Solltest du Schwierigkeiten in der Kommunikation mit deiner Hausbank erhalten, weil diese den bürokratischen Aufwand scheut, dann weise auf die Bearbeitungserleichterungen hin, die die KfW anbietet. Dies umfasst prozessuale Erleichterungen bei den Kreditanträgen sowie eine Vereinfachung der Verfahren bei der Risikoprüfung. Bei Krediten unter 3 Mio übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Mio. Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden: Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
KfW-Sonderprogramm "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung"
- Risikoübernahmen bis zu 80%: Im Rahmen dieses Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 80% des jeweiligen Vorhabens an. Diese Haftungsfreistellung ist allerdings beschränkt auf maximal 50% des Gesamtverschuldungsrisikos.
- Laufzeit bis zu 6 Jahren: Die KfW beteiligt sich in diesem Sinne an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren.
- Pari Passu: Die wirtschaftlichen Konditionen für diese Beteiligung werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.
- KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro: Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus
- 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
- 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
- 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW
Im Wirtschaftsstabilisierungsfonds stehen insgesamt bis zu 600 Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung aufweist, zu unterstützen. Mit den Mitteln des Fonds soll auch einem Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen mithilfe von z.B. Beteiligungen vorgebeugt werden. Die Gelder sollen außerdem "systemrelevanten kleineren Unternehmen" sowie "Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur" zugute kommen. Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ finanziert sich aus den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), die bereits in der Finanzkrise zum Einsatz gekommen sind.
Wenn du prinzipiell ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen führst, aber über keine Sicherheiten verfügst, kannst du einen Bürgschaftsantrag stellen. Mach in einem Businessplan deutlich, dass dein Geschäftsmodell die geforderte Tragfähigkeit aufweist und erhalte unbürokratische Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierungen. Profitiere von folgenden Verbesserungen:
- Der Bürgschaftshöchstbetrag bei den Bürgschaftsbanken wird prinzipiell auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
- Der Bund erhöht seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10%, damit in der Krise schwer einzuschätzende Risiken leichter geschultert werden können.
- Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo (schuldnerische Verpflichtung) der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht.
- Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
- Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.
Deine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kannst du schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
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