Beim Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viel zu beachten, vor allem für Existenzgründer, die sich im Gesundheitswesen niederlassen. Aufgrund strenger berufsrechtlicher Vorgaben ist es hier nicht einfach, Leistungen über das Tätigkeitsfeld hinaus anzubieten. Ein Beispiel dafür ist ein Beschluss des Bayerischen VGH, welcher sich mit einer Ärztin, die gern auch als Heilpraktikerin tätig wäre, befasst.