Unternehmer, die nicht auf Tarif-gebundene Vereinbarungen zurückgreifen können, müssen bei der Vertragsgestaltung und der betrieblichen Praxis von Sonderzahlungen einige Regeln beachten. Zwischen Rechtsanspruch, "betrieblicher Übung" und Freiwilligkeitsvorbehalt klären wir die wichtigsten Begrifflichkeiten.