· Fördermittel

Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Marktnahe Innovationen mit Pioniercharakter und Geschäftssinn fördert ab sofort das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. In der ersten Ausschreibungsrunde liegt der Fokus auf digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen. Insgesamt bis zu 25 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Alles, was du wissen musst.

Datenpioniere gesucht

IGP: Kurz und klar

  1. Das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) soll die Bandbreite der durch das BMWi geförderten Innovationen weiter ausdehnen. Marktnahe nichttechnische Innovationen sollen stärker berücksichtigt werden.
  2. Das bedeutet konkret, dass neue Technologien in den geförderten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar durchaus eine große Rolle spielen können, sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Deutlich wichtiger beurteilt das BMWi die Neuartigkeit der Problemlösung. 
  3. Der erste Förderaufruf im IGP startete Ende 2019 und endet am 28. Februar 2020. Aufgerufen zur Bewerbung mit kurzer Projektskizze sind KMU, die digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen entwickeln
  4. Ab dem zweiten Quartal 2020 wird ein weiterer Förderaufruf erfolgen, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt.
  5. Ein dritter Aufruf wird sich voraussichtlich an Innovatoren mit einem besonders hohen "Social Impact" wenden.
  6. Die Ziele des IGP sind u.a. die Förderung neuer Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft, die Modernisierung der Struktur und Arbeitsweise in der deutschen Wirtschaft, das Begünstigen von First-Mover-Aktivitäten sowie die Verbesserung der Netzwerkkultur. 
  7. Das IGP will insbesondere die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen stärken.

Was wird gefördert?

In der aktuellen und gleichzeitig initialen Ausschreibungsrunde fokussiert sich das IGP auf "digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen". Als solche gelten Projekte, wenn Sie insbesondere

  • auf Neuerungen im digitalen bzw. datengetriebenen Bereich zielen oder digitale bzw. datengetriebene Neuerungen für Innovationen nutzen und
  • dank Informationstechnologie und/oder neuen Konzepten oder Verfahren zur Datennutzung erhebliche Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Als Beispiele für digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen nennt das IGP u.a. 

  1. innovative Apps für neue Anwendungsbereiche,
  2. neue internetbasierte Formen der Kundenansprache,
  3. Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung,
  4. umfassende marktorientierte Konzepte mit starkem Digitalisierungsbezug sowie
  5. neue Geschäftsmodelle und marktorientierte Lösungen, die neue Möglichkeiten der Digitalisierung bzw. Datenverarbeitung nutzen.

Als Kernkriterien der Bewertung dienen den Juroren

  • die Innovationshöhe und hier wesentlich Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes
  • der Anreizeffekt und das Spannungsverhältnis zwischen finanzieller Situation und Innovationswagnis
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts und hier wesentlich Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in ungeförderte Folgeaktivitäten, sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln etc.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten und hier vor allem Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten, Teamzusammensetzung und vorgesehene Arbeitsteilung etc.
  • Vermarktungschancen mit insbesondere Potenzial für Umsatz und Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für Projekte der Projektform A sind KMU gemäß EU-Definition 2003/361/EG mit Sitz in Deutschland.

. Dabei wird unterschieden nach:

  • Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.
  • Kleinunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet.
  • Mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 50 Mio. Euro nicht überschreitet.

Freiberufler, Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte sind ebenfalls antragsberechtigte Unternehmer.

Für Personen, die sich hier noch nicht wiederfinden, hat das BMWi eine Zusatzoption. Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass sie bis zum Förderbeginn ein ihr Projekt umsetzendes Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung in Deutschland führen werden, sind Sie ebenfalls antragsberechtigt.

Prinzipiell fördert das IGP drei Projektformen:

Projekte der Projektform A:

  • Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests

Projekte der Projektform B:

  • Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt

Projekte der Projektform C:

  • Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden

Wie wird gefördert?

Das IGP ist eine Pilotförderung. Es stehen insgesamt rund 25 Millionen Euro über den gesamten Projektzeitraum von vier Jahren zur Verfügung. Die Zuwendung selbst gewährt das BMWi als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung.

Die Höhe der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben und Zuwendungen ist gestaffelt je nach Projektform:

  • Projekte der Projektform A sind bis zu 70.000 Euro zuwendungsfähig.
  • Projekte der Projektform B sind bis zu 300.000 Euro zuwendungsfähig.
  • Netzwerkprojekte können förderfähige Kosten bzw. Ausgaben in Höhe von bis zu 300.000 Euro geltend machen.

IGP: Hier geht´s zur Bewerbung

Die Bewerbung umfasst die Einreichung verschiedener Unterlagen. In Form von sechs Kategorien sollen die Antragsteller zunächst Ihre Projektidee als übersichtliches „IGP-Poster“ zusammenfassen. Hierzu zählen vor allem eine Darstellung des Innovationsbedarfs, die Skizzierung des eigenen Lösungsansatzes sowie Beschreibungen zur Wettbewerbssituation und zum Förderbedarf. Das ergänzende „IGP-Business-Sheet“ skizziert die betriebswirtschaftliche Situation des Antragstellers.

Interessierte Gründer und KMU können für die korrekte Erstellung ihrer Bewerbung zahlreiche Hilfen in Anspruch nehmen. So stellt das BMWi online einen Leitfaden für die Nutzung von positron:s und eine Ausfüllhilfe für „IGP-Poster“ und das „IGP-Business-Sheet“ bereit.

Sobald du alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beigebracht hast, kannst du auf positron:s deine Registrierung abschließen und den Upload starten. Bei weiteren inhaltlichen oder technischen Fragen steht dir hier außerdem ein weiterführender persönlicher Kontakt zur Verfügung.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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