Wie du in nur 5 Schritten dein Unternehmen gründest
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Der allererste Schritt – die Entscheidung für eine Rechtsform hat weitreichende Auswirkungen auf dein Unternehmen.
Wichtige Aspekte bei der Wahl der Rechtsform für Alleingründer:
- Haftungsfragen: als Einzelunternehmen/GbR haftest du persönlich, auch mit deinem Privatvermögen; Rechtsformen der UG und der GmbH beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Kapitalbedarf und -beschaffung: Geringer Kapitalbedarf für Einzelunternehmen/GbR; Höheres Startkapital erforderlich für UG (min. 1 Euro) und GmbH (min. 25.000 Euro).
- Steuerliche Aspekte: Einzelunternehmen/GbR: Einkommensteuer auf Gewinne wird fällig; UG/GmbH: Körperschafts- und Gewerbesteuer muss gezahlt werden.
- Buchführung und Bilanzierung: Einfachere Buchführung bei Einzelunternehmen/GbR; Doppelte Buchführung und Bilanzpflicht bei UG/GmbH
- Gründungs- und Verwaltungsaufwand: beim Einzelunternehmen/GbR weniger formaler Gründungsaufwand; UG/GmbH erfordert mehr Formalitäten bei Gründung, Jahresabschluss, etc.
- Image und Außenwirkung: Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) haben oft ein professionelleres Image; wichtig u.a. bei Verhandlungen mit Banken und Fördermittelgebern, VCs.
- Flexibilität und Unternehmenswachstum: Einzelunternehmen/GbR kannst du leicht umwandeln, falls dein Geschäft schnell wächst und das Haftungsrisiko steigt!
Wichtige Aspekte bei der Wahl der Rechtsform für Teamgründer:
Für Teamgründungen ist es essenziell, neben den allgemeinen Überlegungen zur Rechtsformwahl auch die Teamdynamik und gemeinsame Ziele im Blick zu haben. Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg.
Hinweis: Auf unserer Schwesterplattform ZANDURA kannst du geprüfte Vorlagen, Musterprotokolle und Gesellschaftsverträge für die Gründung einer UG oder einer GmbH kostenlos herunterladen.
Der nächste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Diese ist Pflicht in Deutschland und kostet dich je nach Gemeinde und Gewerbeart zwischen etwa 20 und 60 Euro. Hierbei gibst du wichtige Infos über dein geplantes Unternehmen und den speziellen Geschäftsbereich an.
Hinweis: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden!
Ein weiteres Muss: Die Steuernummer vom Finanzamt. Mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (vgl. ELSTER) teilst du dem Amt alles Wichtige über dein Gewerbe mit.
Hinweis: Prüfe, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen willst. Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dürfen Selbständige, die im vorherigen Jahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielt haben und voraussichtlich im nächsten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten.
Vorteile Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben wie regulär besteuerte Unternehmen. Eine Umsatzsteuererklärung ist aber dennoch Pflicht.
Auch die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für viele Gründer verpflichtend. Sie bietet dir neben Pflichten wie Beiträgen und statistischen Meldungen auch Chancen zum Netzwerken und Wissensaustausch. Nutze die IHK-Beratung zu rechtlichen Fragen und Fördermitteln.
Tipp: Vor allem bei komplexen Geschäftsmodellen macht es Sinn, eine kostenlose Gründerberatung aufzusuchen, um im Businessplan auf Besonderheiten deiner Branche einzugehen sowie spezifische weitere Anforderungen korrekt zu erfüllen (u.a. Zulassungspflichten bei Kammern und Behörden; Nachweise über die gesetzmäßige Ausübung durch polizeiliches Führungszeugnis; Gesundheitszeugnis etc.)
Zu guter Letzt: Die Handelsregisternummer, deine Unternehmens-Visitenkarte. Sie ist essentiell für die öffentliche Darstellung deines Unternehmens und gibt Auskunft über wichtige Unternehmensdaten. Für einige Rechtsformen, wie AG oder GmbH, ist die Eintragung ins Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis: Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es enthält neue Regeln für GbR's und ihre Gesellschafter, u.a. die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, ein eigenes Gesellschaftsregister sowie mehr Spielraum für Freiberufler in Praxisgemeinschaften.
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