GmbH digital gründen: So funktioniert's!
Businessplan für GmbH-Gründung
Bargründung vs. Sachgründung der GmbH: das gilt 2023
Die Gründung einer GmbH ist als Bargründung oder als Sachgründung möglich. Die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Gründungsformen sind:
- Bargründung: Wenn du eine GmbH über eine Bargründung ins Leben rufst, bedeutet das, dass du das Stammkapital in Geld einbringst. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung musst du mindestens die Hälfte davon, also 12.500 Euro, einzahlen.
- Sachgründung: Bei einer Sachgründung bringst du nicht Geld, sondern bestimmte Sachwerte als Stammkapital in die GmbH ein. Das können zum Beispiel Immobilien, Maschinen, Patente oder andere verkehrsfähige Gegenstände mit einem feststellbaren wirtschaftlichen Wert sein. Diese Sachen werden bewertet und ihr Wert wird als Stammkapital der GmbH angerechnet.
Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und Gründung der GmbH
Bereits im August 2022 traten wesentliche Regelungen des vom Bundesministerium der Justiz jeweils vorgelegten und im Sommer 2021 bzw. im Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft.
Das DiRUG setzt die EU-Richtlinie zur Digitalisierung von bestimmten Aspekten des Gesellschaftsrechts in deutsches Recht um.
Entbürokratisierung, Transparenz & Rechtssicherheit
Eines der Ziele der Digitalisierung dieser Prozesse war es, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen und gleichzeitig den Missbrauch und die Verschleierung von Unternehmenstransaktionen einzudämmen.
Seit August 2022 kannst du u.a.:
- eine GmbH online gründen,
- online Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften vornehmen,
- Dokumente für Handels- und Unternehmensregister online einreichen und
- Daten im europäischen Registeraustauschsystem teilen.
Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG): Änderungen ab 2023
Was bis zum 1. August 2023 nur für Bargründungen galt, gilt jetzt auch für Sachgründungen:
Durch das DiREG wird der Anwendungsbereich der Online-Gründung ab dem 1. August 2023 auch auf Sachgründungen ausgeweitet. – BMJ
Ausnahmen Online-Gründung GmbH
Ausgenommen sind Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen, deren Übertragung ihrerseits beurkundungspflichtig ist (z. B. Grundstücke oder GmbH-Anteile). Für diese Beurkundungsgegenstände ist das Online-Verfahren weiterhin nicht zugelassen.
Bargründung vs. Sachgründung GmbH: Vor- und Nachteile
Grundsätzlich hängt die Wahl zwischen Bargründung und Sachgründung stark von deiner individuellen Situation und deinen verfügbaren Ressourcen ab. Folgende Punkte können dir bei der Entscheidungsfindung behilflich sein:
Vor- und Nachteile einer Bargründung der GmbH
Vorteile:
- Einfachheit: Eine Bargründung ist unkompliziert. Du zahlst einfach das Geld auf das Geschäftskonto der GmbH ein.
- Klarheit: Der Wert des eingezahlten Geldes steht fest, es gibt keine Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertung.
- Schnelligkeit: Oftmals sind die Prozesse bei einer Bargründung schneller abgeschlossen, da keine Bewertung von Sachwerten erforderlich ist.
Nachteile:
- Liquiditätsbindung: Du musst direkt einen Geldbetrag bereitstellen, was in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden muss.
- Keine Assets: Die GmbH hat zu Beginn nur das Bargeld und keine weiteren Sachwerte wie Maschinen oder Patente.
Vor- und Nachteile einer Sachgründung der GmbH
Vorteile:
- Sachwerte nutzen: Wenn du nicht über ausreichend Bargeld verfügst, ermöglicht die Einbringung von Sachwerten einen Weg, um dennoch das erforderliche Stammkapital der GmbH zu erreichen.
- Startvorteil: Die GmbH startet direkt mit nützlichen Assets, z.B. Maschinen für die Produktion oder wertvolle Patente.
- Keine Geldausgabe: Du musst nicht erst Geld ausgeben, um Sachwerte zu kaufen, die du ohnehin schon besitzt.
Nachteile:
- Bewertung: Alle Sachwerte müssen bewertet werden. Das kann kompliziert und zeitaufwändig sein und erfordert oft externe Experten.
- Risiko: Wenn die Sachwerte später an Wert verlieren oder überbewertet wurden, verursacht dies unter Umständen Probleme für die GmbH.
- Komplexität: Der Prozess der Sachgründung kann komplexer und zeitaufwändiger sein als die Bargründung.
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