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GbR gründen: Neue Regeln für Gesellschafter ab 2024

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es enthält neue Regeln für GbR's und ihre Gesellschafter, u.a. die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, ein eigenes Gesellschaftsregister sowie mehr Spielraum für Freiberufler in Praxisgemeinschaften.

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Das MoPeG ermöglicht u.a. die prinzipielle Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die Freien Berufe.

Die GbR als Rechtsform: Besonderheiten, Vor- und Nachteile

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die dann angewendet wird, wenn sich mindestens zwei Gesellschafter, seien es natürliche oder juristische Personen, zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Zweck dieser GbR wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.

In der Praxis wird die GbR oft von Freiberuflern genutzt, die sich zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät zusammenschließen (Freiberufler GbR) oder auch bei Bauvorhaben, die von verschiedenen Bauunternehmen durchgeführt werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gewerbebetrieb). Nicht zulässig ist die Nutzung der GbR als Rechtsform für den Handel. Alternativ können Gründende in diesen Fällen die Wahl der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in Betracht ziehen.

Vor- und Nachteile der GbR

Die größten Vorteile der GbR als Rechtsform:

  • Kaum Gründungsformalitäten
  • Keine oder geringe Gründungskosten
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Steuerliche Vorteile im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
  • Geringer bürokratischer Aufwand bei Gründung und Führung
  • Jede/-r Gesellschafter/-in hat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten
  • Relativ hohes Ansehen bei Kreditinstituten

Die größten Nachteile einer GbR:

  • Alle Gesellschafter haften gemeinsam, zu gleichen Teilen und unbeschränkt
  • Kommt als Unternehmensform nur für Kleingewerbe in Frage (Umsatzgrenze: 250.000 Euro; sobald eine GbR mehr als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet und mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigt, stuft das Finanzamt ein solches Unternehmen in der Regel automatisch als OHG ein)
  • Nicht für kaufmännische Tätigkeiten geeignet

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Neue Regeln ab 2024

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts im vorliegenden Sinne geht auf eine Koalitionsvereinbarung der bis 2021 amtierenden Bundesregierung zurück. Die Rechtsgrundlagen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die als Basisform aller rechtsfähigen Personengesellschaften gilt und in §§ 705 ff. BGB geregelt ist, wurden zum Teil im 19. Jahrhundert festgelegt.

GbR ist keine „Gelegenheitsgesellschaft“

Der historische Gesetzgeber hatte bei der Regelung der GbR ursprünglich keine Rechtsfähigkeit vorgesehen und eher an eine vorübergehende Gesellschaft gedacht. Diese Regelung entspricht jedoch nicht mehr den praktischen Bedürfnissen, da viele GbR-Organisationen tatsächlich dauerhaft am Markt tätig sind, u.a. Grundstücksgesellschaften oder Gemeinschaften von Ärzten, Anwälten und Steuerberatern.

Mehr Rechtssicherheit für GbR-Gesellschafter

Um Gesetzeswortlaut, gesellschaftliche Praxis und Rechtsanwendung in Einklang zu bringen, wurde deshalb das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet.

Gesellschaftsregister kommt

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG zum 1. Januar 2024 schafft die Bundesregierung u.a. ein neues Gesellschaftsregister für GbR's. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll GbR's und ihre Gesellschafter erfassen. Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig. Durch das neue Gesellschaftsregister soll die Publizität der GbR erhöht werden, sofern die Gesellschafter dies wünschen. Anders als z. B. die KG, OHG oder PartG hatten GbR-Gesellschafter bislang noch keine Möglichkeit oder gar die Pflicht der Erfassung in einem Register. Dies erschwert es oft, herauszufinden, wer für die Verbindlichkeiten einer GbR haftet. 

Die wichtigsten Neuerungen des MoPeG im Überblick

Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich für GbR's und ihre Gesellschafter Folgendes:

  1. Die GbR wird als rechtsfähige Außengesellschaft anerkannt.
  2. GbRs können sich optional registrieren, eine Pflicht besteht nicht.
  3. Das Beschlussmängelrecht bei Personenhandelsgesellschaften wird novelliert.
  4. Freiberufler können künftig auch in Personenhandelsgesellschaften eintreten (z.B. GmbH & Co. KG)

GbR-Novelle: Weiterführende Informationen

Eine sehr detaillierte Ressource für deine individuellen Fragen rund um Details des MoPeG findest du in den 100 Fragen und Antworten zur Reform des Personengesellschaftsrechts von ETL Rechtsanwälte.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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