Selbstständige müssen stets dafür sorgen, dass sie ihren Lebensunterhalt finanzieren, kostendeckend arbeiten und bestenfalls einen Gewinn erzielen können. Ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall kann dabei die Existenz bedrohen, eine medizinische Behandlung ist also unumgänglich. Die dabei anfallenden Kosten können unter Umständen sogar steuerlich geltend gemacht werden, so ein Gerichtsurteil.