Um Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen, reicht es für Unternehmen nicht einfach nur, auf das Standard-Produktprogramm zu vertrauen, sondern oftmals müssen Kunden mit besonderen Marketing Aktionen angelockt werden. Wer jedoch mit speziellen Angeboten auffährt, der muss auch dafür sorgen, dass diese Produkte für einen bestimmten Zeitraum zu kaufen sind, so der Bundesgerichtshof.