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Öffentliche Beteiligungsgesellschaften als Alternative?

Für Existenzgründer ist es nicht einfach, das notwendige Kapital aufzutreiben, um das eigene Unternehmen zu gründen. Neben den typischen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa der Aufnahme von Fremdkapital, gibt es auch eine Reihe von Fördermöglichkeiten von öffentlicher Seite. Eine große Rolle spielen die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, auch mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGs) genannt.

Für Existenzgründer ist es nicht einfach, das notwendige Kapital aufzutreiben, um das eigene Unternehmen zu gründen. Neben den typischen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa der Aufnahme von Fremdkapital, gibt es auch eine Reihe von Fördermöglichkeiten von öffentlicher Seite. Eine große Rolle spielen die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, auch mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGs) genannt. Diese fördern ein breites Spektrum von unternehmerischen Vorhaben. Sie sind auf den Mittelstand zugeschnitten und stärken dessen Eigenkapitalbasis.

Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften und werden durch öffentliche Mittel refinanziert. Die Beteiligung in Form einer stillen Minderheitsbeteiligung ist die Regel und die direkte Beteiligung eher die Ausnahme. Bei der stillen Beteiligung wird auf die Einflussnahme auf die Geschäftsführung verzichtet, das heißt Sie behalten als Unternehmer ihre Handlungsfreiheit bei allen unternehmerischen Entscheidungen. Die Höhe der Beteiligung beginnt bei 50.000 Euro und die Grenze liegt bei 2,5 Millionen Euro. Zudem darf die öffentliche Beteiligung nicht höher als das eigene Eigenkapital sein. Es sind auch einige Landesbanken direkt im Beteiligungsgeschäft engagiert, diese agieren jedoch primär auf Landesebene. Auf der Bundesebene kann man sich an den High Tech Gründerfond wenden. Die sogenannte Seed-Finanzierung dieses Fonds geht bis zu einer Höhe von 500.000 Euro, allerdings besteht diese Finanzierung aus der öffentlichen Beteiligung und einem Darlehen.

Der Vorteil der stillen Minderheitsbeteiligung liegt darin, dass die MGBs nicht gewinnorientiert sind. Sie profitieren nicht vom Zuwachs der stillen Reserven eines Unternehmens. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Die Förderung wird von der EU als eine Art Subventionierung gesehen und kann als wettbewerbsverzerrend gewertet werden. Das ist aber verboten. Deswegen dürfen Beihilfen, die für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden, den Höchstwert von 200.000 Euro nicht überschreiten. Dennoch bieten die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gerade für Existenzgründer eine Alternative zum klassischen Bankkredit.

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Anne Epperlein