Das Finanzamt schaut bei Betriebsprüfungen genau hin, ob du deinen Gästen den richtigen Umsatzsteuersatz berechnest. Grundsätzlich gilt für die Gastronomie der reguläre Satz von 19 Prozent. In bestimmten Fällen aber kannst du den begünstigten Satz von 7 Prozent anwenden. Das ist häufig der Fall, wenn deine Gäste die Speisen nicht vor Ort in deinem Lokal verzehren. Wann genau, liest du hier.