Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte via Pressemitteilung seine Zustimmung zur Wiedereinführung und nannte diese
“ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.”
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa äußerte sich ebenfalls mit einer positiven Erklärung auf der Homepage des Verbandes und ordnete die Einigung als positives Signal für Handwerk und Mittelstand ein.:
„Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europarechtlichen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Werksteinhersteller sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80 % der Lehrlinge ausbilden.”
DGB-Vorstand Stefan Körzell unterstrich noch einmal die Bedeutung des Kriteriums der Gefahrengeneigtheit in einigen der betroffenen Gewerke:
“Bei den Elektrikern stellt niemand in Frage, dass es eine Meisterpflicht gibt. Niemand möchte einen Stromschlag riskieren, weil Arbeiten nicht sachgemäß ausgeführt werden. Aber auch eine unsachgemäß befestigte Leuchtreklame stellt eine Gefahr dar, bisher braucht es zur Gründung eines Unternehmens als Schilder- und Lichtreklamehersteller/in keinen Meisterbrief. Ebenso wenig, wie zur Gründung eines Unternehmens in der Gebäudereinigung. Gebäudereiniger gehen mit gefährlichen Chemikalien um, in Krankenhäusern reinigen sie unter anderem OP-Säle. Hier ist mangelnde Fachkenntnis nicht nur gefährlich für die Beschäftigten, sondern auch für alle anderen.”
Bereits am Sonntag führte der Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e. V. (IFHandwerk) im Gegensatz dazu 11 Argumente gegen eine „Rückvermeisterung“ im Handwerk via öffentlicher Erklärung auf und richtete diese explizit gegen den seiner Meinung nach als “Meister-Lobby” agierenden Zusammenschluss der Befürworter.